Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 30. April 2024

GKV-Kommunikationsserver: Neues TLS-Serverzertifikat ab 14.05.2024

Mit dem Hinweis 3459299 - SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver ab 14.05.2024 liefert SAP die notwendigen Zertifikate für den Wechsel des TLS-Serverzertifikats aus, welches durch die ITSG veröffentlicht wurde. Dieses Zertifikat ist gültig ab 14.05.2024.

Durch die Verwendung eines neuen Zertifikats müssen zwingend auch die Root- und Intermediate-Zertifikate erneuert und somit auch der für die Kommunikation verwendete SSL-Client aktualisiert werden (siehe o.g. Hinweis).

Wir empfehlen, die Anpassung zeitnah durchzuführen, damit es nicht zu Verbindungsabbrüchen mit dem GKV-Kommunikationsserver im Übergangszeitraum ab 14.05.2024 gibt.

Dienstag, 26. März 2024

Auslieferung des Updates für das zwingende ELStER ERiC Update

Wie wir am 01. März 2024 informiert haben, ist ein zwingendes Update der ELStER ERiC Version auf der Middleware bis spätestens 29. April 2024 erforderlich. SAP informiert über den Hinweis 3432042 - LStA, LStB, ELStAM: Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024 nun, dass die erforderlichen Updates ausgeliefert wurden und absofort eingespielt werden können.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise, je nach dem, welche Middleware Sie für die Kommunikation mit der ELStER Clearingstelle verwenden:

Mittwoch, 20. März 2024

Berufständische Versorgung (BV): Neue Datensatzversion für die Beitragserhebung ab April 2024

Für die Meldung zur Beitragserhebung der berufständische Versorgung (BV) wird die neue Datensatzversion 05 ab April 2024 zwingend erforderlich. SAP liefert die Anpassung mit dem Hinweis 3431642 - BV-Beitragserhebung: Neue Datensatzversion 05 für den Datensatz DSBE im HR Support Package März 2024 aus.

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die bei der BV versichert sind, spielen Sie das HR Support Package März 2024 ein oder bauen den genannten Hinweis vorab in Ihr System ein.

Donnerstag, 14. März 2024

Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024

Mit dem Hinweis 3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024 liefert SAP den geänderten PAP für das Steuerjahr 2024 aus, welcher ab 01. April 2024 verpflichtend anzuwenden ist. Mit dieser Anpassung wird die Anzahl der zu berücksichtigenden Beitragsabschläge für die Pflegeversicherung (Parameter PVA) bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Dieser Hinweis ist im HR Support Package April 2024 enthalten und kann vorab manuell eingebaut werden. Bei einem Vorabeinbau des Hinweises muss der Hinweis 3434760 - Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3429180 vor dem Einbau des neuen PAP implementiert werden.

Wir empfehlen, den neuen Programmablaufplan bis spätestens zur April-Abrechnung entweder per Support Package oder manuellem Hinweiseinbau einzuspielen.

Nach dem Einspielen der Änderung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Alle aktiven Mitarbeiter müssen bis 01.01.2024 zurückgerechnet werden.
  • In 2024 ausgetretene Mitarbeiter müssen nicht korrigiert werden.
  • Der geänderte PAP hat keine Auswirkung auf in 2024 ausgezahltes Kurzarbeitergeld.

Freitag, 1. März 2024

Reisekosten: Verpflegungsmehraufwendungen Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz sollten auch die Verpflegungsmehraufwendungen im Inland angehoben werden. Entsprechend dem Gesetzesentwurf wurden die erhöhten Pauschalen von SAP mit Hinweis 3405149 -Reisekosten Deutschland: Pauschalbeträge für Verpflegung und Übernachtungen beiAuslandsreisen ab dem 01.01.2024 unter Vorbehalt ausgeliefert.

Dieser Hinweis wurde am 29.02.2024 aktualisiert und SAP empfiehlt nun diese Werte wieder auf den bisherigen Stand zurückzusetzen, da der Vermittlungsausschuss die Anhebung gestrichen hat. Falls bereits Reisen mit den erhöhten Werten abgerechnet wurden, sind diese nach der Korrektur der Werte über eine erneute Abrechnung zu korrigieren.

Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis spätestens 29. April 2024

Am 09.02.2024 hat die Finanzverwaltung bekannt gegeben, dass für die fehlerfreie Übertragung der Lohnsteueranmeldung, -bescheinigung und ELStAM-Daten die Anhebung der Mindestversion für ERiC zum 29.04.2024 zwingend  auf Version 39.4 erforderlich ist. Die Auslieferung dieser Version wird durch die SAP bis Ende März erfolgen. Wir empfehlen, die Einspielung frühzeitig zu planen.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 3432042 - LStA, LStB, ELStAM: Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024 entnehmen. Sobald die Version für die entsprechende Middleware (CI, BC, PI/PO) zur Verfügung steht, werden wir erneut informieren.

