Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 13. Dezember 2023

LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERiC Version 39

Zum Jahreswechsel stellt die Finanzverwaltung eine neue ERiC-Version zur Verfügung. Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel ("November"-Release) werden u. a. auch die Jahresversionen für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2024, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2024. Als neues ERiC-Hauptrelease ist die Version 39 geplant.

Nach der Bereitstellung der Libraries durch die Behörde müssen diese in die SAP-ELSTER-Lösungen für die Middleware (CI, BC, PI/PO) übernommen werden. Im Anschluss muss ein Update des BC bzw. von PI/PO auf Kundenseite erfolgen. Für Kunden mit CI (SAP-Cloud Integration) ist geplant, das Update automatisch auszuführen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweis 3381451 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 39 

Freitag, 17. November 2023

UV-Stammdaten für 2024 stehen zum Abruf bereit

Wie in den Vorjahren auch, ist es auch weiterhin notwendig, bis spätestens zur Januarabrechnung die für Ihr Unternehmen gültigen Gefahrtarifstellen über den UV- Stammdatendienst abzufragen.

Die Daten für 2024 stehen bereits ab 1.November 2023  zur einmaligen Abfrage bereit.

Wir empfehlen, die UV-Stammdaten bereits jetzt abzurufen, damit bei eventuellen Änderungen der Stammdaten das Customizing rechtzeitig vor der Personalabrechnung Januar 2024 angepasst werden kann. 

Rückrechnungen können damit vermieden werden. 

Den UV-Stammdatendienst finden Sie in SAP- Abrechnungsmenü unter folgendem Pfad: 

Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren.


Bitte denken Sie auch daran, die Rückmeldungen zeitnah abzuholen und zu verarbeiten.










 


Freitag, 8. September 2023

LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 38

Mit dem Hinweis 3344281 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 38 informiert die SAP zum Update der ERiC-Schnittstelle auf Version 38. Dieses Update beinhaltet technische Voraussetzungen für die ERiC-Version 39, welche zum Jahreswechsel von der Finanzbehörde veröffentlicht wird. Durch die Trennung der fachlichen und technischen Inhalte sollen Probleme beim Jahreswechsel-Update vermieden werden.

Wir empfehlen, dieses Update im Laufe des Herbsts 2023 auf Ihrer Middleware einzuspielen. Die Updates stehen, je nach verwendeter Middleware, wie folgt bereit:

SAP Cloud Integration (CI)
Die Aktualisierung der Cloud-Schnittstelle wurde automatisch am 02./03.09.2023 eingespielt.

SAP Business Connector (BC)
Das Update für den BC wird über das Package ELSTER_EXT-Package 6.5 bereitgestellt Informationen zum Update des BC erhalten Sie im Hinweis 2939891 - LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC

Process Integration (PI) / Process Orchestration (PO)
Das Update für PI/PO ist von SAP im Hinweis 3347673 - ELSTER 2.2 für PI/PO mit ERiC-Version 38.1 (technisches Release) zur Verfügung gestellt.

Montag, 28. August 2023

SSL-Serverzertifikat eSTATISTIK.core für Versand der Verdiensterhebung via B2A-Manager

Das Serverzertifikat für den SSL-Client zur elektronischen Versendung der Verdiensterhebung über den B2A-Manager läuft zum 11.09.2023 aus. Gegebenenfalls kann es vor dem 11.09.2023 zu Problemen bei der Übertragung der Meldungen kommen. 

Ab sofort steht das neue Zertifikat zum Download auf der Seite von eStatistik.core unter folgendem Link zur Verfügung:
Erhebungsportal (estatistik.de)

SAP informiert über den notwendigen Austausch und die Vorgehensweise über den Hinweis 3236010 - B2A: SSL-Client - Serverzertifikat eSTATISTIK.core läuft aus.

Sollten Sie das Zertifikat nicht kurzfristig austauschen können, können Sie für diesen Monat die Statistik auch manuell im Portal von eStatistik.core https://core.estatistik.de/core/ mit Ihren Zugangsdaten hochladen. Dazu können Sie in SAP mit der Transaktion PC00_M01_EHVM_FILES die XML-Datei auf Ihren "Arbeitsplatz (PC)" herunterladen.

Freitag, 18. August 2023

PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung

Die noch ausstehenden Anpassungen für die Berücksichtigung der maßgeblichen Kinder für den PV-Beitragsabschlag in der Abrechnung wurden nun von SAP mit folgenden Hinweisen 3346024 - PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung und  3359591 - Entgeltnachweis: Anpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) freigegeben.

