Mit 01.01.2018 wird im SAP Standard die Teilapplikation PF3B (Pfändung steuerfreie Zuschläge § 3b) aktiviert, welche mit dem Hinweis 2379553 - Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlägen im HR Support Package Februar 2017 ausgeliefert wurde. Mit dieser Funktion war es bisher möglich, den steuerfreien Anteil der Nachtzuschläge laut Entscheidung VII ZB 4/15 des BGH vom 29.6.2016 als pfandfrei zu behandeln. Hierbei ist eine Zuordnung der Zuschlagslohnarten zur Summenlohnart /25N (Steuerfreier Zuschlag § 3b EStG) notwendig.
Das BAG hat nun im Urtail 10 AZR 859/16 vom 23.08.2017 entschieden, dass die Sonn- und Feiertagszuschläge nach §3 b EStG analog der Nachtzuschläge in der Pfändung behandelt werden müssen. Daher ist die Zuordnung der Zuschlagslohnarten für Sonn- und Feiertagszuschläge zur Lohnart /25N ebenfalls relevant.
Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG
Montag, 18. Dezember 2017
Mittwoch, 6. Dezember 2017
GKV-Kommunikationsserver: Neue öffentliche Zertifikatsliste (ITSG)
Wie bereits in Hinweis 2490692 - SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen angekündigt, verlieren die öffentliche Zertifikate zum 31.12.2017 ihre Gültigkeit.
Die neue öffentliche Zertifikatsliste wurde heute durch die ITSG veröffentlicht und kann ab sofort heruntergeladen und in das von Ihnen verwendete Arbeitgeberzertifikat (PSE-Datei) eingespielt werden.
Sie finden die Zertifikatsliste unter folgendem Link:
http://www.itsg.de/oeffentliche-services/trust-center/oeffentliche-schluesselverzeichnisse-ag/
Die neue öffentliche Zertifikatsliste wurde heute durch die ITSG veröffentlicht und kann ab sofort heruntergeladen und in das von Ihnen verwendete Arbeitgeberzertifikat (PSE-Datei) eingespielt werden.
Sie finden die Zertifikatsliste unter folgendem Link:
http://www.itsg.de/oeffentliche-services/trust-center/oeffentliche-schluesselverzeichnisse-ag/
Freitag, 17. November 2017
Unterjährige UV-Stammdatenrückmeldung korrekt verarbeiten
Mit dem UV-Meldeverfahren, welches zum 01.01.2017 gestartet ist, ist es dem UV-Träger möglich UV-Stammdatenänderungen proaktiv über den GKV-Kommunikationsserver an den Arbeitgeber zurückzumelden, wenn die einmalige UV-Stammdatenabfrage für ein Kalenderjahr bereits erfolgt ist.
Bitte achten Sie darauf, diese Rückmeldungen, die eventuell unterjährig auch erfolgen können, zu prüfen und ggf. abzuholen. Anschließend sind die Daten zu zuordnen und zu verarbeiten. Die einzelnen Schritte können Sie unserer unten stehenden Anleitung entnehmen.
Nach der Dezemberabrechnung wird diese Verarbeitung nun relevant, da auf dieser Basis der UV-Lohnnachweis für 2017 erstellt wird.
Wir empfehlen Ihnen daher vor der Dezemberabrechnung vorsorglich den Verarbeitungsprozess für die Eingangsmeldungen durchzuführen.
Die Abholung, Zuordnung und Verarbeitung der Daten können Sie über folgende Schritte ausführen:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren
Bitte achten Sie darauf, diese Rückmeldungen, die eventuell unterjährig auch erfolgen können, zu prüfen und ggf. abzuholen. Anschließend sind die Daten zu zuordnen und zu verarbeiten. Die einzelnen Schritte können Sie unserer unten stehenden Anleitung entnehmen.
Nach der Dezemberabrechnung wird diese Verarbeitung nun relevant, da auf dieser Basis der UV-Lohnnachweis für 2017 erstellt wird.
Wir empfehlen Ihnen daher vor der Dezemberabrechnung vorsorglich den Verarbeitungsprozess für die Eingangsmeldungen durchzuführen.
Die Abholung, Zuordnung und Verarbeitung der Daten können Sie über folgende Schritte ausführen:
- Transaktion PC00_M01_RPCSVPD0
Diese Transaktion können Sie mit der Datenart "UVU" (Rückmeldung UV-Stammdaten) starten, um UV-Stammdaten vom GKV-Kommunikationsserver abzuholen. - Transaktion PC00_M01_RPCUVHD0_I
Hier ordnen Sie die Eingangsmeldungen dem entsprechenden Personalbereich zu. - Transaktion PC00_M01_RPCUVAD0_I
Mit dieser Transaktion werden die Daten in den entsprechenden Datenbanktabellen gespeichert, damit der UV-Lohnnachweis erstellt werden kann.