Montag, 5. Februar 2024

Betriebsdaten: Erstmeldung für jede Betriebsnummer ab Februar 2024 erforderlich

Bereits mit dem Jahreswechsel-Support Package Anfang Dezember 2023 wurde der Hinweis 3366571 - DEÜV - Datensatz Betriebsdaten (DSBD) - Neue Datensatzversion 05 zum 01.01.2024 von SAP ausgeliefert. Mit dieser Änderung wurde die Voraussetzung für die Abgabe der Erstmeldung zu jeder Betriebsnummer (Abgabegrund 09) im Rahmen des Betriebsdatenmeldewesens geschaffen.

Die Abgabe der Erstmeldung ist innerhalb des Zeitraums Februar 2024 bis Mai 2024 durchzuführen und dient dem Aufbau eines Basisregisters durch das Statistische Bundesamt gemäß Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG).

Diese Meldung wird mit dem nächsten Lauf des Meldungserstellungsprogramms im Rahmen der DEÜV-Betriebsdatenpflege (Transaktion PC00_M01_CBDVD1, Report RPCBDVD1_OUT) im Zeitraum 02.2024 bis 05.2024 erstellt. Die Meldung ist einmalig in diesem Zeitraum für jede relevante Betriebsnummer zu erstellen und zu übertragen.

Bis alle relevanten Betriebsnummern eine Erstmeldung mit Abgabegrund 09 übertragen haben, gibt der Report für die DEÜV-Meldungserstellung (Transaktion PC00_M01_DEUEV, Report RPCD3VD0, RPCD3VD1) eine Warnmeldung aus.

Freitag, 2. Februar 2024

GKV-Kommunikationsserver: Neues TLS-Serverzertifikat ab 14.02.2024

 Mit dem Hinweis 3423267 - SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver zum 14.02.2024 liefert SAP die notwendigen Zertifikate für den Wechsel des TLS-Serverzertifikats aus, welches durch die ITSG veröffentlicht wurde. Dieses Zertifikat ist gültig ab 14.02.2024.

Durch die Verwendung eines neuen Zertifikats müssen zwingend auch die Root- und Intermediate-Zertifikate erneuert und somit auch der für die Kommunikation verwendete SSL-Client aktualisiert werden (siehe o.g. Hinweis).

Wir empfehlen, die Anpassung so früh wie möglich durchzuführen, damit es nicht zu Verbindungsabbrüchen mit dem GKV-Kommunikationsserver im Übergangszeitraum am 14.02.2024 gibt.

Freitag, 12. Januar 2024

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2023/2024 nach dem X-Mas HR Support Package

Nach dem Einspielen der HCM Support Packages (incl. Xmas Support Packages) aus Dezember 2023 sollten die folgenden Korrekturhinweise vor der Januarabrechnung 2024 eingespielt werden.

Steuer

  • 3411535 - CALC: Ablehnung bei Aufteilung Vermögensbeteiligung über T512C
  • 3415917 - LStA: Korrekturen am SAPscript Formular - OPTIONAL*

Sozialversicherung

  • 3406349 - BDDEUEV: Korrektur der Prüfung zum Ereignisdatum
  • 3413018 - A1-Verfahren: Dateiablehnungen Ausnahmevereinbarungen und Abbruch im RPCA1VD0_OUT für die Anträge DXAV, DXFK, DXMM ohne E-Mail Adresse für die Betriebsanschrift
  • 3414143 - ZMV: Summenlohnart ASTB 
  • 3417663 - DEÜV: Warnung für nicht vorliegende Betriebsdaten-Erstmeldung
  • 3411057 - DEÜV: Korrektur des PDF-Formulars für die Bescheinigungen - OPTIONAL*
  • 3415842 - euBP: Fehlerhafte Erstellung des DSLA nach SAP-Hinweis 3395342 - OPTIONAL*

Bauwirtschaft

  • 3414124 - SKV: Anpassung der Sozialkassenbeiträge zum 01.01.2024 OPTIONAL*

Sonstiges

* Als OPTIONAL gekennzeichnete Hinweise, sollten in Ihr System nur dann vorab eingebaut werden, wenn Sie von einem im Hinweis beschriebenen Fall betroffen sind oder die Komponente in Ihrem System im Einsatz haben. 

Weitere, zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 3377250 - Korrekturen zum JW Deutschland 2023/2024 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) entnehmen.

Montag, 8. Januar 2024

Unsere Checkliste zum Jahreswechsel 2023/2024

 Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2024 bzw. noch für den Abschluss des Jahres 2023 erforderlich sind. 

Die Arbeiten sollten vorgenommen werden, wenn die Aktualisierungen zum Jahreswechsel auf Ihrem System abgeschlossen sind. Die folgenden HR Support Packages sollten demnach bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt worden sein.  

