Der Bundesrat hat den Beschluss vom 17.01.2013 über die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages um 126 Euro auf 8.130 Euro jährlich gebilligt.
Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2013.
Die Änderung des Programmablaufplans wird mit dem Hinweis 1817754 im MärzSP ausgeliefert. Dies wird am 14.03.2013 erscheinen. Sie können den Hinweis auch vorab einbauen.
Alle Mitarbeiter müssen somit auf den 01.01.2013 zurückgerechnet werden.
Den Beschluss finden Sie hier.
Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG
Dienstag, 26. Februar 2013
Mittwoch, 20. Februar 2013
maschinelle Lösung: Befreiung Rentenversicherungspflicht Minijob
Beachten Sie Hinweis 1820272 DEÜV: RV-Befreiungsantrag mit Abgabegrund 33/13
Wie im Hinweis beschrieben, wird für die Befreiung eine neue Datumsart für den IT 41 zur Verfügung gestellt.
Das neue Datumskennzeichen 13 bewirkt die An- und Abmeldung, die von der Minijobzentrale gefordert wird.
Der manuelle Weg wie in Hinweis 1810391 beschrieben fällt somit weg.
Dieser Hinweis wird mit dem März-SP ausgeliefert.
Wenn der Hinweis vorab eingespielt werden soll, ist es notwendig die Datumsart manuell anzulegen.
Wie im Hinweis beschrieben, wird für die Befreiung eine neue Datumsart für den IT 41 zur Verfügung gestellt.
Das neue Datumskennzeichen 13 bewirkt die An- und Abmeldung, die von der Minijobzentrale gefordert wird.
Der manuelle Weg wie in Hinweis 1810391 beschrieben fällt somit weg.
Dieser Hinweis wird mit dem März-SP ausgeliefert.
Wenn der Hinweis vorab eingespielt werden soll, ist es notwendig die Datumsart manuell anzulegen.
Dienstag, 19. Februar 2013
Hinweis 1812234 LStB:Korrekturen 1/2013 freigegeben
Der Hinweis 1812234 ist nun freigegeben.
Er wurde dem SP von März zugeordnet. Sie können ihn auch vorab einspielen.
Er wurde dem SP von März zugeordnet. Sie können ihn auch vorab einspielen.
Montag, 18. Februar 2013
Störung bei ELSTER behoben
Der Störungshinweis ist auf der Homepage von Elster nicht mehr vorhanden - die Verarbeitung der Lohnsteuerbescheinigungen scheint nun also wieder zu laufen.
Mittwoch, 13. Februar 2013
Hinweis 1812234 LStB:Korrekturen 1/2013
Wenn Sie noch nicht mit ELStAM gestartet haben,
werden durch einen Programmfehler für Austritte Januar 2013 besondere statt allgemeine Bescheinigungen erstellt.
Es gibt zu diesem Thema bereits den Hinweis 1812234, dieser ist aber nicht einspielbar, da er noch in Bearbeitung ist und auch noch keinem SP zugeordnet wurde.
Wenn Sie die Bescheinigungen schon raus haben, gehen wir derzeit davon aus, dass mit dem Hinweis dann eine Korrekturbescheinigung erzeugt wird.
Wir werden den Status des Hinweises beobachten und Sie weiter informieren.
Gestern wurde der Knowledge Base Article 1821315 - Besondere Lohnsteuerbescheingung Austritte 2013 aktiviert:
werden durch einen Programmfehler für Austritte Januar 2013 besondere statt allgemeine Bescheinigungen erstellt.
Es gibt zu diesem Thema bereits den Hinweis 1812234, dieser ist aber nicht einspielbar, da er noch in Bearbeitung ist und auch noch keinem SP zugeordnet wurde.
Wenn Sie die Bescheinigungen schon raus haben, gehen wir derzeit davon aus, dass mit dem Hinweis dann eine Korrekturbescheinigung erzeugt wird.
Wir werden den Status des Hinweises beobachten und Sie weiter informieren.
