Ab 01.07.2017 gelten folgende Freigrenzen bei der
Pfändungsberechnung:
PFB0M Pf. Grundfreibetrag
monatlich 1.133,80 EUR
PFB1M Pf. Freibetrag 1.
Unterh. mon. 426,71 EUR
PFB2M Pf. Freibtr. 2.-5.
Unter. mon. 237,73 EUR
PFSGM Pf.
Pfänd.-Schutzgrenze mon. 3.475,79 EUR
Wir empfehlen daher, das HR Support Package für Mai 2017 vor der
Abrechnung Juli 2017 einzuspielen. Alternativ können Sie die im Hinweis
genannten Abrechnungskonstanten manuell ab 01.07.2017 anpassen.