Mit 01.01.2018 wird im SAP Standard die Teilapplikation PF3B (Pfändung steuerfreie Zuschläge § 3b) aktiviert, welche mit dem Hinweis 2379553 - Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlägen im HR Support Package Februar 2017 ausgeliefert wurde. Mit dieser Funktion war es bisher möglich, den steuerfreien Anteil der Nachtzuschläge laut Entscheidung VII ZB 4/15 des BGH vom 29.6.2016 als pfandfrei zu behandeln. Hierbei ist eine Zuordnung der Zuschlagslohnarten zur Summenlohnart /25N (Steuerfreier Zuschlag § 3b EStG) notwendig.
Das BAG hat nun im Urtail 10 AZR 859/16 vom 23.08.2017 entschieden, dass die Sonn- und Feiertagszuschläge nach §3 b EStG analog der Nachtzuschläge in der Pfändung behandelt werden müssen. Daher ist die Zuordnung der Zuschlagslohnarten für Sonn- und Feiertagszuschläge zur Lohnart /25N ebenfalls relevant.
Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG
Montag, 18. Dezember 2017
Mittwoch, 6. Dezember 2017
GKV-Kommunikationsserver: Neue öffentliche Zertifikatsliste (ITSG)
Wie bereits in Hinweis 2490692 - SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen angekündigt, verlieren die öffentliche Zertifikate zum 31.12.2017 ihre Gültigkeit.
Die neue öffentliche Zertifikatsliste wurde heute durch die ITSG veröffentlicht und kann ab sofort heruntergeladen und in das von Ihnen verwendete Arbeitgeberzertifikat (PSE-Datei) eingespielt werden.
Sie finden die Zertifikatsliste unter folgendem Link:
http://www.itsg.de/oeffentliche-services/trust-center/oeffentliche-schluesselverzeichnisse-ag/
Die neue öffentliche Zertifikatsliste wurde heute durch die ITSG veröffentlicht und kann ab sofort heruntergeladen und in das von Ihnen verwendete Arbeitgeberzertifikat (PSE-Datei) eingespielt werden.
Sie finden die Zertifikatsliste unter folgendem Link:
http://www.itsg.de/oeffentliche-services/trust-center/oeffentliche-schluesselverzeichnisse-ag/
Freitag, 17. November 2017
Unterjährige UV-Stammdatenrückmeldung korrekt verarbeiten
Mit dem UV-Meldeverfahren, welches zum 01.01.2017 gestartet ist, ist es dem UV-Träger möglich UV-Stammdatenänderungen proaktiv über den GKV-Kommunikationsserver an den Arbeitgeber zurückzumelden, wenn die einmalige UV-Stammdatenabfrage für ein Kalenderjahr bereits erfolgt ist.
Bitte achten Sie darauf, diese Rückmeldungen, die eventuell unterjährig auch erfolgen können, zu prüfen und ggf. abzuholen. Anschließend sind die Daten zu zuordnen und zu verarbeiten. Die einzelnen Schritte können Sie unserer unten stehenden Anleitung entnehmen.
Nach der Dezemberabrechnung wird diese Verarbeitung nun relevant, da auf dieser Basis der UV-Lohnnachweis für 2017 erstellt wird.
Wir empfehlen Ihnen daher vor der Dezemberabrechnung vorsorglich den Verarbeitungsprozess für die Eingangsmeldungen durchzuführen.
Die Abholung, Zuordnung und Verarbeitung der Daten können Sie über folgende Schritte ausführen:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren
Bitte achten Sie darauf, diese Rückmeldungen, die eventuell unterjährig auch erfolgen können, zu prüfen und ggf. abzuholen. Anschließend sind die Daten zu zuordnen und zu verarbeiten. Die einzelnen Schritte können Sie unserer unten stehenden Anleitung entnehmen.
Nach der Dezemberabrechnung wird diese Verarbeitung nun relevant, da auf dieser Basis der UV-Lohnnachweis für 2017 erstellt wird.
Wir empfehlen Ihnen daher vor der Dezemberabrechnung vorsorglich den Verarbeitungsprozess für die Eingangsmeldungen durchzuführen.
Die Abholung, Zuordnung und Verarbeitung der Daten können Sie über folgende Schritte ausführen:
- Transaktion PC00_M01_RPCSVPD0
Diese Transaktion können Sie mit der Datenart "UVU" (Rückmeldung UV-Stammdaten) starten, um UV-Stammdaten vom GKV-Kommunikationsserver abzuholen. - Transaktion PC00_M01_RPCUVHD0_I
Hier ordnen Sie die Eingangsmeldungen dem entsprechenden Personalbereich zu. - Transaktion PC00_M01_RPCUVAD0_I
Mit dieser Transaktion werden die Daten in den entsprechenden Datenbanktabellen gespeichert, damit der UV-Lohnnachweis erstellt werden kann.
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren
Montag, 14. August 2017
GKV-Kommunikationsserver: Änderung der URL-Adresse
Für die Verbindung aus dem SAP-System zum GKV-Kommunikationsserver steht eine neue URL-Adresse zur Verfügung: verarbeitung.gkv-kommunikationsserver.de
Aktuell können beide Verbindungen, die ursprüngliche und die neue URL, parallel verwendet werden. Falls Sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, empfehlen wir eine zeitnahe Umstellung auf die neue URL-Adresse. Die Schritte zur Durchführung der Umstellung sind von SAP in Hinweis 2484878 - SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver dokumentiert.
Aktuell können beide Verbindungen, die ursprüngliche und die neue URL, parallel verwendet werden. Falls Sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, empfehlen wir eine zeitnahe Umstellung auf die neue URL-Adresse. Die Schritte zur Durchführung der Umstellung sind von SAP in Hinweis 2484878 - SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver dokumentiert.
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