Mit Hinweis 3102172 - Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021 setzt SAP die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung um. Damit wird die pauschalierte Erstattung verlängert bis zum 31.12.2021.
Wenn Sie im Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021 von Kurzarbeit betroffen sind, spielen Sie den Hinweis in Ihr System ein oder das HR Support Package November 2021 (Erscheinungsdatum 11.11.2021).