Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 30. April 2024

GKV-Kommunikationsserver: Neues TLS-Serverzertifikat ab 14.05.2024

Mit dem Hinweis 3459299 - SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver ab 14.05.2024 liefert SAP die notwendigen Zertifikate für den Wechsel des TLS-Serverzertifikats aus, welches durch die ITSG veröffentlicht wurde. Dieses Zertifikat ist gültig ab 14.05.2024.

Durch die Verwendung eines neuen Zertifikats müssen zwingend auch die Root- und Intermediate-Zertifikate erneuert und somit auch der für die Kommunikation verwendete SSL-Client aktualisiert werden (siehe o.g. Hinweis).

Wir empfehlen, die Anpassung zeitnah durchzuführen, damit es nicht zu Verbindungsabbrüchen mit dem GKV-Kommunikationsserver im Übergangszeitraum ab 14.05.2024 gibt.

Dienstag, 26. März 2024

Auslieferung des Updates für das zwingende ELStER ERiC Update

Wie wir am 01. März 2024 informiert haben, ist ein zwingendes Update der ELStER ERiC Version auf der Middleware bis spätestens 29. April 2024 erforderlich. SAP informiert über den Hinweis 3432042 - LStA, LStB, ELStAM: Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024 nun, dass die erforderlichen Updates ausgeliefert wurden und absofort eingespielt werden können.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise, je nach dem, welche Middleware Sie für die Kommunikation mit der ELStER Clearingstelle verwenden:

Mittwoch, 20. März 2024

Berufständische Versorgung (BV): Neue Datensatzversion für die Beitragserhebung ab April 2024

Für die Meldung zur Beitragserhebung der berufständische Versorgung (BV) wird die neue Datensatzversion 05 ab April 2024 zwingend erforderlich. SAP liefert die Anpassung mit dem Hinweis 3431642 - BV-Beitragserhebung: Neue Datensatzversion 05 für den Datensatz DSBE im HR Support Package März 2024 aus.

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die bei der BV versichert sind, spielen Sie das HR Support Package März 2024 ein oder bauen den genannten Hinweis vorab in Ihr System ein.

Donnerstag, 14. März 2024

Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024

Mit dem Hinweis 3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024 liefert SAP den geänderten PAP für das Steuerjahr 2024 aus, welcher ab 01. April 2024 verpflichtend anzuwenden ist. Mit dieser Anpassung wird die Anzahl der zu berücksichtigenden Beitragsabschläge für die Pflegeversicherung (Parameter PVA) bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Dieser Hinweis ist im HR Support Package April 2024 enthalten und kann vorab manuell eingebaut werden. Bei einem Vorabeinbau des Hinweises muss der Hinweis 3434760 - Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3429180 vor dem Einbau des neuen PAP implementiert werden.

Wir empfehlen, den neuen Programmablaufplan bis spätestens zur April-Abrechnung entweder per Support Package oder manuellem Hinweiseinbau einzuspielen.

Nach dem Einspielen der Änderung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Alle aktiven Mitarbeiter müssen bis 01.01.2024 zurückgerechnet werden.
  • In 2024 ausgetretene Mitarbeiter müssen nicht korrigiert werden.
  • Der geänderte PAP hat keine Auswirkung auf in 2024 ausgezahltes Kurzarbeitergeld.