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Donnerstag, 28. Mai 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen 2026

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.


Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package Mai einspielen, müssen die Werte gemäß Hinweis "3738646 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026" manuell angepasst werden.