Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 17. Dezember 2018

Fehler im Vorprogramm Datenträger



Wenn Sie beim Vorprogramm Datenträgeraustausch für Krankenkassen/Versorgungswerke (RPCDTSD0) die Fehlermeldung „Zahlungswährung (BT-WAERS) ist nicht vorhanden“ erhalten, spielen Sie bitte über die Transaktion SNOTE den Korrekturhinweis 2718061 - BNW: Korrektur Vorprogramm Datenträgeraustausch für Krankenkassen/Versorgungswerke ein.


Bei der Abrechnung Reisekosten ist der Hinweis 2720378 - Pre-DME reports end with error message "Payment currency (BT-WAERS) does not exist relevant.

Mittwoch, 12. Dezember 2018

Jahreswechsel: Reisekosten

Mit Hinweis "2728008 - Reisekosten Deutschland: Pauschalbeträge für Verpflegung und Übernachtungen bei Auslandsreisen ab dem 01.01.2019 und 2723043 - Deutschland: Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2019 / Sachbezüge hat SAP die geänderten Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte für die Reisekostenabrechnung 2019 bekannt gegeben. 


Bitte beachten Sie neben der Aktualisierung der Werte auch den notwendigen Andruck der steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung und die Bescheinigung des Großbuchstabens "M" bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber oder auf Veranlassung des Arbeitgebers.


Nach einem Erlass (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27. September 2017, IV C 5 - S 2378/17/10001) läuft die zur programmtechnischen Umsetzung gewährte Übergangsregelung endgültig zum 31. Dezember 2018 aus. Ab 1. Januar 2019 ist "M" entsprechend einzutragen.


 

Donnerstag, 22. November 2018

UV-Stammdaten für 2019 stehen ab sofort zum Abruf bereit

Wie in den Vorjahren auch, ist es bis spätestens vor der Januar-Abrechnung 2019 notwendig, dass die UV-Stammdaten (Gefahrtarif) über den UV-Stammdatendienst abgefragt werden. Diese Daten stehen bereits ab November des Vorjahres zur einmaligen Abfrage bereit.

Wir empfehlen, die UV-Stammdaten bereits jetzt abzurufen, damit bei eventuellen Änderungen der Stammdaten das Customizing rechtzeitig vor der Januar-Abrechnung 2019 angepasst werden kann. Rückrechnungen können damit vermieden werden.

Den UV-Stammdatendienst finden Sie in SAP unter folgendem Pfad:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren

Montag, 12. November 2018

Übertragung SV-Daten (GKV) - notwendige technische Anpassungen bis zum 31.12.2018

Zum Jahresende erfolgt die Abschaltung der Verschlüsselungsprotokolle TLS 1.0 und TLS 1.1, welche an der Arbeitgeberschnittstelle zum GKV-Kommunikationsserver bislang verwendet werden. Nach dem 31.12.2018 ist die Übertragung und Abholung von SV-Daten vom GKV-Kommuniktionsserver auschließlich mit TLS Version 1.2 möglich. Daher empfehlen wir dringend die Umstellung vor dem 01.01.2019.

Weitere Infromationen zur Umstellung können Sie dem SAP-Hinweis 2688393 - SV: Abschalutng der Protokolle TLS 1.0 und TLS 1.1 zum 31.12.2018 entnehmen.

Montag, 29. Oktober 2018

rv-BEA


Bereits mit dem Supportpackage vom 12.07.2018 wurde mit Hinweis 2659224 als erstes Teilverfahren des rv-BEA die Meldung mit Grund 57 (GML57) freigeben.

Wenn Sie sich für dieses Verfahren registrieren, erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe einer solchen Meldung elektronisch und nicht mehr in Papierform.

Dieses zunächst optionale Verfahren wird ab dem 01.01.2019 verpflichtend.
Für die Inbetriebnahme des Verfahrens ist Customizing erforderlich, das im Hinweis beschrieben wird. Zusätzlich ist für die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und DSRV ein Webservice einzurichten.

Dienstag, 16. Oktober 2018

EEL: Fehlerhafte Storno- und Neumeldungen

Nach dem Einspielen des Hinweises 2689878 - EEL: Fehlerhafte Ermittlung des Felds "weitergezahltes Arbeitsentgelt" im Baustein DBAL... oder dem Support Package Oktober 2018 kommt es im Einzelfall zu fehlerhaften Stornierungen bereits erstellter EEL-Meldungen. Die Neumeldungen werden im Status "fehlerhaft" mit der Fehlermeldung "HRPAYDESVEE(035) - DABL: Mussangabe nicht vorhanden: Feld EGBIS." erstellt.

Hiervon betroffen sind Personalfälle mit EEL-relevanten Abwesenheiten im Infotyp 2001 (Abwesenheiten), die das Feld "Ende Lohnfortzahlung" ausgeblendet haben (Erfassungsdynpro 2000).

