Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 17. Januar 2018

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2017/2018 nach dem X-Mas HR Support Package

Nach dem Einspielen der HR Support Packages aus Dezember 2017 empfehlen wir vor der Januarabrechnung 2018 folgende Korrekturhinweise einzuspielen. 

Sozialversicherung
  •  Stammdaten
o   2581566 - IT0029: Infotypsätze mit UV-Besonderheit lassen sich nicht anlegen
  •  Abrechnung
o   2582061 - Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten sind umlagepflichtig ab 2018
  • DEÜV
o   2579374 - UV-Jahresmeldungen: Korrektur der Fehlerprüfungen bei der Meldungserstellung
  • EEL
o   2579508 - EEL: Fehler bei Vorerkrankungsrückmeldungen nach XMAS SP 2017/2018

Steuer
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz
o   2571632 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 01 (manuelle Tätigkeiten beachten!)
o   2579299 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 02
o   2581697 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 03
o   2585589 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 04 (manuelle Tätigkeiten beachten!)
o   2581091 - PFNF: Fiktivlaufergebnisse werden nicht berücksichtigt oder Abrechnungsabbruch ab 1.1.2018
o   2584799 - BRSG: Korrekturen zum Report RPUTXXD0 (manuelle Tätigkeit beachten!)

  • Lohnsteueranmeldung
o   2581246 - LStA: Nachträgliche Auslieferung des SAP-Script Formulars für die Lohnsteueranmeldung 2018 (manuelle Tätigkeiten beachten!)

Optional:

  • DEÜV/BV
    • 2585008 - DEÜV-Sofortmeldung und BV-DEÜV: Fehler in DSME-Datensatzversion 04 (manuelle Tätigkeiten beachten!) - dieser Hinweis ist nur für Sie relevant, wenn Sie die DEÜV-Sofortmeldungen oder das Meldewesen für die berufsständische Versorgung verwenden.

Weitere, zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 2533147 - Korrekturen zum JW Deutschland 2017/2018 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) entnehmen.

Mittwoch, 10. Januar 2018

Unsere Checkliste - Das sollte bis zur Abrechnung im Januar 2018 erledigt sein


Checkliste: allgemeine Tätigkeiten zum Jahreswechsel 2017-2018
 
Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2018 bzw. für den Abschluss des Jahres 2017 erforderlich sind.

Diese Punkte sollten erst dann durchgeführt werden, wenn Ihr System auf dem aktuellsten Stand ist. Das bedeutet, dass die HR Support Packages bis F5 / C1 / 49 bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt wurden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise, die wir mit der Kennzeichnung „Korrektur zum Jahreswechsel“ oder „Korrektur zum X-Mas HR Support Package“ hier im Blog bekannt geben.

Personalabrechnung
 
Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung)
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2017 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen
Wir empfehlen zum 01.01.2018 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM. Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2017 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.2018 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2018 angelegt wurde, wir dieser Satz nicht durch den Report überschrieben.

Einmalig in 2018:
Für die Einführung der steuerlichen Förderung nach § 100 EStG, kann mit dem Report RPUTXXD0 die Arbeitgeberzulage aus 2016 nach Anlage des neuen IT 0012-Satzes zum 01.01.2018 in das neue IT 0012-Feld „AG-Zusatzleistungen in 2016“ maschinell geschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass zuvor alle Korrekturhinweise für den genannten Report eingebaut wurden.

Gewerbesteuerzerlegung
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter.
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnartenmit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet.

Urlaubsrückstellung
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA).

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige
Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde.

Einlesen aktueller Daten

Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen.

Gemeinde- und Finanzamtdaten mit dem Report RPUSTGD0 – erfolgt je System, ohne Transport.

BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem.

Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei V5.1 (https://download.gkv-ag.de/ ) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1  (Transaktion S_L6B_69000242). Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich.

Checkliste Sozialversicherung
Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen:

Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2017 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen. Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung. 

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet.

Abfrage der UV-Stammdaten
Vor der Januar-Abrechnung 2018 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2018 mit dem neuen UV-Meldeverfahren abfragen. Die Erstellung der Abfrage erfolgt mit dem Report RPCUVAD0_OUT. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager.

