Ab dem 01.07.2019 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.
Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package vom 09.05.2019 eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "2780571 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019" manuell an.
Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG
Montag, 1. Juli 2019
Donnerstag, 13. Juni 2019
Ausweitung der Gleitzone zu Übergangsbereich (Midijob) und neue DEÜV-Datensatzversion 05 ab dem 01.07.2019
Mit dem Gesetz über
Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
sollen Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlastet
werden. Hierzu wird die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem
monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 850,00 Euro verringerte
Arbeitnehmerbeiträge zahlen, zu einem sozialversicherungsrechtlichen
Übergangsbereich (Midijob) weiterentwickelt. Die Obergrenze der
Beitragsentlastung wird ab dem 01.07.2019 auf 1.300 Euro angehoben und es wird
sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu
geringeren Rentenleistungen führen.
Somit ist auch der bisher optionale Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone in der Rentenversicherung nicht mehr möglich.
Ab dem 01.07.2019 ist für die Beschäftigungen neu zu beurteilen, ob die maßgebenden Entgeltgrenzen des Übergangsbereiches bei vorausschauender Betrachtung des folgenden Jahres eingehalten werden.
Wenn dies erfüllt ist, muss bei den betroffenen Personen der Infotyp 0013 Sozialversicherung zum 01.07.2019 kopiert und im Infotypsatz mit der Gültigkeit ab 01.07.2019 das SV-Attribut „30 Gleitzone“ gesetzt werden.
Der Verzicht auf die Gleitzone in der Rentenversicherung wurde im Infotyp Sozialversicherung (0013) durch die Eingabe des Wertes „02 keine Gleitzone“ im Feld Sonderregel im Rahmen der Rentenversicherung (Drucktaste „Weitere Daten“) umgesetzt. Diese Sonderregel wurde nun zeitlich auf den 30.06.2019 begrenzt. Bei den betroffenen Personen muss im Infotyp 0013 zum 01.07.2019 die Sonderregel 02 gelöscht werden.
Für den Übergangsbereich (Midijob)
ergeben sich Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren. Ab dem 01.07.2019 ist
zwingend die DSME-Datensatzversion 05 zu verwenden.
Diese wird über die Hinweise
2791728 - DEÜV: VorausgesetzteObjekte für SAP-Hinweis 2772739
2772739 - DEÜV: Datensatzversion05 ab 01.07.2019
ausgeliefert, die in den Juni-HR-Support-Packages enthalten sind.
Somit ist auch der bisher optionale Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone in der Rentenversicherung nicht mehr möglich.
Ab dem 01.07.2019 ist für die Beschäftigungen neu zu beurteilen, ob die maßgebenden Entgeltgrenzen des Übergangsbereiches bei vorausschauender Betrachtung des folgenden Jahres eingehalten werden.
Wenn dies erfüllt ist, muss bei den betroffenen Personen der Infotyp 0013 Sozialversicherung zum 01.07.2019 kopiert und im Infotypsatz mit der Gültigkeit ab 01.07.2019 das SV-Attribut „30 Gleitzone“ gesetzt werden.
Der Verzicht auf die Gleitzone in der Rentenversicherung wurde im Infotyp Sozialversicherung (0013) durch die Eingabe des Wertes „02 keine Gleitzone“ im Feld Sonderregel im Rahmen der Rentenversicherung (Drucktaste „Weitere Daten“) umgesetzt. Diese Sonderregel wurde nun zeitlich auf den 30.06.2019 begrenzt. Bei den betroffenen Personen muss im Infotyp 0013 zum 01.07.2019 die Sonderregel 02 gelöscht werden.
Diese wird über die Hinweise
2791728 - DEÜV: VorausgesetzteObjekte für SAP-Hinweis 2772739
2772739 - DEÜV: Datensatzversion05 ab 01.07.2019
ausgeliefert, die in den Juni-HR-Support-Packages enthalten sind.
Freitag, 24. Mai 2019
Umstellung Kommunikation Elster (ERiC)
Die bisher von der SAP für die Übertragung der LStA genutzte
offene Schnittstelle ist von der Finanzverwaltung zum 01.01.2019 gekündigt
worden. Ab diesem Zeitpunkt müssen zur Übertragung der LStA von der Verwaltung
zur Verfügung gestellte Programmteile (ERiC) in die Software der Arbeitgeber
eingebunden werden.
Für SAP-Kunden ist geplant, die offene Schnittstelle bis
längstens 30. Juni 2019 zu unterstützen, d.h. zum 01.07.19 ist eine Umstellung
notwendig.
Der Hinweis 2558316 informiert
über die notwendige Umstellung der Kommunikation mit den Finanzbehören auf die
neue ERiC Schnittstelle. Dies betrifft LStA, LStB sowie ELStAM Meldungen. Die
entsprechenden basistechnischen Informationen und veröffentlichten Lösungen zur Umstellung der Middleware entnehmen Sie bitte dem Hinweis, bzw. bitte halten Sie hierzu Rücksprache
mit Ihrer SAP Basis.
Für die HR-seitige Umstellung
sollte das HR Support Package Mai eingespielt werden. Alternativ können die Hinweise
auch vorab eingespielt werden. Sobald diese Voraussetzungen gegeben sind, kann
die Umstellung auf die ERiC-Schnittstelle durch Pflege der entsprechenden
Konstanten aktiviert werden.
Dienstag, 21. Mai 2019
Zeitauswertung mit Formular
Mit dem Einspielen des SPs vom
09.05.2019 kommt es zu einem merkwürdigen Systemverhalten in der PT60
(Zeitauswertung) mit Formularanzeige.
Meist wird nur ein verkürztes Protokoll angezeigt und der Zeitnachweis kann über den entsprechenden Button angewählt werden. In einigen Fällen wird auch der Button „Formular“ nicht angezeigt.
Meist wird nur ein verkürztes Protokoll angezeigt und der Zeitnachweis kann über den entsprechenden Button angewählt werden. In einigen Fällen wird auch der Button „Formular“ nicht angezeigt.
Der Fehler ist bereits gemeldet
und von SAP in Bearbeitung.
Update: Dieses Verhalten wird mit Hinweis 2799673 wieder korrigiert.
Update: Dieses Verhalten wird mit Hinweis 2799673 wieder korrigiert.
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