S4HCM 101: HR SP Nr. 02 

S4HCM 100: HR SP Nr. 15 

SAP_HR 6.08: (HR Renewal 2.0) HR SP Nr. C6 

SAP_HR 6.04: HR SP Nr. J8 

SAP_HR 6.00: HR SP Nr. N2 

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise, welche nach der oben genannten Auslieferung als Korrekturen zum Jahreswechsel von SAP bereitgestellt werden. Darüber informieren wir Sie zeitnah hier im Blog. Diese Hinweise sind in der Regel noch vorab einzubauen, falls diese nicht schon bei den Nacharbeiten bekannt und berücksichtigt worden sind. 

 

Checkliste Personalabrechnung 

Bereich Steuer 

Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung) 
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2023 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. 
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich. 

Prüfen Sie bitte, ob für alle Mitarbeiter die Identnummer im IT0012 hinterlegt ist. Ohne diese werden keine LSTB 2023 erstellt bzw. von der Clearingstelle abgelehnt. 

Bei fehlender Identnummer kann in bestimmten Konstellationen (Sterbefall in 2023) im IT0012 über Sonderverarbeitung Elster die neue Ausprägung ‚Papierbescheinigung‘ gesetzt werden. 

 

Der Ausgabemonat der Jahresbescheinigungen kann über das Merkmal DSTLB festgelegt werden. 

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen 
Wir empfehlen zum 01.01.2024 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM. 
Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2023 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.20243 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2024 angelegt wurde, wird dieser Satz nicht durch den Report überschrieben. 
 
Gewerbesteuerzerlegung 
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter. 
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnarten mit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet. 
 
Urlaubsrückstellung 
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. 
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA). 
 
Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige 
Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde. 

Einlesen aktueller Daten 

Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen. 

Gemeinde- und Finanzamtsdaten mit dem Report RPUSTGD1 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. 
Die XML-Datei erhalten Sie unter der folgenden Adresse: BZSt - Finanzamtsuche - Finanzamtsuche 

BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Die BV-Datei erhalten Sie unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei. 

 

Aktualisierung des Bankleitzahlenverzeichnisses mit Report RFBVALL_0 

Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei (https://download.gkv-ag.de/) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1.Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich. 

 

Generierung von Abrechnungsperioden 

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „01“ die Perioden für die Personalabrechnung generieren. Dabei wird die Tabelle T549Q erweitert. 

Weiterhin sollten Sie mit dem Report RPUCTP10 den Kumulationskalender für die generierten Abrechnungsperioden mit Periodenparameter „01“ anlegen (Tabelle T54C1).  

Wenn Sie bei den Buchungsbelegen das Buchungsdatum je Abrechnungsperiode verwenden, ist es zusätzlich erforderlich diese mit dem Report RPUCTP20 zu generieren (Tabelle T549S). 

 

Checkliste Sozialversicherung 
Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen: 
 
Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung 
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2023 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen. 
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung. 

 

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV 
Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangenen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet und dient als Hilfsmittel zur Überprüfung der KV. 

 

Abfrage der UV-Stammdatendienst 
Vor der Januar-Abrechnung 2024 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2024 mit dem UV-Stammdatendienst abfragen. Die Erstellung der Abfrage ist mit dem Report RPCUVAD0_OUT möglich. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager. 
Die Abholung und Verarbeitung der Eingangsmeldungen muss bis spätestens 30 Tage nach dem Versand zwingend über den Report RPCSVPD0 erfolgen. 

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft 
Den elektronischen Lohnnachweis für 2023 müssen Sie bis zum 16.02.2024 für die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2023 bereits durchgeführt haben. 

Checkliste Zeitwirtschaft 
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel: 

Arbeitszeitplanregeln generieren 
Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. Diese sind im Customizingsystem zu generieren und dann per Transport ins Produktivsystem zu übernehmen. 
 
Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub) 
Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2022 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen. 

Generierung von Abrechnungsperioden in der Zeitabrechnung 

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „03“ die Perioden für die Zeitwirtschaft generieren. 

 

Checkliste Reisekosten 

Bitte beachten Sie den Hinweis 3405149 - Reisekosten Deutschland: Pauschalbeträge für Verpflegung und Übernachtungen bei Auslandsreisen ab dem 01.01.2024 

 

Stand 20.12.2023 

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden auch die Verpflegungsmehraufwendungen für Inlandsreisen von 14,00 € (untertägig) auf 16,00 € und pro Kalendertag von 28,00 € auf 32,00 € geändert.  Ob diese Änderung tatsächlich zum 01.01.2024 Bestand hat, ist noch nicht gesichert. Ausgeliefert wird die Änderung also unter Vorbehalt. 

 

Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit übernommen.