Wenn Sie von diesem Fehler betroffen sind, spielen Sie den Hinweis 2704124 - EEL: Stornierung von Meldungen nach Hinweis 2689878 oder das Support Package November 2018 in Ihr System ein.

Mittwoch, 25. Juli 2018

BG RCI - Fehlerhafte Prüfzifferberechnung nach Einspielen der aktuellen UV-Stammdatendatei

Nach dem Einspielen der letzten UV-Stammdatendatei wird die Prüfziffer für die BG RCI fehlerhaft berechnet und die Fehlermeldung "Unzulässiges Format der Mitgliedsnummer" im UV-Meldeverfahren ausgegeben.

Hintergrund:
Ab 01.01.2019 wird die BG RCI (Chemie) neue Mitgliedsnummern einführen. Dafür wurde bereits in der neuen UV-Stammdatendatei das Format und die Prüfziffer angepasst.

Wenn Sie davon betroffen sind, implementieren Sie den Hinweis 2672070 - Unfallversicherung: Änderung der Prüfziffernberechnung bei der BG RCI oder spielen das Support Package für August 2018 ein.

Dienstag, 3. Juli 2018

Reformationstag ab 2018


In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig Holstein wurde der Reformationstag ab 2018 als neuer Feiertag beschlossen.

Gemäß SAP-Hinweis 501670 - Feiertagskalender anlegen/ändern ist nach der Erstinstallation der Kunde für die Pflege der Feiertagskalender verantwortlich. Die Anpassung erfolgt somit nicht als Auslieferung im Support Package!

Aus diesem Grund müssen in diesen Bundesländern alle genutzten Feiertagskalender, die diesen Feiertag bislang nicht vorsehen, um den Reformationstag erweitert und anschließend alle entsprechend Arbeitszeitpläne ab 2018 generiert werden.

Donnerstag, 22. März 2018

ELStER - neue XML-Version zum 25.04.2018 für LStA, LStB und ELStAM

Mit dem Hinweis 2615157 - LStA, LStB, ELStAM: Neue XML-Version zum 25.04.2018 wird über die neue XML-Version 11 für ELStER und die Vorgehensweise im SAP System informiert. Bitte beachten, dass die Umstellung bis zum 25.04.2018 zwingend erfolgen muss, da die Übertragung von Daten mit älteren Versionen ab diesem Datum nicht mehr möglich ist.

Es müssen dazu folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Im HCM-System:
Bitte spielen Sie hier die nachfolgenden Hinweise manuell oder das entsprechende HR Support Package ein.

2568898 - LStA, LStB, ELStAM: Vorbereitende Auslieferung für die Versionsänderung des Transfer- und Nutzdatenheaders - Teil 3 
2583863 - LStB: Anpassung des Programms RPCTXWD1 für TH11
oder HR Support Package Februar 2018

2618696 - ELStAM: 90025005 - Fehler beim Parsen des XML-Dokuments
oder HR Support Package April 2018 (Veröffentlichung voraussichtl. 12.04.2018)


Update der verwendeten Middleware (Business Connector oder PI)

Business Connector (BC):
Wenn Sie den Business Connector (BC) verwenden, dann spielen Sie vor der Umstellung im HCM-System folgendes Package auf dem Business Connector einzuspielen:
ELSTER_EXT Package 4.1 for SAP BC 4.8

PI:
Wenn Sie ein PI-System verwenden, dann spielen Sie vor der Umstellung im HCM-System das neueste Patch laut folgendem Hinweis ein:
2551593 - Elster LstA/LstB/UstVa: New Legal Changes in Elster request payload for 2018

Montag, 5. März 2018

Erinnerung GKV-Kommunikationsserver: Neue URL-Adresse ab 01.03.2018

Wie bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht, ist die Gültigkeit der alten URL-Adresse für den GKV-Kommunikationsserver zum 28.02.2018 ausgelaufen.
 
Ab 01.03.2018 steht nur noch die neue URL-Adresse zur Verfügung: verarbeitung.gkv-kommunikationsserver.de

Falls Sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, erhalten Sie bei dem Versand und der Abholung von SV-Daten über den Kommunikationsserver eine Fehlermeldung. Die Schritte zur Durchführung der Umstellung sind von SAP in Hinweis 2484878 - SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver dokumentiert.

Freitag, 9. Februar 2018

Fehlerhafte Erstellung der UV-Jahresmeldung

Nach dem Einspielen der HR Support Packages zum Jahreswechsel 2017/18 wird ab Januar 2018 die UV-Jahresmeldung in der Version 04 erstellt. Meldungen, die bereits im Dezember 2017 erstellt und nicht durch eine Rückrechnung der Personalnummer neu erstellt wurden, bleiben in der Version 03 im Status "neu" stehen und werden nicht übertragen.

