Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 19. November 2013

1942144 - PT60: Dump Collect_Overflow_Type_P

Nach dem Einspielen des SP67 kann es zu einem Dump im RPTIME00 kommen, wenn eine große Anzahl von Personalnummern durchlaufen werden soll. Ursache ist der Hinweis 1879092.
Spielen Sie zur Lösung den Hinweis 1942144 ein.

Montag, 11. November 2013

AAG: Zuschuss Mutterschaftsgeld

Wie in Hinweis 1893400 angekündigt, kann der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht mehr manuell im IT0700 hinterlegt werden. Laut Hinweis 1900441 muss ab 01.01.2014 die maschinelle Zuschussberechnung eingerichtet werden. Eine manuelle Übersteuerung mit einer Kundenlohnart ist aber nach wie vor möglich, wenn diese in der Teilapplikation SVEA der Summenlohnart U2ZU zugeordnet ist.

Mittwoch, 6. November 2013

Sozialausgleich 2014: Null Euro für GKV

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich 2013 weiterhin positiv entwickelt. Auch für 2014 gehen das Bundesgesundheits- und das Bundesfinanzministerium von einer soliden Entwicklung der Einnahmen des Gesundheitsfonds aus. Daher können die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen auch im kommenden Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vollständig gedeckt werden.

Dementsprechend wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der die Grundlage für den steuerfinanzierten Sozialausgleich bildet, auch 2014 bei null Euro liegen.

Dies gaben die beiden beteiligten Ministerien Donnerstag 31.10.2013 im Bundesanzeiger bekannt.

Lohnsteuerkarte 2010 in Papierform

Im Jahr 2013 bestand und besteht weiterhin "Papierpflicht", dass heißt, die Lohnsteuerkarte 2010 ist bei Austritten vom AG auszuhändigen bzw. bei Eintritten vom AN vorzulegen. (bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung.

Der Arbeitgeber hat ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anzuwenden. (Übergangsfrist)
Am 01.01.2014 ist die Übergangszeit zum ELStAM-Verfahren abgelaufen.

Die Lohnsteuerkarte 2010 und weitere Papierbescheinigungen dürfen erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden.

Hinweis 1932389 ELStAM: Informationen zum Jahreswechsel 2013/2014

Da bereits Freibeträge von ELSTaM geliefert werden, lesen Sie im Hinweis 1932389 – ELStAM: Informationen zum Jahreswechsel 2013/2014 über das Systemverhalten im Bereich ELStAM zum Jahreswechsel.

Auszug: 

Wann werden die Freibeträge mit ELStAM geliefert ?
Freibeträge, die im Oktober fürs Folgejahr beantragt werden,werden mit der Oktoberliste Anfang November geliefert gültig ab 01.01.
Freibeträge, die im November fürs Folgejahr beantragt werden, werden mit der Novemberliste Anfang Dezember geliefert gültig ab 01.01.
Freibeträge, die im Dezember fürs Folgejahr beantragt werden, werden mit der Dezemberliste Anfang Januar geliefert gültig ab 01.01.
Hat ein Arbeitnehmer einen Freibetrag für 2013 und hat bis zum 31.10.2013 keinen Freibetrag für 2014 beantragt,
so wird mit der Oktoberliste, die Anfang November zur Vefügung steht, für den Arbeitnehmer eine ELStAM mit Freibetrag 0 EUR gültig ab 01. 01.2014 geliefert.
Achtung, das bedeutet: mit der Oktoberliste, die Anfang November zur Verfügung gestellt wird, erhalten Sie die ELStAM mit Freibeträgen für 2014, die bis zum 31.10. beantragt wurden und Sie erhalten für alle Arbeitnehmer, die 2013 einen Freibetrag hatten aber bis zum 31.10. nocht keinen neuen Freibetrag für 2014 beantragt haben, eine ELStAM mit Freibetrag 0 EUR für 2014.

Muss zum 01.01.2014 ein neuer Satz für den Infotyp Steuer (0012) angelegt werden ?
Technisch ist es nicht notwendig, den Infotyp Steuer zum 01.01.2014 abzugrenzen.
Aus Verständnisgründen empfehlen wir aber dennoch mit dem Report RPISTJD0 zum 01.01.2014 einen neuen Sart anzulegen, weil hierbei der Bescheinigungszeitraum zurück auf 1 gesetzt wird.

Wann kann der Report RPISTJD0 gestartet werden ?
Der Report RPISTJD0 kann vor dem Einspielen der Monatslisten Oktober, November, Dezember gestartet werden.
Er kann aber auch jederzeit zwischendurch gestartet werden.
Wenn Sie mit einer Monatsliste eine neue ELStAM gültig ab 01.01. erhalten, so wird im Infotyp Steuer automatisch der Bescheinigungszeitraum auf 1 gesetzt.
Starten Sie anschliessend den RPISTJD0, so erfolgt für die relevanten Personalnummern keine weitere Aktion.

Unter folgendem Link finden Sie die Arbeitgeberinformationen zum Jahreswechsel aus dem Downloadbereich der ELSTER Homepage.