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft Der Report RPLBGND0 (Transaktion PC00_M01_B1A4) erstellt den jährlichen Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft, welchen Sie auch in diesem Jahr noch in Papierform der Berufsgenossenschaft zur Verfügung stellen müssen.
Standardmäßig wird die Lohnart /6U0 ausgewertet.

Zusätzlich ist es notwendig, dass Sie den Lohnnachweis für 2017 elektronisch bis zum 16.02.2018 an die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2017 durchgeführt haben.

Checkliste Zeitwirtschaft
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel:

Arbeitszeitplanregeln generieren Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. (im Customizingsystem, dann Transport ins Produktivsystem)

Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub) Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2018 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen. 

Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit.

Mittwoch, 3. Januar 2018

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bei Pensionfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Mit der Auslieferung der Support Packages aus Dezember 2017 hat SAP die Grundlagen geschaffen, dieses Gesetz anzuwenden.

Inhaltliche Änderungen bei der Entgeltumwandlung
  •  Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens (Anpassung §3 Nr. 63  EStG)

o   Ab 01.01.2018 wird der steuerliche Förderrahmens von 4% BBG-RV + 1800 EUR zusätzlich steuerfrei auf 8% der BBG-RV angehoben. Die Verarbeitung der bestehenden Bausteine für den Infotyp 0699 (Alternsvermögensgesetz), welche mit "zusätzlich steuerfrei" angelegt sind, werden entsprechend ab der Januar-Abrechnung 2018 mit erhöhtem Steuerfrei-Kontingent verarbeitet. Diese Bausteine können unverändert eingesetzt werden.
Hinweis: Die 8 % der BBG-RV gilt ausschließlich für die Steuer, in der SV sind weiterhin nur 4 % der BBG-RV frei.

o   Pauschalierte Beträge nach § 40b EStG (sogenannte „Altverträge“ vor 01.01.2005) werden auf die 8% angerechnet und sind mit einer neuen Lohnart (Musterlohnart M856) bei den betroffenen Personalfällen im Infotyp 0015 (Ergänzende Zahlung) vorzugeben, da ansonsten der Förderrahmen nicht korrekt ermittelt werden kann.

  • Änderungen durch den neuen §100 EStG (Förderung von Geringverdienern)

o   Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von jährlich mindestens 240 EUR in einen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis 2.200 EUR zahlt, ist dieser Betrag bis maximal 480 EUR jährlich förderfähig. Dies ist für Verträge relevant, die ab 01.01.2018 abgeschlossen werden oder 2016 bereits bestanden und erhöht wurden (in diesem Fall ist nur die Erhöhung förderfähig).  
Was ist für Sie zu berücksichtigen?

§ 3 Nr. 63 EStG:
Wie beschrieben, müssen Sie bei der Abrechnung von Verträgen nach § 40b EstG darauf achten, dass Sie die oben genannte Lohnart im Kundennamensraum anlegen und mit dem jährlich umgewandelten Betrag im Infotyp 0015 aufgegeben.

§ 100 EStG:
Wenn Sie Mitarbeiter mit neuen Verträgen haben oder den AG-Zuschuss (im Verhältnis zu 2016) ab 2018 erhöhen, sollten Sie prüfen, ob diese Mitarbeiter sich im förderfähigen Rahmen nach § 100 EStG befinden. Damit ein Vertrag förderfähig abgerechnet wird, muss das jeweilige Vertragsmodell als förderfähig geschlüsselt werden. Die Förderbeträge werden dann direkt bei der Lohnsteueranmeldung des jeweiligen Monats einbehalten.

Ist bei einem Mitarbeiter ein förderfähiger Vertrag hinterlegt, der Mitarbeiter erreicht allerdings nicht die Förderfähigkeit (z.B. durch unterjährigen Aus- und Eintritt), so muss dieser Vertrag im IT0699 als "nicht förderfähig" gekennzeichnet werden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Zusätzlich zu den HR Support Packages aus Dezember 2017 müssen noch folgende Korrekturhinweise eingespielt werden:
    • 2571632 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 01
    • 2579299 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 02
    • 2581091 - PFNF: Fiktivlaufergebnisse werden nicht berücksichtigt oder Abrechnungsabbruch ab 1.1.2018