Bereits mit dem Supportpackage vom 12.07.2018 wurde mit
Hinweis 2659224 als erstes Teilverfahren des rv-BEA die Meldung mit Grund 57
(GML57) freigeben.
Wenn Sie sich für dieses Verfahren registrieren, erhalten
Sie die Aufforderung zur Abgabe einer solchen Meldung elektronisch und nicht
mehr in Papierform.
Dieses zunächst optionale Verfahren wird ab dem 01.01.2019
verpflichtend.
Für die Inbetriebnahme des
Verfahrens ist Customizing erforderlich, das im Hinweis beschrieben wird. Zusätzlich ist für die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und DSRV ein
Webservice einzurichten.