Ab dem 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.
Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package Mai einspielen, müssen die Werte gemäß Hinweis "3599000 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025" manuell angepasst werden.