Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 6. November 2013

Lohnsteuerkarte 2010 in Papierform

Im Jahr 2013 bestand und besteht weiterhin "Papierpflicht", dass heißt, die Lohnsteuerkarte 2010 ist bei Austritten vom AG auszuhändigen bzw. bei Eintritten vom AN vorzulegen. (bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung.

Der Arbeitgeber hat ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anzuwenden. (Übergangsfrist)
Am 01.01.2014 ist die Übergangszeit zum ELStAM-Verfahren abgelaufen.

Die Lohnsteuerkarte 2010 und weitere Papierbescheinigungen dürfen erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden.