Mit den vergangenen Support Packages (bis einschließlich Februar 2016) wurden folgende Anpassungen für die korrekte Pfändungsberechnung in SAP ausgeliefert.
Nettomethode mit Fiktivrechnung
Bisher wurden bei der Ermittlung des pfändbaren
Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig, d. h. im
Verhältnis des Gesamteinkommens, ermittelt. Mit dem Support-Package A0 aus Mai
2016 (Hinweis 2307354 Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivberechnung) wurde die
Möglichkeit ausgeliefert, die Abzüge auf das pfändbare Brutto fiktiv zu
ermitteln.
Unpfändbarkeit von steuerfreien
Nachtzuschlägen
Mit dem Support Package aus Februar 2017 (Hinweis 2379553 Unpfändbarkeit von steuerfreien Sonntags-, Feiertags oder Nachtzuschlägen) wird
die Möglichkeit ausgeliefert, den steuerfreien Anteilder Nachtzuschläge als unpfändbar zu schlüsseln.
Grundlage ist das BGH-Urteil vom 29.06.2016 (VII ZB 4/15).
Damit Sie die Änderungen nutzen können, sind
Einstellungen im Customizing und Anpassungen im Abrechnungsschema erforderlich.