Gestern wurde der Knowledge Base Article 1821315 - Besondere Lohnsteuerbescheingung Austritte 2013 aktiviert:
Beschreibung
Bei Austritten werden für das Jahr 2013 besondere statt allgemeiner Lohnsteuerbescheinigungen erstellt, wenn der Arbeitgeber noch nicht am ELStAM-Verfahren teilnimmt.Lösung
Es gibt noch keine klare Richtlinie wie in diesen Fällen verfahren werden soll. Deswegen hat unsere Entwicklungsabteilung eine Anfrage bei der Finanzverwaltung gestellt. Sobald die Antwort ankommt und das Verfahren geklärt ist, wird die Korrektur fertig gestellt und mit dem Hinweis 1812234 ausgeliefert. Bis dahin können Sie vorerst eine besondere LStB erstellen. Sobald der Report RPCTXVD1 korrigiert wurde, erstellt er automatisch Korrekturen der Lohnsteuerbescheinigungen.
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1812234,
1821315,
Austritte 2013,
Lohnsteuerbescheinigung
Dienstag, 12. Februar 2013
Störungshinweis ELSTER bitte beachten
Auf der Internetplattform http://www.elster.de des Bayerischen
Landesamtes für Steuern ist hierzu folgender Hinweis veröffentlicht:
"Seit dem 06.02.2013, 06:00 Uhr können wegen einer Störung keine
Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnersatzleistungen verarbeitet werden.
Die Daten werden nach der Störungsbehebung automatisch nachverarbeitet,
die Protokollabholung ist danach ebenfalls wieder möglich. Wir bitten um
Ihr Verständnis. "
(Quelle: https://www.elster.de/verfugbarkeit_nw.php )
Wie im Hinweis erwäht ist es nicht erforderlich, weitere Schritte zu
unternehmen. Die Verarbeitung erfolgt automatisch, sobald die Störung
behoben wurde.
Landesamtes für Steuern ist hierzu folgender Hinweis veröffentlicht:
"Seit dem 06.02.2013, 06:00 Uhr können wegen einer Störung keine
Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnersatzleistungen verarbeitet werden.
Die Daten werden nach der Störungsbehebung automatisch nachverarbeitet,
die Protokollabholung ist danach ebenfalls wieder möglich. Wir bitten um
Ihr Verständnis. "
(Quelle: https://www.elster.de/verfugbarkeit_nw.php )
Wie im Hinweis erwäht ist es nicht erforderlich, weitere Schritte zu
unternehmen. Die Verarbeitung erfolgt automatisch, sobald die Störung
behoben wurde.
Donnerstag, 7. Februar 2013
Befreiung Rentenversicherungspflicht Minijob
Die Minijobber, die seit 01.01.2013 ein erhöhtes Entgelt zwischen 400,01 und 450 Euro erhalten, werden RV-pflichtig.
Der Mitarbeiter kann im Rahmen des Bestandschutzes beim Arbeitgeber die Befreiung von dieser Pflicht beantragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies innerhalb von 6 Wochen der Minijobzentrale anzuzeigen.
Da im SAP durch die Gründe 33 und 13 k e i n e Ab- und Anmeldungen mit dem Report RPCD3VD0 erstellt werden, muss die Anzeige mit dem entsprechenden Formular der Minijobzentrale erfolgen.
Lt. KnowledgeBaseArticle 1810391 ist eine Lösung innerhalb SAP geplant. Wir werden dies für Sie weiter verfolgen
Der Mitarbeiter kann im Rahmen des Bestandschutzes beim Arbeitgeber die Befreiung von dieser Pflicht beantragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies innerhalb von 6 Wochen der Minijobzentrale anzuzeigen.
Da im SAP durch die Gründe 33 und 13 k e i n e Ab- und Anmeldungen mit dem Report RPCD3VD0 erstellt werden, muss die Anzeige mit dem entsprechenden Formular der Minijobzentrale erfolgen.
Lt. KnowledgeBaseArticle 1810391 ist eine Lösung innerhalb SAP geplant. Wir werden dies für Sie weiter verfolgen
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