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Montag, 6. März 2017

Aktuelle Anpassungen in der Pfändungsberechnung


Mit den vergangenen Support Packages (bis einschließlich Februar 2016) wurden folgende Anpassungen für die korrekte Pfändungsberechnung in SAP ausgeliefert.

Nettomethode mit Fiktivrechnung
Bisher wurden bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig, d. h. im Verhältnis des Gesamteinkommens, ermittelt. Mit dem Support-Package A0 aus Mai 2016 (Hinweis 2307354 Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivberechnung) wurde die Möglichkeit ausgeliefert, die Abzüge auf das pfändbare Brutto fiktiv zu ermitteln.

Unpfändbarkeit von steuerfreien Nachtzuschlägen
Mit dem Support Package aus Februar 2017 (Hinweis 2379553 Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags oder Nachtzuschlägen) wird die Möglichkeit ausgeliefert, den steuerfreien Anteilder Nachtzuschläge als unpfändbar zu schlüsseln. Grundlage ist das BGH-Urteil vom 29.06.2016 (VII ZB 4/15).

Damit Sie die Änderungen nutzen können, sind Einstellungen im Customizing und Anpassungen im Abrechnungsschema erforderlich.

Donnerstag, 28. Juli 2016

Pfändungen: Nettomethode mit Fiktivberechnungen


Bisher werden bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig ermittelt, d. h. im Verhältnis des Gesamteinkommens. Mit dem Hinweis 2307354 - Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivrechnung aus dem HR Support Package Mai 2016 können absofort die Beträge auch auf das nach Abzug des pfändbaren Einkommens verbleibende Bruttoeinkommen anhand von Fiktivberechnungen ermittelt werden, wie es laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.4.2013  (Az.: 10 AZR 59/12) vorgesehen ist. 

Wenn Sie diese Methode anwenden möchten, muss diese in Ihrem System gemäß Hinweis 2307354 eingerichtet und aktiviert werden.

Zusätzlich sollte der Hinweis 2313838 - PFNF: Rückrechnungsdifferenzen pfändbarer Gehaltsumwandlung aus Perioden vor Pfändungsbeginn aus dem HR Support Package Juni 2016 eingebaut oder das Support Package eingespielt werden.