Bitte beachten Sie neben der Aktualisierung der Werte auch
den notwendigen Andruck der steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen in Zeile
20 der Lohnsteuerbescheinigung und die Bescheinigung des Großbuchstabens "M" bei Mahlzeitengestellung
durch den Arbeitgeber oder auf Veranlassung des Arbeitgebers.
Nach einem
Erlass (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27. September 2017, IV
C 5 - S 2378/17/10001) läuft
die zur programmtechnischen Umsetzung gewährte Übergangsregelung endgültig zum 31.
Dezember 2018 aus. Ab 1. Januar 2019 ist "M" entsprechend einzutragen.