Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 12. Juli 2022

Vorabinformationen zur Energiepreispauschale

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt. Die Auszahlung der Pauschale ist vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung durchzuführen. Eine Erstattung (Refinanzierung) für die Arbeitgeber erfolgt über die Lohnsteueranmeldung (LStA) im August 2022.

Weitere Informationen zu der gesetzlichen Regelung (§§ 112 - 122 EStG) finden Sie in den vom BMF veröffentlichten FAQs

 Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

Die Auszahlung der EPP soll mit der Entgeltabrechnung im September erfolgen. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und eine der Steuerklassen I bis V haben.

Anspruch auf die EPP haben auch Arbeitnehmer, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 40a Absatz 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen („Minijobber“) und dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Wir empfehlen bereits jetzt, die berechtigten Mitarbeiter zu ermitteln! Berücksichtigen Sie dabei, dass für die Auszahlung der EPP in bestimmten Fällen (Erstes Dienstverhältnis Minijob bzw. Bezug Elterngeld), vom Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung vorzulegen ist.

Der Arbeitgeber hat zur Refinanzierung der EPP-Auszahlung diese auf der Lohnsteueranmeldung für August (Anmeldung Anfang September) mit der neu eingeführten Kennzahl 35 zu melden.
Für die Anmeldung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung ist ggf. die Abrechnung Juli relevant, sofern Sie nach Ultimo abrechnen und die Steuerbeträge für diesen Abrechnungskreis im Folgemonat (August) an das Finanzamt übermitteln.
Dies können Sie am Merkmal „DTXAP Anmeldungszeitraum Lohnsteueranmeldung“ erkennen
.

Korrekturen, die sich nach der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für August ergeben, sind über eine korrigierte Lohnsteueranmeldung August an das Finanzamt zu melden.

Die Auslieferung der genannten SAP-HR Komponenten ist von SAP für Mitte/Ende Juli geplant.


weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Hinweis

3201273 - Information zur Energiepreispauschale (EPP) - SAP ONE Support Launchpad

 Anpassung der technischen Komponente (Middleware) für ELSTER

Für die Übermittlung der neuen Kennzahl 35 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) muss eine Anpassung der ERiC-Software in der für die Übertragung eingesetzten Middleware-Lösung erfolgen.

Das notwendige Update wurde mit Hinweis 2939891 - LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC ausgeliefert.

Bitte beachten Sie

Ohne das Update ist eine elektronische Meldung der Lohnsteueranmeldung (LStA) August nicht möglich. 

Stellen Sie in Ihrer Planung für BC und PI/PO sicher, dass das Update Ende Juli/Anfang August auf Ihre Middleware übernommen werden kann.

Nähere Informationen finden Sie im SAP- Hinweis

3219001 - LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP) - SAP ONE Support Launchpad

Wir informieren hier, sobald die Lösungen von SAP ausgeliefert werden.