Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 31. Mai 2017

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017


Mit dem Hinweis 2461632 - Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017 welcher mit HR Support Package im Mai 2017 ausgeliefert wurde, werden die neuen Pfändungsfreigrenzen ausgeliefert.

Ab 01.07.2017 gelten folgende Freigrenzen bei der Pfändungsberechnung:
PFB0M          Pf. Grundfreibetrag monatlich     1.133,80 EUR         
PFB1M          Pf. Freibetrag 1. Unterh. mon.      426,71 EUR
PFB2M          Pf. Freibtr. 2.-5. Unter. mon.        237,73 EUR
PFSGM          Pf. Pfänd.-Schutzgrenze mon.    3.475,79 EUR

Wir empfehlen daher, das HR Support Package für Mai 2017 vor der Abrechnung Juli 2017 einzuspielen. Alternativ können Sie die im Hinweis genannten Abrechnungskonstanten manuell ab 01.07.2017 anpassen.

Mittwoch, 8. März 2017

Rundungsfehler bei Anwendung der 0,002%-Regel bei Firmenwagen


Nach der Korrektur der Berechnung der Steuer anhand der 0,002%-Regel bei Firmenwagen mit Hinweis 2343747 Firmenwagen: Rundungsfehler bei 0,002%-Regel aus dem Support Package August 2016 bestehen weiterhin Rundungsdifferenzen.

Die Korrektur wird nun mit Hinweis 2436527 - Firmenwagen: Rundungsfehler bei 0,002%-Regel (2) ausgeliefert. Dieser enthält eine manuelle Korrekturanleitung.

Sollte der Fehler bei Ihnen vorliegen, implementieren Sie den genannten Hinweis und rechnen Sie die betroffenen Personalfälle zurück.

Montag, 6. März 2017

Aktuelle Anpassungen in der Pfändungsberechnung


Mit den vergangenen Support Packages (bis einschließlich Februar 2016) wurden folgende Anpassungen für die korrekte Pfändungsberechnung in SAP ausgeliefert.

Nettomethode mit Fiktivrechnung
Bisher wurden bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig, d. h. im Verhältnis des Gesamteinkommens, ermittelt. Mit dem Support-Package A0 aus Mai 2016 (Hinweis 2307354 Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivberechnung) wurde die Möglichkeit ausgeliefert, die Abzüge auf das pfändbare Brutto fiktiv zu ermitteln.

Unpfändbarkeit von steuerfreien Nachtzuschlägen
Mit dem Support Package aus Februar 2017 (Hinweis 2379553 Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags oder Nachtzuschlägen) wird die Möglichkeit ausgeliefert, den steuerfreien Anteilder Nachtzuschläge als unpfändbar zu schlüsseln. Grundlage ist das BGH-Urteil vom 29.06.2016 (VII ZB 4/15).

Damit Sie die Änderungen nutzen können, sind Einstellungen im Customizing und Anpassungen im Abrechnungsschema erforderlich.