Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 13. Mai 2024

B2A-Manager: Meldungen effizient verwalten

Der B2A-Manager (Transaktion PB2A) ist in SAP HCM das "Tor zur Welt". Über den B2A-Manager versenden Sie Ihre Meldungen an die Annahmestellen der entsprechenden Behörden und empfangen Rück-, Eingangs- und Fehlermeldungen. Bei einer Vielzahl an Meldewesen, die es mittlerweile zu bedienen gilt, ist es wichtig, Schwachstellen schnell zu erkennen und eventuelle Fehlerquellen frühzeitig zu beheben, damit ein reibungsloser Meldeprozess gewährleistet werden kann.

Aufgrund des Meldevolumens ist es schwierig, alle Meldungen immer im Blick zu behalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Potential des B2A-Managers besser und effizienter nutzen können.

So sollte Ihr B2A-Manager nicht dauerhaft aussehen:

 

Was können Sie tun?

Meldungen im Status "wartet" wurden zwar beim GKV-Kommunikationsserver abgeholt, können aber aufgrund von Inkonsistenzen im Dateizähler nicht weiter verarbeitet werden und werden daher in Quarantäne gestellt bis die Dateizähler korrigiert wurden. 

=> Wenn Sie Meldungen im Status "wartet" erhalten haben, müssen Dateizähler möglichst zeitnah korrigiert werden, da sonst alle Folgemeldungen in Quarantäne gestellt werden und nicht weiter verarbeitet werden können!

=> Vermeiden Sie Lücken im Meldewesen!  Dateizählerfehler entstehen, wenn Meldungen nicht rechtzeitig abgeholt werden. Die Meldungen unterliegen einer Abholfrist von 10 Tagen (bei Entgeltersatzleistungen) bzw. 30 Tagen (bei allen anderen Meldungen in der Sozialversicherung). Werden diese Fristen überschritten, werden die Rückmeldungen gelöscht und es entstehen Inkonsistenzen. Diese Lücken müssen im ersten Schritt manuell geschlossen werden, damit die Meldungen aus der Quarantäne geholt werden können.

Vermeiden können Sie Dateizählerfehler, indem Sie die Meldungen mindestens einmal wöchentlich abholen oder den Meldeprozess automatisieren und die Protokolle regelmässig überprüfen.

=> Meldungen mit Substatus "Datensätze" sind Eingangsmeldungen, die zur weiteren Verarbeitung anstehen. Grundsätzlich müssen Sie diese nach der Verarbeitung des Meldeprozesses für Eingangsmeldungen auf den Status "OK - abgeschlossen" setzen. Implementieren Sie die Funktionalität aus dem Hinweis 2469226 - SV: Krankenkassenkommunikation: Status der B2A-Eingangsprozesse damit die Meldungen automatisch geschlossen werden und nicht im B2A-Manager in den offenen Prozessen nach der Verarbeitung stehen bleiben.

Nutzen Sie das Potential, dass SAP HCM Ihnen zur Verfügung stellt und behalten Sie damit den Überblick über Ihre Ein- und Ausgangsmeldungen!

Dienstag, 7. Mai 2024

Dienstwagen: Anpassung der Berechnung des geldwerten Vorteils für E-Fahrzeuge gem. Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Höchstgrenze für Elektrofahrzeuge für die Anwendung von 1/4 des Bruttolistenpreises bzgl. der Besteuerung des geldwerten Vorteils von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben. Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Wenn Sie Mitarbeiter abrechnen, die ein Dienstfahrzeug mit den genannten Anforderungen erhalten oder erhalten haben, können Sie den Bruttolistenpreis mit 1/4 ansetzen (entweder im Infotyp 0032 oder in Ihrer Kundenlohnart). Diese Mitarbeiter können Sie dann entsprechend zurückrechnen, damit die Besteuerung korrigiert wird.

Besonderheit Sozialversicherung:
In der Sozialversicherung gilt der reduzierte geldwerte Vorteil erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 28.03.2024. Sozialversicherungspflichtige Anteile dürfen vor diesem Datum nicht korrigiert werden.
Die Differenz aus den Lohnarten /425 und /426 muss dann mit einer kundeneigenen Lohnart vorgegeben werden, damit die Beiträge zur Sozialversicherung nicht rückwirkend vor dem 28.03.2024 geändert werden.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 3458539 - Firmenwagen: Anpassung der Höchstgrenze für Viertelung des Bruttolistenpreises bei Elektrofahrzeugen entnehmen.

Montag, 6. Mai 2024

Versand von BEA-Meldungen über den B2A-Manager teilweise nicht möglich

Aufgrund eines Updates des GKV-Kommunikationsservers, welches erweiterte Prüfungen enthält, kann es vorkommen, dass der Versand von BEA-Meldungen (z.B. Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung) auf folgenden Fehler läuft:

"E113 Für diese Anfrage ist ein 'TestIndicator' (Echt oder Test) erforderlich: Unzulaessige Kombination Procedure und Dateiname: BAA / EALG…".

Die erweiterte Prüfung wurde bis voraussichtlich Ende Mai deaktiviert. Die Anpassung für das SAP HCM System liefert SAP mit dem Hinweis 3455725 - SV: BA-BEA - Fehler E113 beim Versenden der Meldungen im HR Support Package Mai 2024 aus.

Wir empfehlen, den Hinweis oder das HR Support Package bis spätestens Ende Mai 2024 in das System einzuspielen.