Energiepreispauschale (EPP) - Auslieferung
Mit dem SAP-Hinweis 3200909 -Energiepreispauschale (EPP) - Auslieferung - wurden nun die Anpassungen für
die Anmeldung der Energiepreispauschale (EPP) über die Lohnsteueranmeldung
(LStA) und deren Auszahlung an die Arbeitnehmer bereitgestellt.
Die Abwicklung der EPP erfolgt durch Eingabe der neu
ausgelieferten Lohnarten im IT0015.
Für die Anmeldung (Refinanzierung) der EPP auf der
Lohnsteueranmeldung (LStA) und die Auszahlung an die Arbeitnehmer wurden
folgende Musterlohnarten ausgeliefert:
Lohnart M943 „LSTA EPP“
- Die Lohnart wird nur für die Lohnsteueranmeldung ausgewertet und dient der
Meldung bzw. Refinanzierung der EPP über die Lohnsteueranmeldung (LStA). Die
Meldung erfolgt über die neue Kennzahl 35.
Lohnart M944 „Energiekostenpauschale“
- Auszahlung der EPP an unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Steuerklasse
I bis V.
Lohnart M945 „EPP Minijob“
- Auszahlung der EPP an Arbeitnehmer mit Pauschalversteuerung § 40a Abs. 2 EStG
(Minijob) nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung des ersten
Dienstverhältnisses. Die Lohnart ist steuerfrei.
Vor der Verwendung der Musterlohnarten, müssen diese in den
kundeneigenen Namensraum kopiert werden.
Lohnsteueranmeldung (LStA)
Die EPP wird im Rahmen der Lohnsteueranmeldung über die neue
Kennzahl 35 (abzüglich Energiepreispauschale) ausgewiesen.
Die neue Kennzahl kann nur mit der Lohnsteueranmeldung
für 08/2022 ausgewiesen werden.
Der Betrag der Kennzahl reduziert den verbleibenden Betrag
nach Ausweisung der Lohnsteuer (Kennzahl 48 - Verbleiben) und den Gesamtbetrag
(Kennzahl 83 - Gesamtbetrag). Als Grundlage für die Ermittlung des Betrags der
Kennzahl 35 dient die Lohnart /46B, welche aus der Vorgabelohnart im IT0015
ermittelt wird, in der Augustabrechnung.
Eine automatische Berücksichtigung bei der
Lohnsteueranmeldung erfolgt nur in der Originalabrechnung für August. Wird
die Lohnart in Rückrechnungen neu bzw. geändert abgestellt, so führt dies
nicht zu einer automatischen Korrektur der Lohnsteueranmeldung für August. Bei
vorschüssig abgerechneten Mitarbeitern muss diese in der September-Abrechnung
und bei nachschüssig abgerechneten Mitarbeitern in der Juli-Abrechnung
vorhanden sein.
Lohnabrechnung - Keine Verschiebung (Rückgabewert Merkmal
DTXAP „*“)
Lohnabrechnung August (Grundlage für Lohnsteueranmeldung
August; Refinanzierung EPP über Lohnsteueranmeldung August)
- Aufnahme der Lohnart für LStA (Kundenlohnart - Kopie Musterlohnart M943) im
Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) für die Lohnsteueranmeldung. Die
technische Lohnart /46B sorgt für die Meldung der EPP über die
Kennzahl 35 auf der Lohnsteueranmeldung August.
Lohnabrechnung September (Auszahlung der EPP im September)
- Aufnahme der Lohnart für Auszahlung (Kundenlohnart - Kopie M944) im
Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).
Lohnabrechnung - Vorschüssig (Rückgabewert
Merkmal DTXAP „-“)
Lohnabrechnung September (Grundlage für Lohnsteueranmeldung
August; Refinanzierung EPP über Lohnsteueranmeldung August)
- Aufnahme der Lohnart für LStA (Kundenlohnart - Kopie Musterlohnart M943)
im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) für die Lohnsteueranmeldung. Die
technische Lohnart /46B sorgt für die Meldung der EPP über die
Kennzahl 35 auf der Lohnsteueranmeldung August.
Lohnabrechnung Oktober (Auszahlung der EPP im September)
- Aufnahme der Lohnart für Auszahlung (Kundenlohnart - Kopie M944) im
Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).
Lohnabrechnung - Nachschüssig (Rückgabewert Merkmal
DTXAP „+“)
Lohnabrechnung Juli (Grundlage für Lohnsteueranmeldung
August; Refinanzierung EPP über Lohnsteueranmeldung August)
- Aufnahme der Lohnart für LStA (Kundenlohnart - Kopie Musterlohnart M943)
im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) für die Lohnsteueranmeldung. Die
technische Lohnart /46B sorgt für die Meldung der EPP über die
Kennzahl 35 auf der Lohnsteueranmeldung August.
Lohnabrechnung August (Auszahlung der EPP im September)
- Aufnahme der Lohnart für Auszahlung (Kundenlohnart - Kopie M944) im
Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).
Die Anmeldung der EPP kann alternativ zur Vorgabe der
Lohnart M943 (/46B) auch nur über externe Daten für die Periode 08/2022 pro
Personalbereich/Personalteilbereich vorgegeben werden. Der Betrag ist in diesem
Fall dann pro Lohnsteuerlicher Betriebsstätte unter der Kennzahl 35 zu
erfassen. Die Eingabe muss vor der Erstellung der LStA für August (Report
RPCTAVD0) erfasst werden.
Lohnsteuerbescheinigung (LStB)
Die Auszahlung der EPP ist auf der Lohnsteuerbescheinigung
(LStB) mit dem Großbuchstaben E zu bescheinigen. Das Formular für die
Lohnsteuerbescheinigung ist entsprechend angepasst.
Weitere Informationen (u. a. weitere Auslieferungen zur EPP)
finden Sie im SAP-Hinweis 3201273 - Steuer
- Information zur Energiepreispauschale (EPP) und in dem dort als PDF angehängten Dokument FAQ Energiepreispauschale_SAP_V01.pdf
Die Anpassungen der Musterformulare für Lohnkonto und
Entgeltnachweis wurden über die SAP-3210325 - Lohnkonto:Energiepreispauschale (EPP) - Anpassung und 3210298 -
Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) - Anpassung ausgeliefert.
Die Hinweise können per
Vorabkorrektur eingebaut werden. Eine
Zuordnung zu einem Support Package ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
bekannt.