Mit 01.01.2018 wird im SAP Standard die Teilapplikation PF3B (Pfändung steuerfreie Zuschläge § 3b) aktiviert, welche mit dem Hinweis 2379553 - Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlägen im HR Support Package Februar 2017 ausgeliefert wurde. Mit dieser Funktion war es bisher möglich, den steuerfreien Anteil der Nachtzuschläge laut Entscheidung VII ZB 4/15 des BGH vom 29.6.2016 als pfandfrei zu behandeln. Hierbei ist eine Zuordnung der Zuschlagslohnarten zur Summenlohnart /25N (Steuerfreier Zuschlag § 3b EStG) notwendig.
Das BAG hat nun im Urtail 10 AZR 859/16 vom 23.08.2017 entschieden, dass die Sonn- und Feiertagszuschläge nach §3 b EStG analog der Nachtzuschläge in der Pfändung behandelt werden müssen. Daher ist die Zuordnung der Zuschlagslohnarten für Sonn- und Feiertagszuschläge zur Lohnart /25N ebenfalls relevant.
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Montag, 18. Dezember 2017
Montag, 6. März 2017
Aktuelle Anpassungen in der Pfändungsberechnung
Mit den vergangenen Support Packages (bis einschließlich Februar 2016) wurden folgende Anpassungen für die korrekte Pfändungsberechnung in SAP ausgeliefert.
Nettomethode mit Fiktivrechnung
Bisher wurden bei der Ermittlung des pfändbaren
Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig, d. h. im
Verhältnis des Gesamteinkommens, ermittelt. Mit dem Support-Package A0 aus Mai
2016 (Hinweis 2307354 Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivberechnung) wurde die
Möglichkeit ausgeliefert, die Abzüge auf das pfändbare Brutto fiktiv zu
ermitteln.
Unpfändbarkeit von steuerfreien
Nachtzuschlägen
Mit dem Support Package aus Februar 2017 (Hinweis 2379553 Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags oder Nachtzuschlägen) wird
die Möglichkeit ausgeliefert, den steuerfreien Anteilder Nachtzuschläge als unpfändbar zu schlüsseln.
Grundlage ist das BGH-Urteil vom 29.06.2016 (VII ZB 4/15).
Damit Sie die Änderungen nutzen können, sind
Einstellungen im Customizing und Anpassungen im Abrechnungsschema erforderlich.
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