Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 13. Mai 2026

Neue Formate im Zahlungsverkehr nach ISO 20022

Wie wir bereits in unserem Blog-Beitrag Neue Formate im Zahlungsverkehr nach ISO 20022 vom 16.09.2024 berichtet haben, wurde ein einheitlicher Standard für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr entwickelt: die ISO 20022.

Das neue ISO 20022 Format steht offiziell seit März 2023 zur Verfügung. Die Übergangsphase endet im November 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Ablösung durch die neuen XML basierten Formate spätestens vollzogen sein. Eine Verarbeitung der alten Formate soll solange noch möglich sein. Allerdings stellen einige Banken die Verarbeitung der alten Zahlungsträgerformate schon sehr viel früher ein. Daher empfehlen wir, möglichst frühzeitig auf das neue Zahlungsträgerformat zu wechseln.

Was bedeutet das konkret für Ihr SAP System?
Die Zahlungsträger Formate SEPA_CT, SEPA_DD und DTAZV müssen auf das neue pain.001.001.009 bzw. pain.008.001.08, die Kontoauszüge müssen auf das neue camt.053.001.08 (bzw. camt.054.001.08 für Tagesauszüge) umgestellt werden.

Betroffen sind alle SAP Systeme, in welchen es zu Ausgangszahlungen kommt, so auch das HCM-System mit der Lohn- und Gehaltsüberweisung, Überweisung von Beiträgen an Krankenkassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Versicherungsinstituten.

Was bedeutet das für die Erstellung der Zahlungsträger im SAP HCM-System?

Mit dem neuen Zahlungsträgerformat werden Ort und Land in Kombination mit dem Empfängernamen zu Pflichtangaben.

Diese Daten können im HCM-System so erfasst werden, dass das Zahlungsformat den Vorgaben entsprechend gefüllt wird.

Hiervon betroffen sind die folgenden Infotypen:

0009 Bankverbindung
Das System ermittelt den Namen, Ort und das Land i.d.R. automatisch anhand der gepflegten Daten in den Infotypen 0002 Daten zur Person und 0006 Anschrift. Im Infotyp 0009 werden die Daten zu Empfänger und Ort daher nur angezeigt.

Alternativ können Empfänger, Ort und Land auch im IT0009 erfasst werden.
Bitte beachten Sie in diesem Fall Folgendes: Da die Felder Empfänger und Ort im Infotyp 0009 lediglich Anzeigefelder sind, müssen die Daten dann vollständig in Infotyp 0009 gepflegt werden. Es ist nicht möglich nur den Ort zu erfassen und den Empfänger aus Infotyp 0002 zu ermitteln.

0010 Vermögensbildung
Die Daten können entweder direkt im Infotyp 10 erfasst oder im Empfängerschlüssel gepflegt werden.

0699 Altersvermögensgesetz
Die Daten können entweder direkt im Infotyp 0699 erfasst werden oder sie werden über den Empfängerschlüssel ermittelt, der dem jeweiligen Anlageinstitut zugeordnet ist.

Wir empfehlen daher, die Stammdatenpflege in den o.g. Infotypen bzw. in den Empfängerschlüsseln vorab zu überprüfen.

Dienstag, 14. April 2026

Übermittlung monatliche Verdiensterhebung (Zertifikatswechsel)

SAP informiert in Hinweis 3120368 - B2A: SSL-Client - Serverzertifikat eSTATISTIK.core - SAP for Me über den notwendigen Zertifikatswechsel für die Übermittlung der Verdiensterhebung an eSTATISTIK.core.

Ein Fehler seitens der Zertifizierungsstelle erfordert den kurzfristigen Wechsel des bis 04.07.2026 gültigen Zertifikats.

Mittwoch, 18. März 2026

Auslieferung Aktivrente

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt. 

SAP informiert nun in Hinweis  3676783 - Aktivrente: Informationen zum Aktivrentengesetz - SAP for Me über die Auslieferung der Funktionalität:

  • 3669507 - Aktivrente: Auslieferung der Funktionalität
  • 3711333 - Aktivrente: Entgeltnachweis
  • 3711362 - Aktivrente: Lohnkonto
  • 3704500 - Aktivrente: Ausweisung der Steuerfreistellung in der Lohnsteuerbescheinigung für 2026

Die Hinweise und die bisher bekannten Korrekturhinweise (3725911 - Aktivrente: Korrektur zur Sperre der Steuerfreistellung von Einmalzahlungen - SAP for Me und 3724929 - Aktivrente: Programmabbruch aufgrund von Kundenerweiterung (Customer Include) im Infotyp Sozialvers. D (0013) - SAP for Me) können vorab eingebaut werden. Wir empfehlen den Einbau der Funktionalität über das Einspielen des Supportpackage April (09.04.2026).

Freitag, 6. Februar 2026

DEÜV-Bescheinigung: Änderung der gesetzlichen Grundlage

Der bislang gültige §25 DEÜV, welcher regelt, dass Arbeitgeber mindestens einmal jährlich eine Bescheinigung an den Mitarbeiter ausstellen muss, wurde mit Artikel 20 des SGB VI-Anpassungsgesetzes vom 23.12.2025 aufgehoben. Die Regelung wurde nun in §28a Absatz 5 SGB IV aufgenommen.

Entsprechend wird mit dem Hinweis 3700075 - DEÜV-Bescheinigung: Gesetzliche Grundlage §25 DEÜV ersetzt durch §28a Abs. 5 SGB IV die DEÜV-Bescheinigung angepasst. Das neue Formular wird mit dem HR Support Package ausgeliefert und kann alternativ vorab eingebaut werden.