Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 13. Dezember 2021

LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERiC Version 35

Zum Jahreswechsel 2021/2022 stellt die Finanzverwaltung eine neue ERiC-Version zur Verfügung. Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel ("November"-Release) wurden auch die Jahresversionen für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2022, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2022. Als neues ERiC-Hauptrelease ist die Version 35 geplant. 

Nachdem die Libraries durch die Behörde bereitgestellt wurden, können diese in die SAP-ELSTER-Lösungen für die Middleware (CI, BC, PI/PO) übernommen werden. Im Anschluss muss ein Update des BC bzw. von PI/PO auf Kundenseite erfolgen. Für Kunden mit CPI ist geplant, das Update automatisch auszuführen.

Weitere Informationen zur Umsetzung finden Sie im Hinweis 3113910 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERiC Version 35 - SAP ONE Support Launchpad.

Donnerstag, 9. Dezember 2021

SV-Kommunikation mit den Krankenkassen mit der Schlüssellänge 4096

Zum 31.12.2021 verlieren die öffentlichen Zertifikate für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen mit der Schlüssellänge 4096 ihre Gültigkeit; die neue Zertifikatsliste muss eingestellt werden. Für Zertifikate mit der Schlüssellänge 2048 ist keine Aktion notwendig. Die Gültigkeit der für Schlüssellänge 2048 verwendeten Zertifikate endet zum 08.01.2023.

Die Schlüssellänge und Gültigkeit der Zertifikate können Sie mit dem Report "Testreport für die Kommunikation mit der GKV und DSRV" (RPUSVHD1) anzeigen lassen. Wählen Sie dazu auf der Selektionsseite unter Programmsteuerung die Option "Detailliertes Protokoll" aus. Die Liste finden Sie unter Ergebnisse aller Betriebsnummern -> <Betriebsnummer> -> Übersicht Zertifikate (PSE) aus T5D4X -> Zertifikatsliste -> Hier prüfen Sie das "Gültig bis"-Datum.

Alternativ können Schlüssellänge und Gültigkeit der Zertifikate im Report "Testreport zum Auflisten der Einstellungen Kommunikation GKV" (RPUSVHD0) geprüft werden. 

Die Hinweise 3111852 - SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen (4096) - SAP ONE Support Launchpad und 3116076 - SV: Neue Zertifikate der Zertifizierungsstelle (4096) - SAP ONE Support Launchpad beschreiben den Sachverhalt und die notwendigen Einstellungen. 

Montag, 6. Dezember 2021

Geänderte Voraussetzung für Erhöhung der KuG-Leistungssätze

Damit Personalfälle in Kurzarbeit einen Anspruch auf Erhöhung der Leistungssätze ab Monat 4 bzw. Monat 7 in einem Monat mit einem Ausfall größer 50% haben, müssen, nach der Weisung des Bundesagentur für Arbeit vom 28.09.2021, folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Personalfälle waren bereits in den Monaten nach 01.03.2020 in Kurzarbeit.

2. Der erste Monat in Kurzarbeit liegt vor dem 01.04.2021.

SAP ändert daher die bisherige Auslieferung mit dem Hinweis 3105472 - Geänderte Voraussetzung für erhöhte Leistungssätze ab 01.04.2021 dahingehend ab, dass bei der Erfüllung der o.g. Voraussetzungen auch Mitarbeitende bei unterschiedlichen Referenznummern im Infotyp 0049 (Kurzarbeit) im Zeitraum von 01.03.2020 bis 31.12.2021 das erhöhte Leistungsentgelt beziehen können, wenn die Anzahl der Monate und die Höhe des Ausfalls erreicht sind.

Wenn Ihr Unternehmen nach dem 01.04.2021 Kurzarbeit abgerechnet hat und Sie Mitarbeitende haben, die von dieser Regelung betroffen sind, spielen Sie das Jahreswechsel-Support Package im Dezember 2021 oder bauen Sie den Hinweis vorab in Ihr System ein.

