Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 25. Januar 2021

LStB für 2020

Bereits in unseren HCM Support Package News November 2020 und hier in unserem Blog HCM@Journal: LStB: Anteilige Berechnung SV - Zu bescheinigende SV-Beiträge (hcm-journal.blogspot.com) hatten wir über notwendige Korrekturen bei der Bescheinigung der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 informiert.

Nun hat die SAP hierzu mit einem Übersichtshinweis einen Überblick über ggf. notwendige, weitere Korrekturen gegeben:

3014216 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Übersicht der SAP-Hinweise 2020

Dieses Thema ist besonders bedeutend, da aufgrund der Änderungen zum Jahreswechsel bei der Lohnsteueranmeldung die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung nur noch mit der Abrechnung Februar erfolgen kann. Die Öffnung des Steuerjahres 2020 ist danach nicht mehr möglich.

Wie in dem o.g. Hinweis beschrieben, gibt es zwei mögliche Lösungsansätze, die aber beide eine Rückrechnung auf Januar 2020 erfordern.

In Szenario 1 muss die Gültigkeit der Teilapplikation LBSB abweichend vom SAP-Standard auf den 01.01.2020 vorgezogen werden.

Wenn Sie sich für Szenario 2 entscheiden, bei dem die Gültigkeit der Teilapplikationen dem SAP-Standard entsprechen, muss das Support Package aus Februar (J6/ G2/ 90 wird am 11.02.2021 ausgeliefert) oder die folgenden Hinweise über die Transaktion SNOTE eingespielt werden.

3007581 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Fehler bei Rückrechnungen aus Perioden mit Abrechnungsjahr 2021 in eine Abrechnungsperiode 2020 (Teilapplikation LBSB)

3007391 - LStB: Anteilige Berechnung SV - KuG/SKuG-Leistung ist doppelt im gesamten Arbeitslohn (Lohnart /2L0)

3012859 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Fehler bei Rückrechnungen aus Perioden mit Abrechnungsjahr 2021 ins geschlossene Steuerjahr 2020 mit Ost-Kennzeichen

3010976 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Überprüfung der /2K*-Lohnarten für das Abrechnungsjahr 2020

Anschließend kann dann, unabhängig vom Szenario, die Rückrechnung erfolgen. Dies beinhaltet auch das Öffnen des Steuerjahres 2020 über das Merkmal DSTLB für die Abrechnungsperiode, in der die Rückrechnung durchgeführt wird.

Da die Ermittlung der betroffenen Personalfälle sehr zeitaufwendig ist, empfehlen wir eine Rückrechnung über alle Mitarbeiter (und ausgetretene Mitarbeiter).

Falls Sie für 2020 noch keine LSTB erstellt haben, empfehlen wir, damit zu warten, bzw. diese noch nicht auszuhändigen.

Freitag, 15. Januar 2021

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2020/2021 nach dem X-Mas HR Support Package

 Nach dem Einspielen der HR Support Packages aus Dezember 2020 empfehlen wir vor der Januarabrechnung 2021 folgende Korrekturhinweise einzuspielen:

Steuer

3004052 - LStA: Abbruch und Laufzeitfehler im Report Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTAVD0)

3006505 - LStA, Ausweisung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren: Beträge für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr werden im Protokoll des LStA-Erstellerreports (RPCTAVD0) nicht angezeigt

3007072 - Corona - Verlängerung der steuerfreien Zulage / Sonderzahlung bis zum 30.06.2021

3007406 - Nebenberufliche Tätigkeit: Anhebung des Freibetrags zum 01.01.2021

A1-Verfahren

2994820 - A1-Verfahren: Korrekturen und Verbesserungen nach dem Jahreswechsel 2020/21

3011273 - A1-Verfahren: Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 2994820

3006493 - A1-Verfahren: Abbruch bei der Erstellung von Ausnahmevereinbarungen

3010408 - A1-Verfahren: Fehler bei der Erstellung eines A1-Antrags für Beamte bei der Ermittlung der zuständigen Stelle

Behördenkommunikation - B2A

3004614 - SV - rvBEA: Fehler bei der Kommunikation mit der REST-Schnittstelle (DSRV)

Die Korrektur im SAP-Hinweis steht in Zusammenhang mit z. Zt. laufenden Server-Umstellungen der DSRV. Siehe dazu auch SAP-Hinweis 2999662 - SV: Neue SSL-Zertifikate für DSRV-Kommunikationsserver zum 18.12.2020.

