Ab dem 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.
Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package Mai eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3320783 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 manuell an.