Wenn die Anpassung in Ihrem System implementiert ist, können Sie betroffene Personalfälle wie folgt korrigieren:

Bei Beginn der Bezugsdauer nach dem 31.03.2021:

Wenn die Referenznummer ab dem 01.04.2021 oder später beginnt, müssen die betroffenen Personalfälle zurückgerechnet werden. Es müssen nur die Fälle zurückgerechnet werden, die nach den o.g. Kriterien eine zu niedrige KuG-Leistung erhalten haben. Es wird ein Korrekturantrag erzeugt.

Bei Beginn der Bezugsdauer vor dem 01.04.2021:

Wenn die Referenznummer vor dem 01.04.2021 beginnt, kann es durch die Neuregelung kommen, dass zu hohe KuG-Leistungen an einige Mitarbeiter ausgezahlt wurden. Dies ist dann der Fall, wenn einzelne Beschäftigte erst ab dem 01.04.2021 zum ersten Mal seit 01.03.2020 Kurzarbeitergeld beziehen. Diese sind laut Bundesagentur für Arbeit entsprechend zu korrigieren und der zu viel gezahlte Betrag zurückzufordern (s. § 328 Abs. 3 SGB III). Auch der Arbeitgeber ist für diesen Betrag erstattungspflichtig. Dies können Sie mit einer Rückrechnung der entsprechenden Personalnummern durchführen. Es wird ein Korrekturantrag erzeugt.

 

Mittwoch, 17. November 2021

Fehlerhafte Verarbeitung in der Zeitwirtschaft nach Support Package November 2021

 
Nach dem Einspielen des Support Packages November 2021 können Sie beim Lauf des Zeitwirtschaftsprogramms (RPTIME00) zahlreiche Fehler erhalten, wenn Sie In Ihrem Zeitwirtschaftsschema die Operation SCOND verwenden. 


Der Fehler tritt auf, da mit Hinweis 2983830 - Clean-Up: Deaktivierung von unbenutzem oder kommentiertem Coding (5) die Variablen TRUE und FALSE durch abap_true und abap_false ersetzt wurden. Hierbei wurden einige Stellen vergessen, die mit dem Hinweis 3118871 - PT: Fehler bei Operation SCOND nach dem Einspielen von Hinweis 2983830 bereinigt werden.


Wenn Sie von dem Fehler betroffen sind, empfehlen wir den Hinweis einzuspielen. Eine Zuordnung des Lösungshinweises zu einem Support Package wurde von SAP noch nicht vorgenommen.

Mittwoch, 3. November 2021

UV-Stammdaten für 2022 stehen zum Abruf bereit

Bis spätestens vor der Personalabrechnung Januar 2022 ist es notwendig, dass die UV-Stammdaten (Gefahrtarif) über den UV-Stammdatendienst abgefragt werden. Diese Daten stehen bereits ab November des Vorjahres zur einmaligen Abfrage bereit.

Wir empfehlen, die UV-Stammdaten bereits jetzt abzurufen, damit bei eventuellen Änderungen der Stammdaten das Customizing rechtzeitig vor der Personalabrechnung Januar 2022 angepasst werden kann. 

Rückrechnungen können damit vermieden werden. 

Den UV-Stammdatendienst finden Sie in SAP unter folgendem Pfad: 

Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitiäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren

Donnerstag, 28. Oktober 2021

Erweiterung Infotyp 0013 (Sozialversicherung) ab 01.01.2022

 Nicht bei allen Personalfällen ist im Infotyp 0013 (Sozialversicherung) eindeutig erkennbar, wie diese krankenversichert sind (z.B. Werkstudenten, geringfügig Beschäftigte). Ab 01.01.2022 wird der Status in der Krankenversicherung aber zwingend für folgende Meldeverfahren relevant:

  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung - startet ab 01.07.2022)
  • DEÜV (im Rahmen der Anmeldung)
  • EEL (Entgeltersatzleistungen)

Daher wird der Infotyp 0013 um das Feld "Art der Krankenversicherung" mit folgenden Ausprägungen erweitert:

1 - Eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Mitarbeiter ist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse

2 - Familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Mitarbeiter ist über ein Familienmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert

3 - Privat versichert
Der Mitarbeiter hat eine private Krankenversicherung.

