Folgende Änderungen sind insbesondere relevant:
- Beantragung von Kurzarbeit bei einem Ausfall des Umsatzes von mind. 10 % (anstatt der bisherigen 30 %)
- Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für die Mitarbeiter zahlen muss, werden teilweise oder vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet
Bauen Sie den Hinweis in Ihr SAP-System ein, wenn Sie Kurzarbeit abrechnen.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Kurzarbeit mit SAP HCM finden Sie unter folgendem Link:
https://itelligencegroup.com/de/solution-brief-sap-systeme-kurzarbeit/