Das UV-Meldeverfahren nimmt ab 01.12.2016 den Betrieb auf. Es dient der Abfrage der UV-Stammdaten beim UV-Träger und anschließend der Erstellung und Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises (abzugeben bis 16.02.) an den UV-Träger.
SAP hat das Verfahren mit dem Hinweis 2358265
- UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des
elektronischen Lohnnachweises aus dem HR Support Package im Oktober 2016 freigegeben. Für die
Verwendung des Verfahrens sind vorab noch Einstellungen im SAP System
notwendig.
Abfrage
der UV-Stammdaten
Der UV-Stammdatendienst kann ab 01.12.2016
verwendet werden. Hierzu werden PINs von den UV-Träger an die Arbeitgeber
gesendet. Je Mitgliedsnummer hält der Arbeitgeber eine PIN. Die Kommunikation
erfolgt mit dem B2A-Manager über den GKV-Kommunikationsserver. Die
UV-Stammdatenabfrage muss vor der Erstellung des Lohnnachweises für das
meldende Jahr erfolgen.
Erstellung
des elektronischen Lohnnachweises
Auf Basis der abgefragten Stammdaten und der
Abrechnungsergebnisse wird dann der elektronische Lohnnachweis (Abgabedatum bis
16.02.2017 für den Lohnnachweis 2016) erstellt und an die DGUV versendet.
Für die Meldejahre
2016 und 2017 gilt, dass die Arbeitgeber parallel den
elektronischen, als auch den papiergebunden Lohnnachweis bei den UV-Trägern
einreichen müssen. Ab dem Meldejahr 2018 wird dann ausschließlich der
elektronische Lohnnachweis verwendet.
Für 2016 gilt zusätzlich die Sonderregel,
dass fehlerhafte UV-Stammdaten nicht zwingend rückwirkend korrigiert werden
müssen.
Tipps
zum neuen Verfahren:
- Wenn
Sie bis zur KW49 noch keine PIN erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrem
UV-Träger in Verbindung setzen, da nur mit der PIN das Verfahren verwendet
werden kann.
- Die
Stammdatenabfrage sollten Sie spätestens mit dem Jahreswechsel (vor der
Abrechnung im Januar) durchführen, damit Sie den Lohnnachweis fristgerecht
einreichen können.
- Prüfen
Sie vorab Ihre UV-Daten (vor allem Gefahrentarif/-klasse) auf Aktualität
Wenn die UV-Stammdatenabfrage
vor dem Jahreswechsel (HR Support Packages aus Dezember) verwendet werden soll,
sind folgende SAP Korrekturhinweise vor der Verwendung des Verfahrens relevant:
- 2371044
- UV-Meldeverfahren: Korrekturen bei der Meldungserstellung und bei der
Codierung im B2A-Manager (HR Support Package aus November 2016)
- 2385280 -
UV-Meldeverfahren: Fehler bei der Erstellung des el. Lohnnachweises bei
proaktiven Stammdatenrückmeldungen (HR
Support Package aus Dezember 2016 / Jahreswechsel)
- 2394524 -
UV-Meldeverfahren: Fehler bei der Erstellung von Meldungen an den
UV-Stammdatendienst
(HR Support Package aus Dezember 2016 / Xmas)
Die Erstellung der elektronischen Lohnnachweise kann
nicht vor der Einspielung der Support Packages aus Dezember 2016
(Veröffentlichung am 08. und 19.12.2016) erfolgen!