Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

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Donnerstag, 5. Dezember 2024

Sperre Lohnsteuerjahresausgleich durch das Jahressteuergesetz 2024 - zur Anwendung in der Dezemberabrechnung

 Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Ausschlusskriterien für den Lohnsteuer-Jahresausgleich (LStJA) durch den Arbeitgeber nach §42b EStG ergänzt. 

- Eine unterjährige Änderung der Abschläge in der Pflegeversicherung im Rahmen der Vorsorgepauschale (PUEG-Kinder, §39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. c EStG) schließt den Lohnsteuer-Jahresausgleich aus (Neu - § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG)

- Erweiterte Formulierung beim LStJA-Ausschluss von steuerfreien ausländischen Einkünften. Die Einschränkung auf DBA/ ATE bzw. Progressionsvorbehalt wurde gestrichen. Zukünftig darf kein LStJA erfolgen, wenn ausländische Einkünfte ohne inländische Lohnsteuer vorliegen (Änderung des § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Abrechnungsfälle mit ausländischen Einkünften und Befreiungsgrund DBA oder ATE im Infotyp Steuerdaten D (0012) werden bereits maschinell erkannt und es wird kein LStJA durchgeführt. Fälle, bei denen ausländische Einkünfte ohne inländische Lohnsteuer vorliegen und der Befreiungsgrund DBA nicht im Infotyp gepflegt ist, sind durch Aufgabe einer Sperrlohnart (Musterlohnart M981) über die Stammdatenpflege vom LStJA auszuschließen. 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und gilt somit für den Lohnsteuer-Jahresausgleich 2024, der mit der Dezemberabrechnung 2024 durchgeführt wird

Spielen Sie vor der Dezemberabrechnung den Hinweis 3539841 - CALC: Sperre Lohnsteuerjahresausgleich durch das Jahressteuergesetz 2024 in Ihr HCM-System ein.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Geänderter Programmablaufplan 2024 - zur Anwendung in der Dezemberabrechnung

Mit Hinweis 3508651 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung für Dezember 2024 veröffentlicht SAP den geänderten Programmablaufplan, der zwingend in der Abrechnung 12/2024 anzuwenden ist. Eine Rückrechnung auf die Vormonate ist nicht erforderlich. Die Steuerkorrektur erfolgt in der Dezemberabrechnung.

Der Hinweis ist dem Support Package Dezember zugeordnet, das am 05.12.2024 veröffentlicht wird.

Dienstag, 6. Mai 2014

Clearingstelle Düsseldorf II

Die Clearingstelle Düsseldorf scheint nun wieder erreichbar zu sein.

Mehrere nun positive Meldungen im DSAG lassen dies vermuten.
Bitte starten Sie erneut.

Clearingstelle Düsseldorf

Einige unserer Kunden berichten dieser Tage über Probleme bei der
Elster-Datenübertragung.

Auch gibt es rege Diskussion hierzu im DSAG Forum.

Eine offizielle Störungsmeldung seitens Elster ist allerdings nicht vorhanden.
Offenbar hat die Clearingstelle Düsseldorf ein Problem (IP-Adressen
193.109.238.26 und 193.109.238.27).

Bitte probieren Sie die Datenübertragung in regelmäßigen Abständen.
Oft ist es so, dass nach mehreren Versuchen mit Fehlermeldung
die Daten letztlich übertragen werden.

Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, dass alles wieder reibungslos funktioniert, werden wir Ihnen auf diesen Weg Bescheid geben.