Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Berechtigungsfehler bei Erstellung des Zeitnachweises


Nach Einspielen des Hinweises 2343494 - Maßnahmenbedingter Abrechnungssplit wird nicht erzeugt; fehlende Berechtigung für Infotyp 0302 aus HR Support Package im November 2016 kann der Zeitnachweis bei fehlender Berechtigung auf die Infotypen 0000 (Maßnahmen) und 0302 (Ergänzende Maßnahmen) nicht erstellt werden. Die Erstellung bricht mit fehlgeschlagener Berechtigungsprüfung ab.


Sollte dieser Fall bei Ihnen auftreten, erweitern Sie bitte Ihre Berechtigungsrollen um mindestens die Leseberechtigung auf die Infotypen 0000 und 0302.

Dienstag, 29. November 2016

UV-Meldeverfahren startet zum 01.12.2016


Das UV-Meldeverfahren nimmt ab 01.12.2016 den Betrieb auf. Es dient der Abfrage der UV-Stammdaten beim UV-Träger und anschließend der Erstellung und Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises (abzugeben bis 16.02.) an den UV-Träger.

SAP hat das Verfahren mit dem Hinweis 2358265 - UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises aus dem HR Support Package im Oktober 2016 freigegeben. Für die Verwendung des Verfahrens sind vorab noch Einstellungen im SAP System notwendig.

Abfrage der UV-Stammdaten
Der UV-Stammdatendienst kann ab 01.12.2016 verwendet werden. Hierzu werden PINs von den UV-Träger an die Arbeitgeber gesendet. Je Mitgliedsnummer hält der Arbeitgeber eine PIN. Die Kommunikation erfolgt mit dem B2A-Manager über den GKV-Kommunikationsserver. Die UV-Stammdatenabfrage muss vor der Erstellung des Lohnnachweises für das meldende Jahr erfolgen.

Erstellung des elektronischen Lohnnachweises
Auf Basis der abgefragten Stammdaten und der Abrechnungsergebnisse wird dann der elektronische Lohnnachweis (Abgabedatum bis 16.02.2017 für den Lohnnachweis 2016) erstellt und an die DGUV versendet.

Für die Meldejahre 2016 und 2017 gilt, dass die Arbeitgeber parallel den elektronischen, als auch den papiergebunden Lohnnachweis bei den UV-Trägern einreichen müssen. Ab dem Meldejahr 2018 wird dann ausschließlich der elektronische Lohnnachweis verwendet.

Für 2016 gilt zusätzlich die Sonderregel, dass fehlerhafte UV-Stammdaten nicht zwingend rückwirkend korrigiert werden müssen.

Tipps zum neuen Verfahren:
-   Wenn Sie bis zur KW49 noch keine PIN erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrem UV-Träger in Verbindung setzen, da nur mit der PIN das Verfahren verwendet werden kann.
-   Die Stammdatenabfrage sollten Sie spätestens mit dem Jahreswechsel (vor der Abrechnung im Januar) durchführen, damit Sie den Lohnnachweis fristgerecht einreichen können.
-   Prüfen Sie vorab Ihre UV-Daten (vor allem Gefahrentarif/-klasse) auf Aktualität

Wenn die UV-Stammdatenabfrage vor dem Jahreswechsel (HR Support Packages aus Dezember) verwendet werden soll, sind folgende SAP Korrekturhinweise vor der Verwendung des Verfahrens relevant:


Die Erstellung der elektronischen Lohnnachweise kann nicht vor der Einspielung der Support Packages aus Dezember 2016 (Veröffentlichung am 08. und 19.12.2016) erfolgen!

Montag, 24. Oktober 2016

Überweisungen mit SEPA 3.0 ab November 2016


Ab 20. November 2016 gilt die neue SEPA Version 3.0 für Überweisungen. Hier gibt es einige inhaltliche Änderungen für den Zahlungsverkehr. Da die Banken voraussichtlich nicht einheitlich bei der Umstellung vorgehen werden, empfehlen wir eine frühzeitige Rücksprache mit der Hausbank, ob das aktuell verwendete Überweisungsträgerformat (die sogenannte pain-Version) und die Version des Bankenprogramms (der Hausbank) weiterhin akzeptiert werden oder ein Update erforderlich ist.