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Dienstag, 6. Oktober 2026

Kontodatenschlüssel bei Überweisung von Krankenkassenbeiträge

Um die Konsistenz und Richtigkeit der Kontodaten der gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Bankverbindung von einer manuellen Eingabe auf den in der SV-Stammdatendatei mitgelieferten Kontodatenschlüssel umzustellen.

Was bedeutet das?

In den Krankenkassen-Stammdaten gibt es die Möglichkeit, die Bankverbindung manuell einzutragen oder alternativ einen der gültigen Kontodatenschlüssel zu verwenden, die mit der SV-Stammdatendatei ausgeliefert und monatlich aktualisiert werden:

Welche Vorteile bietet die Umstellung auf den Kontodatenschlüssel?

Die Änderung der Bankverbindung einer Krankenkasse wird mit der Stammdatendatei ausgeliefert. Allerdings wird diese Änderung nicht direkt in den Krankenkassenstamm übernommen, sondern in der Tabelle V_T5D1KK dem Kontodatenschlüssel oder auch Konto-ID zugeordnet. Wenn im Krankenkassenstamm der Kontodatenschlüssel nicht hinterlegt ist, muss anschließend die Bankverbindung manuell geprüft und ggf. angepasst werden. Passiert das nicht, kann es dazu führen, dass die überwiesenen Beiträge zurück überwiesen werden.

Ist der Kontodatenschlüssel jedoch gepflegt, wird die Bankverbindung automatisch aktualisiert. Sollte der Kontodatenschlüssel seitens der Krankenkasse nicht mehr aktuell sein, erhält man bereits bei der Einspielung der Stammdatendatei eine Warnmeldung im Protokoll. Dann muss nur ein neuer Kontodatenschlüssel im Krankenkassenstamm hinterlegt werden.

So ist sichergestellt, dass immer eine gültige Bankverbindung für die Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge gezogen wird. 

Daher empfehlen wir, die Umstellung der Kontoermittlung bei den Krankenkassen auf Kontodatenschlüssel für alle im System verwendeten gesetzlichen Krankenkassen umzusetzen.