Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 27. Juli 2022

LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)

Mit Hinweis  3212536 - Elster 2.1 for PI: Change of ERiC libraries to version 36.2.4  wurde nun auch  das Update für die PI/PO Lösung zur Verfügung gestellt.

Die für den  SAP Business Connector (BC) benötigte  Version 6.3 wurde bereits am 11.7.2022 über Hinweis  2939891 - LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC ausgeliefert.

 An der Stelle nochmals der Hinweis:

Die neue Version muss zwingend vor der Übertragung der Lohnsteueranmeldung August eingespielt werden.

Ohne das Update ist eine elektronische Meldung der Lohnsteueranmeldung (LStA) August nicht möglich. 

Weitere Informationen zum benötigten Update der Middleware finden Sie im Hinweis 3219001- LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)   


Montag, 25. Juli 2022

Energiepreispauschale (EPP) - Auslieferung

Energiepreispauschale (EPP) - Auslieferung

Mit dem SAP-Hinweis 3200909 -Energiepreispauschale (EPP) - Auslieferung - wurden nun die Anpassungen für die Anmeldung der Energiepreispauschale (EPP) über die Lohnsteueranmeldung (LStA) und deren Auszahlung an die Arbeitnehmer bereitgestellt.

Die Abwicklung der EPP erfolgt durch Eingabe der neu ausgelieferten Lohnarten  im IT0015.

Für die Anmeldung (Refinanzierung) der EPP auf der Lohnsteueranmeldung (LStA) und die Auszahlung an die Arbeitnehmer wurden folgende Musterlohnarten ausgeliefert:

Lohnart M943 „LSTA EPP“

  • Die Lohnart wird nur für die Lohnsteueranmeldung ausgewertet und dient der Meldung bzw. Refinanzierung der EPP über die Lohnsteueranmeldung (LStA). Die Meldung erfolgt über die neue Kennzahl 35.

Lohnart M944 „Energiekostenpauschale“

  • Auszahlung der EPP an unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V.

Lohnart M945 „EPP Minijob“

  • Auszahlung der EPP an Arbeitnehmer mit Pauschalversteuerung § 40a Abs. 2 EStG (Minijob) nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses. Die Lohnart ist steuerfrei.

Vor der Verwendung der Musterlohnarten, müssen diese in den kundeneigenen Namensraum kopiert werden.


Lohnsteueranmeldung (LStA)

Die EPP wird im Rahmen der Lohnsteueranmeldung über die neue Kennzahl 35 (abzüglich Energiepreispauschale) ausgewiesen.

Die neue Kennzahl kann nur mit der Lohnsteueranmeldung für 08/2022 ausgewiesen werden.

Der Betrag der Kennzahl reduziert den verbleibenden Betrag nach Ausweisung der Lohnsteuer (Kennzahl 48 - Verbleiben) und den Gesamtbetrag (Kennzahl 83 - Gesamtbetrag). Als Grundlage für die Ermittlung des Betrags der Kennzahl 35 dient die Lohnart /46B, welche aus der Vorgabelohnart im IT0015 ermittelt wird, in der Augustabrechnung.

Eine automatische Berücksichtigung bei der Lohnsteueranmeldung erfolgt nur in der Originalabrechnung für August. Wird die Lohnart in Rückrechnungen neu bzw. geändert abgestellt, so führt dies nicht zu einer automatischen Korrektur der Lohnsteueranmeldung für August. Bei vorschüssig abgerechneten Mitarbeitern muss diese in der September-Abrechnung und bei nachschüssig abgerechneten Mitarbeitern in der Juli-Abrechnung vorhanden sein.

Lohnabrechnung - Keine Verschiebung (Rückgabewert Merkmal DTXAP „*“)

Lohnabrechnung August (Grundlage für Lohnsteueranmeldung August; Refinanzierung EPP über Lohnsteueranmeldung August)

  • Aufnahme der Lohnart für LStA (Kundenlohnart - Kopie Musterlohnart M943) im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) für die Lohnsteueranmeldung. Die technische Lohnart /46B sorgt für die Meldung der EPP über die Kennzahl 35 auf der Lohnsteueranmeldung August.

Lohnabrechnung September (Auszahlung der EPP im September)

  • Aufnahme der Lohnart für Auszahlung (Kundenlohnart - Kopie M944) im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).

Lohnabrechnung - Vorschüssig (Rückgabewert Merkmal DTXAP „-“)

Lohnabrechnung September (Grundlage für Lohnsteueranmeldung August; Refinanzierung EPP über Lohnsteueranmeldung August)

  • Aufnahme der Lohnart für LStA (Kundenlohnart - Kopie Musterlohnart M943) im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) für die Lohnsteueranmeldung. Die technische Lohnart /46B sorgt für die Meldung der EPP über die Kennzahl 35 auf der Lohnsteueranmeldung August.

Lohnabrechnung Oktober (Auszahlung der EPP im September)

  • Aufnahme der Lohnart für Auszahlung (Kundenlohnart - Kopie M944) im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).

