Wenn Sie in der Dezemberabrechnung Kurzarbeit abrechnen, muss zusätzlich zum Hinweis 3508651 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung für Dezember 2024 auch noch der Hinweis 3536432 - KuG: Fehlerhafte Berücksichtigung des Programmablaufplans Lohnsteuer für 12 2024 eingespielt werden.