Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 28. Oktober 2021

Erweiterung Infotyp 0013 (Sozialversicherung) ab 01.01.2022

 Nicht bei allen Personalfällen ist im Infotyp 0013 (Sozialversicherung) eindeutig erkennbar, wie diese krankenversichert sind (z.B. Werkstudenten, geringfügig Beschäftigte). Ab 01.01.2022 wird der Status in der Krankenversicherung aber zwingend für folgende Meldeverfahren relevant:

  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung - startet ab 01.07.2022)
  • DEÜV (im Rahmen der Anmeldung)
  • EEL (Entgeltersatzleistungen)

Daher wird der Infotyp 0013 um das Feld "Art der Krankenversicherung" mit folgenden Ausprägungen erweitert:

1 - Eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Mitarbeiter ist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse

2 - Familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Mitarbeiter ist über ein Familienmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert

3 - Privat versichert
Der Mitarbeiter hat eine private Krankenversicherung.

4 - Sonstige
Der Mitarbeiter ist weder privat noch gesetzlich versichert (z.B. ausländische Krankenversicherung).

Dieses Feld wird dann im IT0013 angezeigt, wenn die KV-Schlüssel  0 (keine Versicherungspflicht) und 8 (Pauschaler Beitrag) hinterlegt sind. Dies betrifft i.d.R. geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, sowie SV-Pflichtig Beschäftigte, die in der KV versicherungsfrei sind (z.B. Werkstudenten).

Die Änderung wird mit dem Hinweis 3070713 - Infotyp 0013: Neues Feld "Art der Krankenversicherung" im Support Package Oktober 2021 ausgeliefert.

Wir empfehlen diese Mitarbeiter zu überprüfen und ggf. den KV-Status des Mitarbeiters entsprechend abzufragen, damit diese Fälle ab Januar 2022 korrekt gemeldet werden können.

Montag, 25. Oktober 2021

Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG bis 31.12.2021

Mit Hinweis 3102172 - Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021 setzt SAP die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung um. Damit wird die pauschalierte Erstattung verlängert bis zum 31.12.2021.

Wenn Sie im Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021 von Kurzarbeit betroffen sind, spielen Sie den Hinweis in Ihr System ein oder das HR Support Package November 2021 (Erscheinungsdatum 11.11.2021).