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Freitag, 3. März 2023

Neuer PAP 2023

Der bereits im HR-Blog Beitrag Korrekturhinweise zum Jahreswechsel nach dem X-Mas HR Support Package veröffentlichte Hinweis 3287336 - Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2023 wurde nun aktualisiert.

Mit dem BMF-Schreiben vom 13.02.2023 (Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023) (bundesfinanzministerium.de) wurde der Programmablaufplan für 2023 mit der Berücksichtigung der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags (1.230 Euro) und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (4.260 Euro) durch das Jahressteuergesetz 2022 endgültig bekanntgegeben.

Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab April 2023 anzuwenden.

Abrechnungen, die noch mit dem am 18. November 2022 veröffentlichten Programmablaufplan für 2023 durchgeführt wurden, sind zu korrigieren.

Bei Arbeitnehmern, die keinen Arbeitslohn mehr erhalten (Austritte in 2023) bzw. bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 erhalten haben (organisatorischer Wechsel), kann auf eine Korrektur lt. BMF-Schreiben verzichtet werden. Wird für Austritte bzw. Arbeitnehmer mit Lohnsteuerbescheinigung in 2023 optional die Korrektur vorgenommen, werden automatisch korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen für die Übertragung (B2A) zur Finanzbehörde erstellt.

Falls Sie bisher noch den Programmablaufplan vom 18. November 2022 für Abrechnungen in 2023 verwendet haben, muss nach dem Einspielen der Korrekturanleitung bzw. des HR Support Package März eine Rückrechnung zum 01.01.2023 durchgeführt werden.