Der Hinweis 2597958 - UV-Jahresmeldungen: Erstellte Meldungen in Version 03 werden nach Einspielen des Jahreswechsel-HRSP nicht in Version 04 neu erstellt korrigiert diesen Fehler. 

Alternativ können Sie im Report RPCUVVD0_OUT (Transaktion PC00_M01_RPCUVVD0_O) in der Abrechnungsperiode 01/2018 im Feld "Aufrollung ab" das Datum "01.12.2017" mitgeben, dann werden alle UV-Jahresmeldungen im Status "neu" ebenfalls in der Version 04 erstellt und können übertragen werden.

Bei Personalfällen mit WPBP-Splits (Arbeitsplatzspilt), bei welchen kein gleichzeitiger SV-Split vorliegt, werden mit doppeltem Jahresentgelt gemeldet. Dieser Fehler wird mit dem Hinweis 2595885 - UV-Jahresmeldungen: Falsche Meldedaten bei WPBP-Splits - Korrektur von SAP-Hinweis 2552692 aus dem HR Support Package März 2018 behoben.

Spielen Sie das HR Support Package ein oder bauen den entsprechenden Korrekturhinweis vorab in Ihr System ein.

Mittwoch, 17. Januar 2018

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2017/2018 nach dem X-Mas HR Support Package

Nach dem Einspielen der HR Support Packages aus Dezember 2017 empfehlen wir vor der Januarabrechnung 2018 folgende Korrekturhinweise einzuspielen. 

Sozialversicherung
  •  Stammdaten
o   2581566 - IT0029: Infotypsätze mit UV-Besonderheit lassen sich nicht anlegen
  •  Abrechnung
o   2582061 - Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten sind umlagepflichtig ab 2018
  • DEÜV
o   2579374 - UV-Jahresmeldungen: Korrektur der Fehlerprüfungen bei der Meldungserstellung
  • EEL
o   2579508 - EEL: Fehler bei Vorerkrankungsrückmeldungen nach XMAS SP 2017/2018

Steuer
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz
o   2571632 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 01 (manuelle Tätigkeiten beachten!)
o   2579299 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 02
o   2581697 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 03
o   2585589 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 04 (manuelle Tätigkeiten beachten!)
o   2581091 - PFNF: Fiktivlaufergebnisse werden nicht berücksichtigt oder Abrechnungsabbruch ab 1.1.2018
o   2584799 - BRSG: Korrekturen zum Report RPUTXXD0 (manuelle Tätigkeit beachten!)

  • Lohnsteueranmeldung
o   2581246 - LStA: Nachträgliche Auslieferung des SAP-Script Formulars für die Lohnsteueranmeldung 2018 (manuelle Tätigkeiten beachten!)

Optional:

  • DEÜV/BV
    • 2585008 - DEÜV-Sofortmeldung und BV-DEÜV: Fehler in DSME-Datensatzversion 04 (manuelle Tätigkeiten beachten!) - dieser Hinweis ist nur für Sie relevant, wenn Sie die DEÜV-Sofortmeldungen oder das Meldewesen für die berufsständische Versorgung verwenden.

Weitere, zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 2533147 - Korrekturen zum JW Deutschland 2017/2018 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) entnehmen.

Mittwoch, 10. Januar 2018

Unsere Checkliste - Das sollte bis zur Abrechnung im Januar 2018 erledigt sein


Checkliste: allgemeine Tätigkeiten zum Jahreswechsel 2017-2018
 
Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2018 bzw. für den Abschluss des Jahres 2017 erforderlich sind.

Diese Punkte sollten erst dann durchgeführt werden, wenn Ihr System auf dem aktuellsten Stand ist. Das bedeutet, dass die HR Support Packages bis F5 / C1 / 49 bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt wurden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise, die wir mit der Kennzeichnung „Korrektur zum Jahreswechsel“ oder „Korrektur zum X-Mas HR Support Package“ hier im Blog bekannt geben.

Personalabrechnung
 
Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung)
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2017 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen
Wir empfehlen zum 01.01.2018 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM. Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2017 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.2018 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2018 angelegt wurde, wir dieser Satz nicht durch den Report überschrieben.

Einmalig in 2018:
Für die Einführung der steuerlichen Förderung nach § 100 EStG, kann mit dem Report RPUTXXD0 die Arbeitgeberzulage aus 2016 nach Anlage des neuen IT 0012-Satzes zum 01.01.2018 in das neue IT 0012-Feld „AG-Zusatzleistungen in 2016“ maschinell geschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass zuvor alle Korrekturhinweise für den genannten Report eingebaut wurden.

Gewerbesteuerzerlegung
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter.
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnartenmit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet.

Urlaubsrückstellung
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA).

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige
Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde.

Einlesen aktueller Daten

Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen.