BVV

3005494 - BVV: Neuerungen zum 01.01.2021

DEÜV

3011343 - DEÜV: Korrekturen zum Jahreswechsel-SP 2020/2021


Weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 2956595 - Korrekturen zum JW Deutschland 2020/2021 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) entnehmen.

Freitag, 8. Januar 2021

Unsere Checkliste zum Jahreswechsel 2020/2021

 Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2021 bzw. noch für den Abschluss des Jahres 2020 erforderlich sind.

Diese Punkte sollten erst dann durchgeführt werden, wenn Ihr System auf dem aktuellsten Stand ist. Das bedeutet, dass die HR Support Packages bis J4 / G0 / 88 bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt wurden. 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise, die wir mit der Kennzeichnung „Korrektur zum X-Mas HR Support Package“ hier im Blog demnächst bekannt geben. Diese sind in der Regel noch vorab einzubauen, falls diese nicht schon bei den Nacharbeiten bekannt und berücksichtigt worden sind.

 

Checkliste Personalabrechnung

Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung)

Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2020 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen
Wir empfehlen zum 01.01.2021 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM.
Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2020 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.2021 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2021 angelegt wurde, wird dieser Satz nicht durch den Report überschrieben.

Gewerbesteuerzerlegung
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter.
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnarten mit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet.

Urlaubsrückstellung
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA).

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige
Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde.

 

Einlesen aktueller Daten


Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen.

 

Gemeinde- und Finanzamtdaten mit dem Report RPUSTGD1 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem.
Die XML-Datei erhalten Sie unter der folgenden Adresse:
https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche.html#js-toc-entry2.

 

BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Die BV-Datei erhalten Sie unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei.

 

Aktualisierung des Bankleitzahlenverzeichnisses mit Report RFBVALL_0

Die aktuelle Datei zum Einspielen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/bankleitzahlen/download---bankleitzahlen-602592.

Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei V6.0 (https://download.gkv-ag.de/ ) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1 (Transaktion S_L6B_69000242).

Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich.

 

Generierung von Abrechnungsperioden

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „01“ die Perioden für die Personalabrechnung generieren. Dabei wird die Tabelle T549Q erweitert.

 

Weiterhin sollten Sie mit dem Report RPUCTP10 den Kumulationskalender für die generierten Abrechnungsperioden mit Periodenparameter „01“ anlegen (Tabelle T54C1). 

 

Wenn Sie bei den Buchungsbelegen das Buchungsdatum je Abrechnungsperiode verwenden, ist es zusätzlich erforderlich diese mit dem Report RPUCTP20 zu generieren (Tabelle T549S).

 

 


Checkliste Sozialversicherung

Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen:

Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2020 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung.

 

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV
Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangenen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet.

 

Abfrage der UV-Stammdaten
Vor der Januar-Abrechnung 2021 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2021 mit dem UV-Stammdatendienst abfragen. Die Erstellung der Abfrage ist mit dem Report RPCUVAD0_OUT möglich. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager. Prüfen Sie den Inhalt der Eingangsmeldung. Werden die Daten der Vorjahre bestätigt oder werden neue Daten rückgemeldet, die im System noch umzusetzen sind

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft
Den elektronischen Lohnnachweis für 2020 müssen Sie bis zum 16.02.2021 für die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2020 bereits durchgeführt haben.


Checkliste Zeitwirtschaft
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel:

 

Arbeitszeitplanregeln generieren
Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. Diese sind im Customizingsystem zu generieren und dann per Transport ins Produktivsystem zu übernehmen.

Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub)
Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2021 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen.

 

Generierung von Abrechnungsperioden in der Zeitabrechnung

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „03“ die Perioden für die Zeitwirtschaft generieren.

 

Checkliste Reisekosten

Auch dieses Jahr gibt es neue Sachbezugswerte und Pauschalbeträge, die Sie im System anpassen bzw. einspielen sollten.

 

Die Hinweise3003949 - Reisekosten Deutschland: Pauschalbeträge für Verpflegung und Übernachtungen bei Auslandsreisen ab dem 01.01.2021“ und „ 2993512 - SAP ERP Travel Management Deutschland: Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2021 / Sachbezüge“ informieren darüber.

 


Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit übernommen.