Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 7. Mai 2024

Dienstwagen: Anpassung der Berechnung des geldwerten Vorteils für E-Fahrzeuge gem. Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Höchstgrenze für Elektrofahrzeuge für die Anwendung von 1/4 des Bruttolistenpreises bzgl. der Besteuerung des geldwerten Vorteils von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben. Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Wenn Sie Mitarbeiter abrechnen, die ein Dienstfahrzeug mit den genannten Anforderungen erhalten oder erhalten haben, können Sie den Bruttolistenpreis mit 1/4 ansetzen (entweder im Infotyp 0032 oder in Ihrer Kundenlohnart). Diese Mitarbeiter können Sie dann entsprechend zurückrechnen, damit die Besteuerung korrigiert wird.

Besonderheit Sozialversicherung:
In der Sozialversicherung gilt der reduzierte geldwerte Vorteil erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 28.03.2024. Sozialversicherungspflichtige Anteile dürfen vor diesem Datum nicht korrigiert werden.
Die Differenz aus den Lohnarten /425 und /426 muss dann mit einer kundeneigenen Lohnart vorgegeben werden, damit die Beiträge zur Sozialversicherung nicht rückwirkend vor dem 28.03.2024 geändert werden.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 3458539 - Firmenwagen: Anpassung der Höchstgrenze für Viertelung des Bruttolistenpreises bei Elektrofahrzeugen entnehmen.

Montag, 6. Mai 2024

Versand von BEA-Meldungen über den B2A-Manager teilweise nicht möglich

Aufgrund eines Updates des GKV-Kommunikationsservers, welches erweiterte Prüfungen enthält, kann es vorkommen, dass der Versand von BEA-Meldungen (z.B. Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung) auf folgenden Fehler läuft:

"E113 Für diese Anfrage ist ein 'TestIndicator' (Echt oder Test) erforderlich: Unzulaessige Kombination Procedure und Dateiname: BAA / EALG…".

Die erweiterte Prüfung wurde bis voraussichtlich Ende Mai deaktiviert. Die Anpassung für das SAP HCM System liefert SAP mit dem Hinweis 3455725 - SV: BA-BEA - Fehler E113 beim Versenden der Meldungen im HR Support Package Mai 2024 aus.

Wir empfehlen, den Hinweis oder das HR Support Package bis spätestens Ende Mai 2024 in das System einzuspielen.

Dienstag, 30. April 2024

GKV-Kommunikationsserver: Neues TLS-Serverzertifikat ab 14.05.2024

Mit dem Hinweis 3459299 - SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver ab 14.05.2024 liefert SAP die notwendigen Zertifikate für den Wechsel des TLS-Serverzertifikats aus, welches durch die ITSG veröffentlicht wurde. Dieses Zertifikat ist gültig ab 14.05.2024.

Durch die Verwendung eines neuen Zertifikats müssen zwingend auch die Root- und Intermediate-Zertifikate erneuert und somit auch der für die Kommunikation verwendete SSL-Client aktualisiert werden (siehe o.g. Hinweis).

Wir empfehlen, die Anpassung zeitnah durchzuführen, damit es nicht zu Verbindungsabbrüchen mit dem GKV-Kommunikationsserver im Übergangszeitraum ab 14.05.2024 gibt.

Dienstag, 26. März 2024

Auslieferung des Updates für das zwingende ELStER ERiC Update

Wie wir am 01. März 2024 informiert haben, ist ein zwingendes Update der ELStER ERiC Version auf der Middleware bis spätestens 29. April 2024 erforderlich. SAP informiert über den Hinweis 3432042 - LStA, LStB, ELStAM: Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024 nun, dass die erforderlichen Updates ausgeliefert wurden und absofort eingespielt werden können.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise, je nach dem, welche Middleware Sie für die Kommunikation mit der ELStER Clearingstelle verwenden: