Um die Konsistenz und Richtigkeit der Kontodaten der gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Bankverbindung von einer manuellen Eingabe auf den in der SV-Stammdatendatei mitgelieferten Kontodatenschlüssel umzustellen.
Was bedeutet das?
In den Krankenkassen-Stammdaten gibt es die
Möglichkeit, die Bankverbindung manuell einzutragen oder alternativ einen der
gültigen Kontodatenschlüssel zu verwenden, die mit der SV-Stammdatendatei
ausgeliefert und monatlich aktualisiert werden:
Welche Vorteile bietet die Umstellung auf den
Kontodatenschlüssel?
Die Änderung der Bankverbindung einer Krankenkasse wird mit
der Stammdatendatei ausgeliefert. Allerdings wird diese Änderung nicht direkt
in den Krankenkassenstamm übernommen, sondern in der Tabelle V_T5D1KK dem
Kontodatenschlüssel oder auch Konto-ID zugeordnet. Wenn im Krankenkassenstamm
der Kontodatenschlüssel nicht hinterlegt ist, muss anschließend die
Bankverbindung manuell geprüft und ggf. angepasst werden. Passiert das nicht,
kann es dazu führen, dass die überwiesenen Beiträge zurück überwiesen werden.
Ist der Kontodatenschlüssel jedoch gepflegt, wird die
Bankverbindung automatisch aktualisiert. Sollte der Kontodatenschlüssel seitens
der Krankenkasse nicht mehr aktuell sein, erhält man bereits bei der
Einspielung der Stammdatendatei eine Warnmeldung im Protokoll. Dann muss nur
ein neuer Kontodatenschlüssel im Krankenkassenstamm hinterlegt werden.
So ist sichergestellt, dass immer eine gültige
Bankverbindung für die Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge gezogen
wird.
Daher empfehlen wir, die Umstellung der Kontoermittlung bei
den Krankenkassen auf Kontodatenschlüssel für alle im System verwendeten gesetzlichen Krankenkassen umzusetzen.