Berücksichtigung PV-Beitragsabschlag in der Abrechnung

Analog zum PV-Beitragszuschlag wird die für den PV-Beitragsabschlag maßgebliche Kinderanzahl aus den Stammdaten ermittelt und in die Tabelle SV abgestellt. Ausnahme sind Beschäftigte, die nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung unterliegen. Für diese erfolgt keine Übernahme der Kinderanzahl in das Abrechnungsergebnis. Darunter fallen insbesondere Privatversicherte. 

Der PV-Beitragsabschlag wird in der neuen Lohnart /3PW PV Beitragszuschlag abgestellt. Diese neue Lohnart dient  nur zur Dokumentation und hat keine Relevanz für Folgeaktivitäten (Meldeverfahren, Buchungen,...).

Der Beitragsabschlag reduziert ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteile. Bei freiwillig Versicherten reduziert der Beitragsabschlag den Beitragssatz für den Gesamtbeitrag zur PV. Für Privatversicherte wirkt sich die Kinderanzahl nicht aus. Werden die Arbeitnehmeranteile von Dritten getragen (z.B. Beiträge für das Kurzarbeitergeld), ist kein Beitragsabschlag anzuwenden.

Für Beschäftigte im Übergangsbereich wird der Beitragsabschlag auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme für die Arbeitnehmeranteile gemäß §20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV ermittelt. Der Gesamtbeitrag gemäß §20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV wird um diesen Wert reduziert.

Anpassungen Entgeltnachweis 

  • Berücksichtigung  des Beitragsabschlages von jeweils 0,25% vom 2. – 5. Kind bei dem PV-Arbeitnehmerprozentsatz 
  • Aufnahme des Feldes "Anzahl der (PV-)Kinder" 

Der PV-Beitragsabschlag ist ab Juli 2023 anzuwenden. Falls Sie die Erfassung der Kinder bzw. der maßgeblichen Kinderanzahl noch nicht vorgenommen haben, stehen Ihnen dazu die im SAP-Hinweis 3324755 - PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung beschriebenen Möglichkeiten zur Verfügung ( in unserem Blog Beitrag vom 20.Juli 2023 veröffentlicht). Nach dieser Erfassung ist für die betroffenen Mitarbeiter eine Zwangsrückrechnung auf die Abrechnungsperiode Juli 2023 vorzunehmen. Betroffen sind gesetzlich oder freiwillig Versicherte Mitarbeiter mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren. 

Wir empfehlen, die Zwangsrückrechnung für alle Mitarbeiter mit der Septemberabrechnung vorzunehmen.

Beide Hinweise werden mit dem September Support Package ausgeliefert. Ein Vorabeinbau per SNOTE ist möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einem Vorabeinbau umfangreiche manuelle Tätigkeiten vorgenommen werden müssen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im SAP Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Donnerstag, 20. Juli 2023

PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Grundsätzlich kann die Information künftig auf zwei verschiedene Arten im System hinterlegt werden: durch Erfassung der relevanten Kinderanzahl im Infotyp Sozialversicherung (0013) oder durch Erfassung der Kinder mit den jeweiligen Geburtsdaten im Infotyp Familie/Bezugsperson (0021).

Für die Erfassung der relevanten Kinderanzahl wurde ein neues Feld im IT 0013 ausgeliefert.


Das neue Feld steht für Infotypsätze zur Verfügung, die ab dem 01.07.2023 beginnen. Da der Beitragsabschlag gemäß PUEG ab dem 5. Kind konstant ist, bietet das neue Feld die Ausprägungen 01234, 5 oder mehr an.

Außerdem kann das Feld in Grundstellung (keine Angabe) belassen werden. In diesem Fall wird die Kinderanzahl standardmäßig aus den Daten des Infotyps Familie/Bezugsperson (0021) für die Subtypen 2 (Kind) und 6 (Stiefkind) ermittelt.

Das System berücksichtigt nur Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Von daher würden wir empfehlen, die Kinder incl. Geburtsdaten über den IT0021 zu erfassen.

Die Anpassungen zur Erfassung im IT0013 werden mit dem Support Package August ausgeliefert.

Ein Vorabeinbau per SNOTE ist möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 3324755 - PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie:

Die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Abrechnung zur Berechnung des PV-Beitragsabschlags ist bisher noch nicht ausgeliefert, ist aber gemäß Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Ende August 2023 geplant.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir hier entsprechend.

 

Mittwoch, 12. Juli 2023

Anpassung Basiszinssatz für Pfändungsberechnung

Bitte beachten Sie die Änderung des Basiszinssatzes für die Abrechnung von Pfändungen ab 01.07.2023. Der Pfändungs-Basiszinssatz beträgt 3,12 % .