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren
Montag, 14. August 2017
GKV-Kommunikationsserver: Änderung der URL-Adresse
Für die Verbindung aus dem SAP-System zum GKV-Kommunikationsserver steht eine neue URL-Adresse zur Verfügung: verarbeitung.gkv-kommunikationsserver.de
Aktuell können beide Verbindungen, die ursprüngliche und die neue URL, parallel verwendet werden. Falls Sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, empfehlen wir eine zeitnahe Umstellung auf die neue URL-Adresse. Die Schritte zur Durchführung der Umstellung sind von SAP in Hinweis 2484878 - SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver dokumentiert.
Aktuell können beide Verbindungen, die ursprüngliche und die neue URL, parallel verwendet werden. Falls Sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, empfehlen wir eine zeitnahe Umstellung auf die neue URL-Adresse. Die Schritte zur Durchführung der Umstellung sind von SAP in Hinweis 2484878 - SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver dokumentiert.
Freitag, 7. Juli 2017
UV-Jahresmeldung: Laufzeitfehler nach Hinweis 2469847
Nach Einspielen des Hinweises 2469847 "UV-Jahresmeldungen: Betriebsübergang unter Beibehaltung derBetriebsnummer" aus dem HR Support Package Juni 2017 kommt es zum Laufzeitfehler OBJECTS_OBJREF_NOT_ASSIGNED im Programm RPCUVVD0_OUT (UV-Jahresmeldung).
Dieser Fehler wird mit Hinweis 2486672 "UV-Jahresmeldungen: Korrektur von SAP-Hinweis 2469847" aus dem HR Support Package Juli 2017 gelöst.
Wenn Sie von dem Fehler betroffen sind, spielen Sie das Support Package ein oder bauen den Hinweis 2486672 vorab in Ihr System ein.
Dieser Fehler wird mit Hinweis 2486672 "UV-Jahresmeldungen: Korrektur von SAP-Hinweis 2469847" aus dem HR Support Package Juli 2017 gelöst.
Wenn Sie von dem Fehler betroffen sind, spielen Sie das Support Package ein oder bauen den Hinweis 2486672 vorab in Ihr System ein.
Mittwoch, 31. Mai 2017
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017
Ab 01.07.2017 gelten folgende Freigrenzen bei der
Pfändungsberechnung:
PFB0M Pf. Grundfreibetrag
monatlich 1.133,80 EUR
PFB1M Pf. Freibetrag 1.
Unterh. mon. 426,71 EUR
PFB2M Pf. Freibtr. 2.-5.
Unter. mon. 237,73 EUR
PFSGM Pf.
Pfänd.-Schutzgrenze mon. 3.475,79 EUR
Wir empfehlen daher, das HR Support Package für Mai 2017 vor der
Abrechnung Juli 2017 einzuspielen. Alternativ können Sie die im Hinweis
genannten Abrechnungskonstanten manuell ab 01.07.2017 anpassen.
Mittwoch, 8. März 2017
Rundungsfehler bei Anwendung der 0,002%-Regel bei Firmenwagen
Nach der Korrektur der Berechnung der Steuer anhand der 0,002%-Regel bei Firmenwagen mit Hinweis 2343747 Firmenwagen: Rundungsfehler bei 0,002%-Regel aus dem Support Package August 2016 bestehen weiterhin Rundungsdifferenzen.
Die Korrektur wird nun mit Hinweis 2436527 - Firmenwagen:
Rundungsfehler bei 0,002%-Regel (2) ausgeliefert. Dieser enthält eine
manuelle Korrekturanleitung.
Sollte der Fehler bei Ihnen vorliegen, implementieren Sie den genannten
Hinweis und rechnen Sie die betroffenen Personalfälle zurück.
Montag, 6. März 2017
Aktuelle Anpassungen in der Pfändungsberechnung
Mit den vergangenen Support Packages (bis einschließlich Februar 2016) wurden folgende Anpassungen für die korrekte Pfändungsberechnung in SAP ausgeliefert.
Nettomethode mit Fiktivrechnung
Bisher wurden bei der Ermittlung des pfändbaren
Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig, d. h. im
Verhältnis des Gesamteinkommens, ermittelt. Mit dem Support-Package A0 aus Mai
2016 (Hinweis 2307354 Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivberechnung) wurde die
Möglichkeit ausgeliefert, die Abzüge auf das pfändbare Brutto fiktiv zu
ermitteln.
Unpfändbarkeit von steuerfreien
Nachtzuschlägen
Mit dem Support Package aus Februar 2017 (Hinweis 2379553 Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags oder Nachtzuschlägen) wird
die Möglichkeit ausgeliefert, den steuerfreien Anteilder Nachtzuschläge als unpfändbar zu schlüsseln.
Grundlage ist das BGH-Urteil vom 29.06.2016 (VII ZB 4/15).
Damit Sie die Änderungen nutzen können, sind
Einstellungen im Customizing und Anpassungen im Abrechnungsschema erforderlich.
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