4 - Sonstige
Der Mitarbeiter ist weder privat noch gesetzlich versichert (z.B. ausländische Krankenversicherung).

Dieses Feld wird dann im IT0013 angezeigt, wenn die KV-Schlüssel  0 (keine Versicherungspflicht) und 8 (Pauschaler Beitrag) hinterlegt sind. Dies betrifft i.d.R. geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, sowie SV-Pflichtig Beschäftigte, die in der KV versicherungsfrei sind (z.B. Werkstudenten).

Die Änderung wird mit dem Hinweis 3070713 - Infotyp 0013: Neues Feld "Art der Krankenversicherung" im Support Package Oktober 2021 ausgeliefert.

Wir empfehlen diese Mitarbeiter zu überprüfen und ggf. den KV-Status des Mitarbeiters entsprechend abzufragen, damit diese Fälle ab Januar 2022 korrekt gemeldet werden können.

Montag, 25. Oktober 2021

Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG bis 31.12.2021

Mit Hinweis 3102172 - Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021 setzt SAP die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung um. Damit wird die pauschalierte Erstattung verlängert bis zum 31.12.2021.

Wenn Sie im Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021 von Kurzarbeit betroffen sind, spielen Sie den Hinweis in Ihr System ein oder das HR Support Package November 2021 (Erscheinungsdatum 11.11.2021).

Mittwoch, 22. September 2021

LStA, LStB, ELStAM: Datenabholung Version 12 / Update Business Connector

Mit dem Hinweis 3067520 - LStB, ELStAM: Anpassung der Version für die Datenabholung (Version 12) wurde im Support Package Juli 2021 die Grundlage für die Übertragung der ELStAM-Daten in Version 12 ausgeliefert.

Über Ihre Middleware (Business Connector (BC) oder PI/PO) wird beim Abholen der Daten von der Clearingstelle die Datenversion mitgegeben. Sobald auf Ihrer Middleware das ERiC-Release 33.4.4.0 eingespielt ist, können Sie ausschließlich das Protokoll mit Version 12 abholen.
Ein Update Ihrer Middleware ist vor dem 01.01.2022 erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hierzu im Hinweis 3059522 - LStA, LStB, ELStAM: Business Connector Update auf 4.8.1 bis 31.12.2021.

Bitte beachten Sie, dass der Hinweis 3067520 vor dem Update der Middleware im HCM-System vorhanden sein muss, da andernfalls keine Datenabholung mehr möglich ist.

Sie nutzen den Business Connector als Middleware?
Stimmen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrer IT-Abteilung ab, damit das Update auf dem BC frühzeitig eingeplant wird.

Dienstag, 14. September 2021

Betriebsrentenstärkungsgesetz - Verpflichtender AG-Zuschuss ab 01.01.2022

Mit dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und durch Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17. August 2017 wurde ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss auf die Entgeltumwandlung Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds eingeführt.
Dieser gilt für Neuverträge ab 01.01.2019 verpflichtend. Für alle Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, wird der AG-Zuschuss ab 01.01.2022 verpflichtend. Bei der Einsparung von Sozialversicherungsbeträgen durch eine Entgeltumwandlung sind mind. 15 % des vom Arbeitnehmer umgewandelten Betrag als AG-Zuschuss zu zahlen.

Die Bestandsverträge mit Abschlussdatum vor 01.01.2019 müssen daher geprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst werden. Da hier in vielen Fälle vertragsinhaltliche Vorarbeit notwendig ist, sollten Sie dieses Thema möglichst zeitnah angehen.

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

1. Überblick und Information über die bestehenden Verträge in der Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds verschaffen.

In SAP können Sie mit der Transaktion PC00_M01_RPCAMBD0 (Report RPCAMBD0) die abgerechneten Verträge des Altersvermögensgesetz (AVMG, Infotyp 0699) auswerten.
Sollten Sie bereits einen AG-Zuschuss zu den abgerechneten Verträgen zahlen, muss dieser nur dann aufgestockt werden, wenn dieser bisher unter 15 % des vom Arbeitnehmer umgewandelten Betrags liegt.


Wenn Sie aktuell noch Altverträge mit Direktversicherungen haben und diese über den Infotyp 0026 (Direktversicherung) erfassen, müssen diese, wenn diese von der Umstellung betroffen sind, über den IT0699 eingegeben werden. D.h. diese Verträge müssen dann entsprechend in den IT0699 umziehen.
Ziehen Sie bereits an dieser Stelle Ihre/n SAP-HCM-Berater*in hinzu, damit dieser Ihnen die Möglichkeiten im SAP-System aufzeigen kann.

2. Vertragliche Grundlagen schaffen

Wenn Sie einen Unternehmensvertrag mit einem Anlageinstitut haben (z.B. Betriebsrente), kontaktieren Sie bitte das Anlageinstitut, da die Anpassung des AG-Zuschusses unter Umständen vertragliche Anpassungen erforderlich machen.

3. Fachliche Grundlagen schaffen

Halten Sie fest, wie die Umsetzung des AG-Zuschusses aussehen soll. Es sind folgende Varianten möglich:

  • Zusätzlicher Beitrag (ZB): Der AG-Zuschuss wird zusätzlich zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers gezahlt.
  • Konstanter Beitrag (KO): Der AG-Zuschuss mindert die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Der Gesamtbetrag bleibt konstant.


Zusätzlich müssen Sie festlegen, welche Berechnung dem AG-Zuschussbetrag zugrunde gelegt werden. Folgende Optionen sind hier möglich:

  1. Fester Prozentsatz
    Es wird ein fester Prozentsatz, z.B. 15 %, als AG-Zuschuss festgelegt.

  2. Fester Prozentsatz im Stufenmodell
    abhängig von den monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen (Stufengrenze) der KV / RV wird der AG-Zuschuss gewährt. Je Stufe können unterschiedliche Prozentsätze angewendet werden.

  3. Spitzberechnung
    Der Zuschuss wird als exakte Berechnung der gesparten SV-Beiträge berechnet.
     
  4. Minimumbildung
    Der Zuschuss entspricht dem kleineren Ergebnis der Berechnungsmethoden Fester Prozentsatz und Eingesparte SV-Beiträge.
     
  5. Begrenzung Zuschuss auf Anspruch Entgeltumwandlung
    Als AG-Zuschuss wird ein fester Prozentsatz auf den Teil der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers gewährt, auf den er Anspruch hat.


Aufgrund der Komplexität und Nachvollziehbarkeit empfehlen wir die Optionen 3 und 4 nicht.


4. Umsetzung im Abrechnungssystem

Wenn die Punkte 1-3 durchlaufen sind, kann die Realisierung im SAP HCM-System erfolgen. Hierbei werden je nach Abbildungsszenario die bestehenden Bausteine/Vertragsmodelle erweitert oder neue Bausteine/Vertragsmodelle für den Infotyp 0699 (Altersvermögensgesetz) angelegt.

Bei Anlage, Anpassung und Erweiterung von Vertragsmodellen wird zusätzlich die Anpassung der Stammdaten im IT 0699 notwendig.

Weitere Informationen erhalten Sie im Hinweis 2704156 - BRSG: Information zur geplanten Umsetzung des verpflichtenden AG-Zuschusses im SAP-System

Freitag, 9. Juli 2021

Keine Eingangsmeldung für rvBEA bei Start nach 01.07.2021

Wenn Sie vor dem Einspielen des Hinweises 3050318 - SV: GML57-Anforderungen ab 01.07.2021 aus dem HR Support Package Juni 2021 noch keine Meldungen mit dem rvBEA Verfahren (z.B. rvBEA-Registrierung) versendet haben, funktioniert die Abfrage von gesonderten Meldungen (GML57) nicht korrekt. 

In diesem Fall spielen Sie den Hinweis 3073518 - SV: GML57-Anforderungen ab 01.07.2021 abholen in Ihr System ein. Dieser Hinweis ist im HR Support Package August 2021 enthalten.

Donnerstag, 1. Juli 2021

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021

Ab dem 01.07.2021 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package vom 15.07.2021 eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3060087 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021" manuell an.

Mittwoch, 23. Juni 2021

Verlängerung bei KUG sowie Corona-Prämie

Mit Hinweis 3068768 - Verlängerung der SV-Erstattung in Höhe von 100% ab 1.7.2021 setzt SAP die dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung um. Damit wird die pauschalierte Erstattung verlängert bis zum 30.09.2021.

Dieser Hinweis ist aktuell noch keinem Support Package zugeordnet.


Ebenso wurde der Zeitraum zur Gewährung einer steuerbefreiten Corona-Sonderzahlung bis zum 31.03.2022 verlängert. Hier setzt SAP mit Hinweis 3067742 - Corona - Verlängerung der steuerfreien Zulage / Sonderzahlung bis zum 31.03.2022 das Abzugsteuerentlastungsmordernisierungsgesetz um.

Dieser Hinweis ist enthalten im Support Package Juli.


Donnerstag, 10. Juni 2021

rv-BEA verpflichtend ab 01.07.2021 / neue Datensatzversion

Laut den "Grundsätzen für die elektronische Anforderung von Bescheinigungen" nach § 194 Absatz 1 Satz 3 SGB VI (gesonderte Meldung) in der ab 01.07.2021 geltenden Fassung, sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Aufforderungen zur Abgabe einer gesonderten Meldung (Meldegrund 57) durch den Rentenversicherungsträger innerhalb einer Woche nach Bereitstellung auf dem eXTra-Server abzurufen.

Ab 01.07.2021 werden die Meldungen in der neuen Datensatzversion 2.0.0 zur Verfügung gestellt.

Die notwendigen Änderungen werden mit den Hinweisen 3041130 sowie 3050318 bereitgestellt, die mit dem SP Juni (Veröffentlichung 10.06.2021) ausgeliefert werden.

Die Kommunikation mit dem eXTra-Server erfolgt über einen Webservice.

Freitag, 5. Februar 2021

Neues Formular für die KuG-Abrechnungsliste

In Hinweis 3006941 - Neues Formular Kug 108 für die Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld veröffentlicht SAP die Änderungen für die KuG-Abrechnungsliste 2021. Neu hinzugekommen ist die Angabe zu Personalveränderungen.

Die Änderungen für das Formular können, wie im Hinweis beschrieben, manuell übernommen werden. Aktuell ist noch keine Zuordnung zu einem Support Package bekannt.

Montag, 25. Januar 2021

LStB für 2020

Bereits in unseren HCM Support Package News November 2020 und hier in unserem Blog HCM@Journal: LStB: Anteilige Berechnung SV - Zu bescheinigende SV-Beiträge (hcm-journal.blogspot.com) hatten wir über notwendige Korrekturen bei der Bescheinigung der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 informiert.

Nun hat die SAP hierzu mit einem Übersichtshinweis einen Überblick über ggf. notwendige, weitere Korrekturen gegeben:

3014216 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Übersicht der SAP-Hinweise 2020

Dieses Thema ist besonders bedeutend, da aufgrund der Änderungen zum Jahreswechsel bei der Lohnsteueranmeldung die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung nur noch mit der Abrechnung Februar erfolgen kann. Die Öffnung des Steuerjahres 2020 ist danach nicht mehr möglich.

