Mit dem Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukünftig nicht mehr beim Arbeitgeber vorlegen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung, welche die Arbeitgeber dann elektronisch abrufen.
Ablauf eAU Prozess
eAU Schritt 1 (außerhalb des Abrechnungssystems):
Arzt meldet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an die (gesetzliche) Krankenkasse des Versicherten.
eAU Schritt 2:
Der Arbeitnehmer unterrichtet seinen Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche (bescheinigte) Dauer. Der Arbeitgeber erfasst die Abwesenheitsdaten im Abrechnungssystem.
eAU Schritt 3:
Datenabruf des Arbeitgebers bei der Krankenkasse. Nachdem der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert wurde und die Abwesenheiten erfasst hat, fragt dieser die Daten bei der zuständigen (gesetzlichen) Krankenkasse elektronisch über das Abrechnungssystem ab.
Das Verfahren wird voraussichtlich zum 1.1.2023 gesetzlich
verpflichtend.
Von SAP ist die allgemeine Freigabe des Meldeverfahrens zur
elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bereits mit Hinweis
Da unter Umständen interne Informationsprozesse zur Krankmeldung angepasst und neu organisiert sowie Schnittstellen zu Subsystemen überarbeitet werden müssen, empfehlen wir mit dem eAU-Verfahren bereits ab dem 01.10.2022 zu starten. Somit können Sie parallel in der Übergangsphase die elektronischen Meldungen mit den aktuell noch eingereichten AU-Bescheinigungen in Papierform abgleichen und prüfen.
Vor dem Start des eAU Verfahrens empfehlen wir, den jeweilig aktuellen HR-Support Package Stand einzuspielen.