Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

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Freitag, 17. November 2017

Unterjährige UV-Stammdatenrückmeldung korrekt verarbeiten

Mit dem UV-Meldeverfahren, welches zum 01.01.2017 gestartet ist, ist es dem UV-Träger möglich UV-Stammdatenänderungen proaktiv über den GKV-Kommunikationsserver an den Arbeitgeber zurückzumelden, wenn die einmalige UV-Stammdatenabfrage für ein Kalenderjahr bereits erfolgt ist.

Bitte achten Sie darauf, diese Rückmeldungen, die eventuell unterjährig auch erfolgen können, zu prüfen und ggf. abzuholen. Anschließend sind die Daten zu zuordnen und zu verarbeiten. Die einzelnen Schritte können Sie unserer unten stehenden Anleitung entnehmen.

Nach der Dezemberabrechnung wird diese Verarbeitung nun relevant, da auf dieser Basis der UV-Lohnnachweis für 2017 erstellt wird.

Wir empfehlen Ihnen daher vor der Dezemberabrechnung vorsorglich den Verarbeitungsprozess für die Eingangsmeldungen durchzuführen.

Die Abholung, Zuordnung und Verarbeitung der Daten können Sie über folgende Schritte ausführen:
  1. Transaktion PC00_M01_RPCSVPD0
    Diese Transaktion können Sie mit der Datenart "UVU" (Rückmeldung UV-Stammdaten) starten, um UV-Stammdaten vom GKV-Kommunikationsserver abzuholen.
  2. Transaktion PC00_M01_RPCUVHD0_I
    Hier ordnen Sie die Eingangsmeldungen dem entsprechenden Personalbereich zu.
  3. Transaktion PC00_M01_RPCUVAD0_I
    Mit dieser Transaktion werden die Daten in den entsprechenden Datenbanktabellen gespeichert, damit der UV-Lohnnachweis erstellt werden kann.
Im SAP-Menü finden Sie den UV-Stammdatendienst unter folgendem Pfad:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren

Dienstag, 29. November 2016

UV-Meldeverfahren startet zum 01.12.2016


Das UV-Meldeverfahren nimmt ab 01.12.2016 den Betrieb auf. Es dient der Abfrage der UV-Stammdaten beim UV-Träger und anschließend der Erstellung und Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises (abzugeben bis 16.02.) an den UV-Träger.

SAP hat das Verfahren mit dem Hinweis 2358265 - UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises aus dem HR Support Package im Oktober 2016 freigegeben. Für die Verwendung des Verfahrens sind vorab noch Einstellungen im SAP System notwendig.

Abfrage der UV-Stammdaten
Der UV-Stammdatendienst kann ab 01.12.2016 verwendet werden. Hierzu werden PINs von den UV-Träger an die Arbeitgeber gesendet. Je Mitgliedsnummer hält der Arbeitgeber eine PIN. Die Kommunikation erfolgt mit dem B2A-Manager über den GKV-Kommunikationsserver. Die UV-Stammdatenabfrage muss vor der Erstellung des Lohnnachweises für das meldende Jahr erfolgen.

Erstellung des elektronischen Lohnnachweises
Auf Basis der abgefragten Stammdaten und der Abrechnungsergebnisse wird dann der elektronische Lohnnachweis (Abgabedatum bis 16.02.2017 für den Lohnnachweis 2016) erstellt und an die DGUV versendet.

Für die Meldejahre 2016 und 2017 gilt, dass die Arbeitgeber parallel den elektronischen, als auch den papiergebunden Lohnnachweis bei den UV-Trägern einreichen müssen. Ab dem Meldejahr 2018 wird dann ausschließlich der elektronische Lohnnachweis verwendet.

Für 2016 gilt zusätzlich die Sonderregel, dass fehlerhafte UV-Stammdaten nicht zwingend rückwirkend korrigiert werden müssen.

Tipps zum neuen Verfahren:
-   Wenn Sie bis zur KW49 noch keine PIN erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrem UV-Träger in Verbindung setzen, da nur mit der PIN das Verfahren verwendet werden kann.
-   Die Stammdatenabfrage sollten Sie spätestens mit dem Jahreswechsel (vor der Abrechnung im Januar) durchführen, damit Sie den Lohnnachweis fristgerecht einreichen können.
-   Prüfen Sie vorab Ihre UV-Daten (vor allem Gefahrentarif/-klasse) auf Aktualität

Wenn die UV-Stammdatenabfrage vor dem Jahreswechsel (HR Support Packages aus Dezember) verwendet werden soll, sind folgende SAP Korrekturhinweise vor der Verwendung des Verfahrens relevant:


Die Erstellung der elektronischen Lohnnachweise kann nicht vor der Einspielung der Support Packages aus Dezember 2016 (Veröffentlichung am 08. und 19.12.2016) erfolgen!