Gemeinde- und Finanzamtdaten mit dem Report RPUSTGD0 – erfolgt je System, ohne Transport.

BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem.

Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei V5.1 (https://download.gkv-ag.de/ ) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1  (Transaktion S_L6B_69000242). Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich.

Checkliste Sozialversicherung
Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen:

Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2017 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen. Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung. 

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet.

Abfrage der UV-Stammdaten
Vor der Januar-Abrechnung 2018 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2018 mit dem neuen UV-Meldeverfahren abfragen. Die Erstellung der Abfrage erfolgt mit dem Report RPCUVAD0_OUT. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager.

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft Der Report RPLBGND0 (Transaktion PC00_M01_B1A4) erstellt den jährlichen Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft, welchen Sie auch in diesem Jahr noch in Papierform der Berufsgenossenschaft zur Verfügung stellen müssen.
Standardmäßig wird die Lohnart /6U0 ausgewertet.

Zusätzlich ist es notwendig, dass Sie den Lohnnachweis für 2017 elektronisch bis zum 16.02.2018 an die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2017 durchgeführt haben.

Checkliste Zeitwirtschaft
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel:

Arbeitszeitplanregeln generieren Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. (im Customizingsystem, dann Transport ins Produktivsystem)

Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub) Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2018 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen. 

Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit.

Mittwoch, 3. Januar 2018

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bei Pensionfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Mit der Auslieferung der Support Packages aus Dezember 2017 hat SAP die Grundlagen geschaffen, dieses Gesetz anzuwenden.

Inhaltliche Änderungen bei der Entgeltumwandlung
  •  Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens (Anpassung §3 Nr. 63  EStG)

o   Ab 01.01.2018 wird der steuerliche Förderrahmens von 4% BBG-RV + 1800 EUR zusätzlich steuerfrei auf 8% der BBG-RV angehoben. Die Verarbeitung der bestehenden Bausteine für den Infotyp 0699 (Alternsvermögensgesetz), welche mit "zusätzlich steuerfrei" angelegt sind, werden entsprechend ab der Januar-Abrechnung 2018 mit erhöhtem Steuerfrei-Kontingent verarbeitet. Diese Bausteine können unverändert eingesetzt werden.
Hinweis: Die 8 % der BBG-RV gilt ausschließlich für die Steuer, in der SV sind weiterhin nur 4 % der BBG-RV frei.

o   Pauschalierte Beträge nach § 40b EStG (sogenannte „Altverträge“ vor 01.01.2005) werden auf die 8% angerechnet und sind mit einer neuen Lohnart (Musterlohnart M856) bei den betroffenen Personalfällen im Infotyp 0015 (Ergänzende Zahlung) vorzugeben, da ansonsten der Förderrahmen nicht korrekt ermittelt werden kann.

  • Änderungen durch den neuen §100 EStG (Förderung von Geringverdienern)

o   Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von jährlich mindestens 240 EUR in einen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis 2.200 EUR zahlt, ist dieser Betrag bis maximal 480 EUR jährlich förderfähig. Dies ist für Verträge relevant, die ab 01.01.2018 abgeschlossen werden oder 2016 bereits bestanden und erhöht wurden (in diesem Fall ist nur die Erhöhung förderfähig).  
Was ist für Sie zu berücksichtigen?

§ 3 Nr. 63 EStG:
Wie beschrieben, müssen Sie bei der Abrechnung von Verträgen nach § 40b EstG darauf achten, dass Sie die oben genannte Lohnart im Kundennamensraum anlegen und mit dem jährlich umgewandelten Betrag im Infotyp 0015 aufgegeben.

§ 100 EStG:
Wenn Sie Mitarbeiter mit neuen Verträgen haben oder den AG-Zuschuss (im Verhältnis zu 2016) ab 2018 erhöhen, sollten Sie prüfen, ob diese Mitarbeiter sich im förderfähigen Rahmen nach § 100 EStG befinden. Damit ein Vertrag förderfähig abgerechnet wird, muss das jeweilige Vertragsmodell als förderfähig geschlüsselt werden. Die Förderbeträge werden dann direkt bei der Lohnsteueranmeldung des jeweiligen Monats einbehalten.

Ist bei einem Mitarbeiter ein förderfähiger Vertrag hinterlegt, der Mitarbeiter erreicht allerdings nicht die Förderfähigkeit (z.B. durch unterjährigen Aus- und Eintritt), so muss dieser Vertrag im IT0699 als "nicht förderfähig" gekennzeichnet werden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Zusätzlich zu den HR Support Packages aus Dezember 2017 müssen noch folgende Korrekturhinweise eingespielt werden:
    • 2571632 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 01
    • 2579299 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 02
    • 2581091 - PFNF: Fiktivlaufergebnisse werden nicht berücksichtigt oder Abrechnungsabbruch ab 1.1.2018