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Montag, 8. Juni 2020

KuG: Sozialschutzpaket II – Erhöhtes Kurzarbeitergeld ab dem 4. und ab dem 7. Monat - Hinweis 2924975


Durch das Sozialschutzpaket II wurde der § 421c SGB III dahingehend erweitert, dass das Kurzarbeitergeld zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 gestaffelt erhöht wird.
Ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin erhält
  • ab dem 4. Bezugsmonat für einen Monat, in dem das Arbeitsentgelt um mindestens 50 Prozent reduziert ist, 70 bzw. 77 Prozent
  • ab dem 7. Bezugsmonat für einen Monat, in dem das Arbeitsentgelt um mindestens 50 Prozent reduziert ist 80 bzw. 87 Prozent
der Nettoentgeltdifferenz. Die Bezugsmonate werden für Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 gezählt.

Diese Änderungen werden im SAP Hinweis 2924975 - KuG: Sozialschutzpaket II – Erhöhtes Kurzarbeitergeld ab dem 4. und ab dem 7. Monat ausgeliefert und können vorab eingebaut werden.


Der SAP-Hinweis setzt den Vorab-Einbau der beiden folgenden technischen SAP Hinweise voraus: