Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 26. März 2024

Auslieferung des Updates für das zwingende ELStER ERiC Update

Wie wir am 01. März 2024 informiert haben, ist ein zwingendes Update der ELStER ERiC Version auf der Middleware bis spätestens 29. April 2024 erforderlich. SAP informiert über den Hinweis 3432042 - LStA, LStB, ELStAM: Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024 nun, dass die erforderlichen Updates ausgeliefert wurden und absofort eingespielt werden können.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise, je nach dem, welche Middleware Sie für die Kommunikation mit der ELStER Clearingstelle verwenden:

Mittwoch, 20. März 2024

Berufständische Versorgung (BV): Neue Datensatzversion für die Beitragserhebung ab April 2024

Für die Meldung zur Beitragserhebung der berufständische Versorgung (BV) wird die neue Datensatzversion 05 ab April 2024 zwingend erforderlich. SAP liefert die Anpassung mit dem Hinweis 3431642 - BV-Beitragserhebung: Neue Datensatzversion 05 für den Datensatz DSBE im HR Support Package März 2024 aus.

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die bei der BV versichert sind, spielen Sie das HR Support Package März 2024 ein oder bauen den genannten Hinweis vorab in Ihr System ein.

Donnerstag, 14. März 2024

Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024

Mit dem Hinweis 3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024 liefert SAP den geänderten PAP für das Steuerjahr 2024 aus, welcher ab 01. April 2024 verpflichtend anzuwenden ist. Mit dieser Anpassung wird die Anzahl der zu berücksichtigenden Beitragsabschläge für die Pflegeversicherung (Parameter PVA) bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Dieser Hinweis ist im HR Support Package April 2024 enthalten und kann vorab manuell eingebaut werden. Bei einem Vorabeinbau des Hinweises muss der Hinweis 3434760 - Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3429180 vor dem Einbau des neuen PAP implementiert werden.

Wir empfehlen, den neuen Programmablaufplan bis spätestens zur April-Abrechnung entweder per Support Package oder manuellem Hinweiseinbau einzuspielen.

Nach dem Einspielen der Änderung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Alle aktiven Mitarbeiter müssen bis 01.01.2024 zurückgerechnet werden.
  • In 2024 ausgetretene Mitarbeiter müssen nicht korrigiert werden.
  • Der geänderte PAP hat keine Auswirkung auf in 2024 ausgezahltes Kurzarbeitergeld.

Freitag, 1. März 2024

Reisekosten: Verpflegungsmehraufwendungen Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz sollten auch die Verpflegungsmehraufwendungen im Inland angehoben werden. Entsprechend dem Gesetzesentwurf wurden die erhöhten Pauschalen von SAP mit Hinweis 3405149 -Reisekosten Deutschland: Pauschalbeträge für Verpflegung und Übernachtungen beiAuslandsreisen ab dem 01.01.2024 unter Vorbehalt ausgeliefert.

Dieser Hinweis wurde am 29.02.2024 aktualisiert und SAP empfiehlt nun diese Werte wieder auf den bisherigen Stand zurückzusetzen, da der Vermittlungsausschuss die Anhebung gestrichen hat. Falls bereits Reisen mit den erhöhten Werten abgerechnet wurden, sind diese nach der Korrektur der Werte über eine erneute Abrechnung zu korrigieren.

Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis spätestens 29. April 2024

Am 09.02.2024 hat die Finanzverwaltung bekannt gegeben, dass für die fehlerfreie Übertragung der Lohnsteueranmeldung, -bescheinigung und ELStAM-Daten die Anhebung der Mindestversion für ERiC zum 29.04.2024 zwingend  auf Version 39.4 erforderlich ist. Die Auslieferung dieser Version wird durch die SAP bis Ende März erfolgen. Wir empfehlen, die Einspielung frühzeitig zu planen.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 3432042 - LStA, LStB, ELStAM: Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024 entnehmen. Sobald die Version für die entsprechende Middleware (CI, BC, PI/PO) zur Verfügung steht, werden wir erneut informieren.