Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 31. März 2020

Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde kurzfristig die gesetzliche Grundlage zur Kurzarbeit, rückwirkend zum 01.03.2020, geändert. 

Folgende Änderungen sind insbesondere relevant:
  • Beantragung von Kurzarbeit bei einem Ausfall des Umsatzes von mind. 10 % (anstatt der bisherigen 30 %)
  • Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für die Mitarbeiter zahlen muss, werden teilweise oder vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet
Die Anpassung der Lohnarten für die Abrechnung und die Auslieferung des Formulars für die Beantragung der Erstattung der SV-Beiträge findet über den SAP Hinweis 2905737 - KuG: COVID-19 & SV-Erstattung für Kurzarbeitergeld statt. 

Bauen Sie den Hinweis in Ihr SAP-System ein, wenn Sie Kurzarbeit abrechnen.

Weitere Informationen zur Abrechnung von Kurzarbeit mit SAP HCM finden Sie unter folgendem Link:
https://itelligencegroup.com/de/solution-brief-sap-systeme-kurzarbeit/