Somit ist auch der bisher optionale Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone in der Rentenversicherung nicht mehr möglich.
Ab dem 01.07.2019 ist für die Beschäftigungen neu zu beurteilen, ob die maßgebenden Entgeltgrenzen des Übergangsbereiches bei vorausschauender Betrachtung des folgenden Jahres eingehalten werden.
Wenn dies erfüllt ist, muss bei den betroffenen Personen der Infotyp 0013 Sozialversicherung zum 01.07.2019 kopiert und im Infotypsatz mit der Gültigkeit ab 01.07.2019 das SV-Attribut „30 Gleitzone“ gesetzt werden.
Der Verzicht auf die Gleitzone in der Rentenversicherung wurde im Infotyp Sozialversicherung (0013) durch die Eingabe des Wertes „02 keine Gleitzone“ im Feld Sonderregel im Rahmen der Rentenversicherung (Drucktaste „Weitere Daten“) umgesetzt. Diese Sonderregel wurde nun zeitlich auf den 30.06.2019 begrenzt. Bei den betroffenen Personen muss im Infotyp 0013 zum 01.07.2019 die Sonderregel 02 gelöscht werden.
Diese wird über die Hinweise
2791728 - DEÜV: VorausgesetzteObjekte für SAP-Hinweis 2772739
2772739 - DEÜV: Datensatzversion05 ab 01.07.2019
ausgeliefert, die in den Juni-HR-Support-Packages enthalten sind.