Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt. Die Auszahlung der Pauschale ist vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung durchzuführen. Eine Erstattung (Refinanzierung) für die Arbeitgeber erfolgt über die Lohnsteueranmeldung (LStA) im August 2022.
Weitere Informationen zu der gesetzlichen Regelung (§§ 112 - 122
EStG) finden Sie in den vom BMF veröffentlichten FAQs
Bundesfinanzministerium
- FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Die Auszahlung der EPP soll mit der Entgeltabrechnung im
September erfolgen. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt steuerpflichtige
Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten
Dienstverhältnis stehen und eine der Steuerklassen I bis V haben.
Anspruch auf die EPP haben auch Arbeitnehmer, die im Rahmen
einer geringfügigen Beschäftigung nach § 40a Absatz 2 EStG pauschal
besteuerten Arbeitslohn beziehen („Minijobber“) und dem Arbeitgeber schriftlich
bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Wir
empfehlen bereits jetzt, die berechtigten Mitarbeiter zu ermitteln! Berücksichtigen
Sie dabei, dass für die Auszahlung der EPP in
bestimmten Fällen (Erstes Dienstverhältnis Minijob bzw. Bezug Elterngeld), vom
Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung vorzulegen ist.
Der Arbeitgeber hat zur Refinanzierung der EPP-Auszahlung
diese auf der Lohnsteueranmeldung für August (Anmeldung Anfang September)
mit der neu eingeführten Kennzahl 35 zu melden.
Für die Anmeldung der EPP auf der
Lohnsteueranmeldung ist ggf. die Abrechnung Juli relevant, sofern Sie nach
Ultimo abrechnen und die Steuerbeträge für diesen Abrechnungskreis im
Folgemonat (August) an das Finanzamt übermitteln.
Dies können Sie am Merkmal „DTXAP Anmeldungszeitraum Lohnsteueranmeldung“
erkennen.
Korrekturen, die sich nach der Abgabe der Lohnsteueranmeldung
für August ergeben, sind über eine korrigierte Lohnsteueranmeldung August an
das Finanzamt zu melden.
Die Auslieferung der genannten SAP-HR Komponenten ist von SAP
für Mitte/Ende Juli geplant.
weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Hinweis
3201273 - Information
zur Energiepreispauschale (EPP) - SAP ONE Support Launchpad
Für die Übermittlung der neuen Kennzahl 35 für die
Lohnsteueranmeldung (LStA) muss eine Anpassung der ERiC-Software in der für die
Übertragung eingesetzten Middleware-Lösung erfolgen.
Das notwendige Update wurde mit Hinweis 2939891 - LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC ausgeliefert.
Bitte beachten Sie
Ohne das Update ist eine elektronische Meldung der
Lohnsteueranmeldung (LStA) August nicht möglich.
Stellen Sie in Ihrer Planung für BC und PI/PO sicher, dass das
Update Ende Juli/Anfang August auf Ihre Middleware übernommen werden kann.
Nähere Informationen finden Sie im SAP- Hinweis
Wir
informieren hier, sobald die Lösungen von SAP ausgeliefert werden.