Wie in dem o.g. Hinweis beschrieben, gibt es zwei mögliche Lösungsansätze, die aber beide eine Rückrechnung auf Januar 2020 erfordern.

In Szenario 1 muss die Gültigkeit der Teilapplikation LBSB abweichend vom SAP-Standard auf den 01.01.2020 vorgezogen werden.

Wenn Sie sich für Szenario 2 entscheiden, bei dem die Gültigkeit der Teilapplikationen dem SAP-Standard entsprechen, muss das Support Package aus Februar (J6/ G2/ 90 wird am 11.02.2021 ausgeliefert) oder die folgenden Hinweise über die Transaktion SNOTE eingespielt werden.

3007581 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Fehler bei Rückrechnungen aus Perioden mit Abrechnungsjahr 2021 in eine Abrechnungsperiode 2020 (Teilapplikation LBSB)

3007391 - LStB: Anteilige Berechnung SV - KuG/SKuG-Leistung ist doppelt im gesamten Arbeitslohn (Lohnart /2L0)

3012859 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Fehler bei Rückrechnungen aus Perioden mit Abrechnungsjahr 2021 ins geschlossene Steuerjahr 2020 mit Ost-Kennzeichen

3010976 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Überprüfung der /2K*-Lohnarten für das Abrechnungsjahr 2020

Anschließend kann dann, unabhängig vom Szenario, die Rückrechnung erfolgen. Dies beinhaltet auch das Öffnen des Steuerjahres 2020 über das Merkmal DSTLB für die Abrechnungsperiode, in der die Rückrechnung durchgeführt wird.

Da die Ermittlung der betroffenen Personalfälle sehr zeitaufwendig ist, empfehlen wir eine Rückrechnung über alle Mitarbeiter (und ausgetretene Mitarbeiter).

Falls Sie für 2020 noch keine LSTB erstellt haben, empfehlen wir, damit zu warten, bzw. diese noch nicht auszuhändigen.

Freitag, 15. Januar 2021

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2020/2021 nach dem X-Mas HR Support Package

 Nach dem Einspielen der HR Support Packages aus Dezember 2020 empfehlen wir vor der Januarabrechnung 2021 folgende Korrekturhinweise einzuspielen:

Steuer

3004052 - LStA: Abbruch und Laufzeitfehler im Report Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTAVD0)

3006505 - LStA, Ausweisung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren: Beträge für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr werden im Protokoll des LStA-Erstellerreports (RPCTAVD0) nicht angezeigt

3007072 - Corona - Verlängerung der steuerfreien Zulage / Sonderzahlung bis zum 30.06.2021

3007406 - Nebenberufliche Tätigkeit: Anhebung des Freibetrags zum 01.01.2021

A1-Verfahren

2994820 - A1-Verfahren: Korrekturen und Verbesserungen nach dem Jahreswechsel 2020/21

3011273 - A1-Verfahren: Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 2994820

3006493 - A1-Verfahren: Abbruch bei der Erstellung von Ausnahmevereinbarungen

3010408 - A1-Verfahren: Fehler bei der Erstellung eines A1-Antrags für Beamte bei der Ermittlung der zuständigen Stelle

Behördenkommunikation - B2A

3004614 - SV - rvBEA: Fehler bei der Kommunikation mit der REST-Schnittstelle (DSRV)

Die Korrektur im SAP-Hinweis steht in Zusammenhang mit z. Zt. laufenden Server-Umstellungen der DSRV. Siehe dazu auch SAP-Hinweis 2999662 - SV: Neue SSL-Zertifikate für DSRV-Kommunikationsserver zum 18.12.2020.

BVV

3005494 - BVV: Neuerungen zum 01.01.2021

DEÜV

3011343 - DEÜV: Korrekturen zum Jahreswechsel-SP 2020/2021


Weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 2956595 - Korrekturen zum JW Deutschland 2020/2021 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) entnehmen.

Freitag, 8. Januar 2021

Unsere Checkliste zum Jahreswechsel 2020/2021

 Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2021 bzw. noch für den Abschluss des Jahres 2020 erforderlich sind.

Diese Punkte sollten erst dann durchgeführt werden, wenn Ihr System auf dem aktuellsten Stand ist. Das bedeutet, dass die HR Support Packages bis J4 / G0 / 88 bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt wurden. 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise, die wir mit der Kennzeichnung „Korrektur zum X-Mas HR Support Package“ hier im Blog demnächst bekannt geben. Diese sind in der Regel noch vorab einzubauen, falls diese nicht schon bei den Nacharbeiten bekannt und berücksichtigt worden sind.

 

Checkliste Personalabrechnung

Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung)

Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2020 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen
Wir empfehlen zum 01.01.2021 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM.
Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2020 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.2021 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2021 angelegt wurde, wird dieser Satz nicht durch den Report überschrieben.

Gewerbesteuerzerlegung
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter.
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnarten mit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet.

Urlaubsrückstellung
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA).

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige
Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde.

 

Einlesen aktueller Daten


Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen.

 

Gemeinde- und Finanzamtdaten mit dem Report RPUSTGD1 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem.
Die XML-Datei erhalten Sie unter der folgenden Adresse:
https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche.html#js-toc-entry2.

 

BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Die BV-Datei erhalten Sie unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei.

 

Aktualisierung des Bankleitzahlenverzeichnisses mit Report RFBVALL_0

Die aktuelle Datei zum Einspielen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/bankleitzahlen/download---bankleitzahlen-602592.

Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei V6.0 (https://download.gkv-ag.de/ ) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1 (Transaktion S_L6B_69000242).

Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich.

 

Generierung von Abrechnungsperioden

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „01“ die Perioden für die Personalabrechnung generieren. Dabei wird die Tabelle T549Q erweitert.

 

Weiterhin sollten Sie mit dem Report RPUCTP10 den Kumulationskalender für die generierten Abrechnungsperioden mit Periodenparameter „01“ anlegen (Tabelle T54C1). 

 

Wenn Sie bei den Buchungsbelegen das Buchungsdatum je Abrechnungsperiode verwenden, ist es zusätzlich erforderlich diese mit dem Report RPUCTP20 zu generieren (Tabelle T549S).

 

 


Checkliste Sozialversicherung

Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen:

Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2020 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung.

 

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV
Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangenen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet.

 

Abfrage der UV-Stammdaten
Vor der Januar-Abrechnung 2021 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2021 mit dem UV-Stammdatendienst abfragen. Die Erstellung der Abfrage ist mit dem Report RPCUVAD0_OUT möglich. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager. Prüfen Sie den Inhalt der Eingangsmeldung. Werden die Daten der Vorjahre bestätigt oder werden neue Daten rückgemeldet, die im System noch umzusetzen sind

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft
Den elektronischen Lohnnachweis für 2020 müssen Sie bis zum 16.02.2021 für die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2020 bereits durchgeführt haben.


Checkliste Zeitwirtschaft
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel:

 

Arbeitszeitplanregeln generieren
Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. Diese sind im Customizingsystem zu generieren und dann per Transport ins Produktivsystem zu übernehmen.

Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub)
Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2021 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen.

 

Generierung von Abrechnungsperioden in der Zeitabrechnung

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „03“ die Perioden für die Zeitwirtschaft generieren.

 

Checkliste Reisekosten

Auch dieses Jahr gibt es neue Sachbezugswerte und Pauschalbeträge, die Sie im System anpassen bzw. einspielen sollten.

 

Die Hinweise3003949 - Reisekosten Deutschland: Pauschalbeträge für Verpflegung und Übernachtungen bei Auslandsreisen ab dem 01.01.2021“ und „ 2993512 - SAP ERP Travel Management Deutschland: Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2021 / Sachbezüge“ informieren darüber.

 


Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit übernommen.