Lohnabrechnung - Nachschüssig (Rückgabewert Merkmal DTXAP „+“)

Lohnabrechnung Juli (Grundlage für Lohnsteueranmeldung August; Refinanzierung EPP über Lohnsteueranmeldung August)

  • Aufnahme der Lohnart für LStA (Kundenlohnart - Kopie Musterlohnart M943) im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) für die Lohnsteueranmeldung. Die technische Lohnart /46B sorgt für die Meldung der EPP über die Kennzahl 35 auf der Lohnsteueranmeldung August.

Lohnabrechnung August (Auszahlung der EPP im September)

  • Aufnahme der Lohnart für Auszahlung (Kundenlohnart - Kopie M944) im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).

Die Anmeldung der EPP kann alternativ zur Vorgabe der Lohnart M943 (/46B) auch nur über externe Daten für die Periode 08/2022 pro Personalbereich/Personalteilbereich vorgegeben werden. Der Betrag ist in diesem Fall dann pro Lohnsteuerlicher Betriebsstätte unter der Kennzahl 35 zu erfassen. Die Eingabe muss vor der Erstellung der LStA für August (Report RPCTAVD0) erfasst werden.

Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

Die Auszahlung der EPP ist auf der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) mit dem Großbuchstaben E zu bescheinigen. Das Formular für die Lohnsteuerbescheinigung ist entsprechend angepasst.

Weitere Informationen (u. a. weitere Auslieferungen zur EPP) finden Sie im SAP-Hinweis 3201273 - Steuer - Information zur Energiepreispauschale (EPP) und in dem dort als PDF angehängten Dokument FAQ Energiepreispauschale_SAP_V01.pdf

Die Anpassungen der Musterformulare für Lohnkonto und Entgeltnachweis wurden  über die SAP-3210325 - Lohnkonto:Energiepreispauschale (EPP) - Anpassung  und 3210298 - Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) - Anpassung ausgeliefert.

Die Hinweise können per Vorabkorrektur  eingebaut werden. Eine Zuordnung zu einem Support Package ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.


Dienstag, 12. Juli 2022

Vorabinformationen zur Energiepreispauschale

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt. Die Auszahlung der Pauschale ist vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung durchzuführen. Eine Erstattung (Refinanzierung) für die Arbeitgeber erfolgt über die Lohnsteueranmeldung (LStA) im August 2022.

Weitere Informationen zu der gesetzlichen Regelung (§§ 112 - 122 EStG) finden Sie in den vom BMF veröffentlichten FAQs

 Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

Die Auszahlung der EPP soll mit der Entgeltabrechnung im September erfolgen. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und eine der Steuerklassen I bis V haben.

Anspruch auf die EPP haben auch Arbeitnehmer, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 40a Absatz 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen („Minijobber“) und dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Wir empfehlen bereits jetzt, die berechtigten Mitarbeiter zu ermitteln! Berücksichtigen Sie dabei, dass für die Auszahlung der EPP in bestimmten Fällen (Erstes Dienstverhältnis Minijob bzw. Bezug Elterngeld), vom Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung vorzulegen ist.

Der Arbeitgeber hat zur Refinanzierung der EPP-Auszahlung diese auf der Lohnsteueranmeldung für August (Anmeldung Anfang September) mit der neu eingeführten Kennzahl 35 zu melden.
Für die Anmeldung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung ist ggf. die Abrechnung Juli relevant, sofern Sie nach Ultimo abrechnen und die Steuerbeträge für diesen Abrechnungskreis im Folgemonat (August) an das Finanzamt übermitteln.
Dies können Sie am Merkmal „DTXAP Anmeldungszeitraum Lohnsteueranmeldung“ erkennen
.

Korrekturen, die sich nach der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für August ergeben, sind über eine korrigierte Lohnsteueranmeldung August an das Finanzamt zu melden.

Die Auslieferung der genannten SAP-HR Komponenten ist von SAP für Mitte/Ende Juli geplant.


weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Hinweis

3201273 - Information zur Energiepreispauschale (EPP) - SAP ONE Support Launchpad

 Anpassung der technischen Komponente (Middleware) für ELSTER

Für die Übermittlung der neuen Kennzahl 35 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) muss eine Anpassung der ERiC-Software in der für die Übertragung eingesetzten Middleware-Lösung erfolgen.

Das notwendige Update wurde mit Hinweis 2939891 - LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC ausgeliefert.

Bitte beachten Sie

Ohne das Update ist eine elektronische Meldung der Lohnsteueranmeldung (LStA) August nicht möglich. 

Stellen Sie in Ihrer Planung für BC und PI/PO sicher, dass das Update Ende Juli/Anfang August auf Ihre Middleware übernommen werden kann.

Nähere Informationen finden Sie im SAP- Hinweis

3219001 - LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP) - SAP ONE Support Launchpad

Wir informieren hier, sobald die Lösungen von SAP ausgeliefert werden.