Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 20. Juli 2023

PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Grundsätzlich kann die Information künftig auf zwei verschiedene Arten im System hinterlegt werden: durch Erfassung der relevanten Kinderanzahl im Infotyp Sozialversicherung (0013) oder durch Erfassung der Kinder mit den jeweiligen Geburtsdaten im Infotyp Familie/Bezugsperson (0021).

Für die Erfassung der relevanten Kinderanzahl wurde ein neues Feld im IT 0013 ausgeliefert.


Das neue Feld steht für Infotypsätze zur Verfügung, die ab dem 01.07.2023 beginnen. Da der Beitragsabschlag gemäß PUEG ab dem 5. Kind konstant ist, bietet das neue Feld die Ausprägungen 01234, 5 oder mehr an.

Außerdem kann das Feld in Grundstellung (keine Angabe) belassen werden. In diesem Fall wird die Kinderanzahl standardmäßig aus den Daten des Infotyps Familie/Bezugsperson (0021) für die Subtypen 2 (Kind) und 6 (Stiefkind) ermittelt.

Das System berücksichtigt nur Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Von daher würden wir empfehlen, die Kinder incl. Geburtsdaten über den IT0021 zu erfassen.

Die Anpassungen zur Erfassung im IT0013 werden mit dem Support Package August ausgeliefert.

Ein Vorabeinbau per SNOTE ist möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 3324755 - PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie:

Die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Abrechnung zur Berechnung des PV-Beitragsabschlags ist bisher noch nicht ausgeliefert, ist aber gemäß Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Ende August 2023 geplant.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir hier entsprechend.

 

Mittwoch, 12. Juli 2023

Anpassung Basiszinssatz für Pfändungsberechnung

Bitte beachten Sie die Änderung des Basiszinssatzes für die Abrechnung von Pfändungen ab 01.07.2023. Der Pfändungs-Basiszinssatz beträgt 3,12 % .

Die Änderung wird erst mit dem Support Package im August 2023 ausgeliefert. Eine manuelle Korrektur ist möglich.
Nähere Informationen hierzu können Sie dem SAP-Hinweis 3351103 - Basiszinssatz ändert sich zum 01.07.2023  entnehmen.

Montag, 3. Juli 2023

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023

Ab dem 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package Mai  eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3320783 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 manuell an.