Die Änderung wird erst mit dem Support Package im August 2023 ausgeliefert. Eine manuelle Korrektur ist möglich.
Nähere Informationen hierzu können Sie dem SAP-Hinweis 3351103 - Basiszinssatz ändert sich zum 01.07.2023  entnehmen.

Montag, 3. Juli 2023

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023

Ab dem 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package Mai  eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3320783 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 manuell an.

 

Dienstag, 27. Juni 2023

Aktuelle Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde am 16.06.2023 vom Bundesrat verabschiedet.

SAP plant dazu folgende Umsetzung und Auslieferungen:

Sozialversicherung

  • Die Abrechnungskonstanten PV-Prozentsatz (PVPRZ) und PV-Beitragszuschlagssatz AN (PVPR2) werden zum 01.07.2023 angepasst, siehe HCM-Journal-Beitrag vom 12. Juni 2023. Die Auslieferung erfolgt mit dem SAP-Hinweis 3338375 - SV: Geänderte Rechengrößen zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 
  • Für die Erfassung der zu berücksichtigenden Kinder wird ein neues Feld im  Infotyp Sozialversicherung D (0013) eingeführt.
  • Alternativ kann die Erfassung der Kinder mit Geburtsdatum über den Infotyp Familie/Bezugsperson (0021) erfolgen.
  • Es ist geplant, dass kundeneigene Datenquellen per BAdI-Implementierung berücksichtigt  werden können.

Die für die Abrechnung erforderlichen Anpassungen( Einlesen der relevanten Kinderanzahl für die Berechnung der PV-Arbeitnehmeranteile, die verwendete Kinderanzahl sowie die Höhe des Abschlags in den Abrechnungsergebnissen speichern, sollen voraussichtlich Ende August 2023 ausgeliefert werden.

Steuer

Der geänderte und zum 1. Juli für die Lohnsteuerberechnung zu verwendende Programmablaufplan wurde vom BMF bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3337459 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2023 - Anwendung ab 1. Juli 2023 (siehe HCM-Journal-Beitrag vom 12. Juni 2023).

Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab 1. September 2023 anzuwenden.

Eine korrekte Abrechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der relevanten Kinder beim PV-Beitragszuschlag ist somit wahrscheinlich erst zur Septemberabrechnung möglich.

Die geplanten Auslieferungen erfolgen mit Support Package. Ein Vorabeinbau per Hinweis mit Korrekturanleitung wird möglich sein.

Sobald SAP die Lösung zur Berücksichtigung der Kinder bereitgestellt hat, werden wir hier informieren.

Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse mitteilen, sofern sie von dieser dazu aufgefordert werden. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden.

Wir empfehlen daher, die Anzahl der Kinder zeitnah abzufragen, um die Beitragsabschläge entsprechend bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen, um somit die nachträglich zu erstattenden Abschläge nicht zu verzinsen zu müssen.

Spätestens nach dem Übergangszeitraum müssen die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die angegebenen Kinder überprüfen.

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (bundesgesundheitsministerium.de)

Montag, 12. Juni 2023

Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Dieses Gesetz befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Am 26. Mai 2023 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Voraussichtlich am 16. Juni 2023 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzvorhaben abschließend befassen. Pflegeunterstützungs-und -entlastungsgesetz (PUEG) (bundesgesundheitsministerium.de)

Auswirkungen des PUEG auf die Entgeltabrechnung:

Sozialversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt zum 01. Juli 2023 um 0,35% auf 3,40%. Der PV-Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich ebenfalls zum 01. Juli 2023 um 0,25% auf 0,6%. Die bisherigen Regelungen zum PV-Beitragszuschlag bleiben in unveränderter Form bestehen

Die voraussichtlich ab 1.Juli gültigen Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden mit SAP- Hinweis 3338375 - SV: Geänderte Rechengrößen zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bereitgestellt.

Sie können den SAP-Hinweis vorab manuell einbauen.

Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. April 2022 wird der Erziehungsaufwand für Eltern mit mehr als einem Kind im Beitragsrecht der gesetzlichen Pflegeversicherung bislang unzureichend berücksichtigt. Um dieser Tatsache künftig Rechnung zu tragen, wird zum 01. Juli 2023 ein Abschlag vom Beitragssatz in Höhe von 0,25% pro Kind eingeführt, beginnend ab dem zweiten Kind und bis zum fünften Kind. Kinder sind dabei nur zu berücksichtigen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Abschlag ist ausschließlich auf den vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragsanteil anzuwenden. Sofern dieser Anteil von Dritten getragen wird, ist kein Abschlag anzuwenden. Neben leiblichen Kindern sind unter anderem auch Pflegekinder und Adoptivkinder zu berücksichtigen.

Abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder ergeben sich ab dem 01. Juli 2023 folgende Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung:

Anzahl Kinder

0*

1

2

3

4

5+

PV-Beitragssatz Arbeitnehmer

2,30%

1,70%

1,45%

1,20%

0,95%

0,70%

PV-Beitragssatz Arbeitgeber

1,70%

1,70%

1,70%

1,70%

1,70%

1,70%

PV-Gesamtbeitragssatz

4,00%

3,40%

3,15%

2,90%

2,65%

2,40%


Zum  Abruf der Kinderanzahl soll ein elektronisches Verfahren eingeführt werden.

Der aktuelle Planungsstand sieht vor, dass der Abruf der relevanten Kinderzahl bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen soll, welche die Daten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält. Es ist vorgesehen, dass die beitragsabführenden Stellen ab dem Beginn des Regelbetriebs des Verfahrens drei Monate (bis zum 30. Juni 2025) Zeit haben, die Daten abzurufen und gegebenenfalls die Beitragsberechnung rückwirkend bis zum 01. Juli 2023 zu korrigieren. Weitere Details zum Verfahren sind derzeit noch nicht bekannt.

Steuer

Vom BMF wurde der Entwurf eines geänderten Programmablaufplans veröffentlicht (2023/0483839). Es ist geplant, dass der Programmablaufplan für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Juli 2023 anzuwenden ist.

Die Anpassung des Programmablaufplans erfolgt, um die Änderungen durch das PUEG auch bei der Lohnsteuerberechnung (Vorsorgebeträge) zu berücksichtigen.

  • Übersicht der geplanten Anpassungen ab 1. Juli 2023:
  • Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 % auf 3,40 %
  • Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 % auf 0,6 %
  • Beim Lohnzahlungszeitraum Jahr (Lohnsteuerjahresausgleich, sonstige Bezüge) berücksichtigt der geänderte Programmablaufplan die Anhebung zur Hälfte
  • Anhebung der sozialen Pflegeversicherung um 0,175 % auf 3,225 %
  • Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,125 % auf 0,475 %

Die Abschläge ab dem zweiten bis fünften Kind bleiben aber beim geänderten Programmablaufplan unberücksichtigt. Damit sollen Unsicherheiten bei der Berechnung der Lohnsteuer vermieden werden, wenn den Arbeitgebern kurzfristig noch keine Informationen zu den in der sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigenden Kindern vorliegen.

Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab 1. September 2023 anzuwenden. Abrechnungen für Lohnzahlungszeiträume nach dem 30. Juni 2023, die noch mit dem am 13. Februar 2023 veröffentlichten Programmablaufplan für 2023 durchgeführt wurden, sind durch Rückrechnung zum 1. Juli 2023 zu korrigieren.

Aktuell liegt hierzu noch keine Auslieferung von Seiten SAP vor.

KuG: Für die Berechnung der KuG-Leistungssätze wird der Programmablaufplan aufgerufen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Aussage vor, ob ab 1. Juli 2023 auch bereits eine Berechnung der KuG-Leistungen auf Grundlage des geänderten Programmablaufplans erfolgen kann.

 Weitere Informationen zum Thema PueG finden Sie im SAP Hinweis

3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Sobald weitere Erkenntnisse  zum Abruf bzw. Nachweis  der Kinderanzahl für die Berücksichtigung des Abschlages vorliegen bzw. die Gesetzgebung abgeschlossen ist, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

 

 

Mittwoch, 24. Mai 2023

DSAK: Auslieferung zum Start des Verfahrens Anlage Arbeitgeberkonto

Nach § 28a Absatz 3b SGB IV haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung der Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos ab 01.07.2023 elektronisch zu übermitteln.

Eine Anforderung durch die Einzugsstelle erfolgt, sofern in einer DEÜV-Anmeldung oder in einem Beitragsnachweis eine Hauptbetriebsnummer angegeben ist, unter der bei der Einzugsstelle kein aktives Arbeitgeberkonto besteht.

Änderungen der Daten zu bestehenden Arbeitgeberkonten sind ebenfalls elektronisch zu melden.

Die Hauptbetriebsnummer ist dabei definiert, als die Betriebsnummer, unter der Beiträge im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden. Ein Unternehmen kann somit eine oder mehrere Hauptbetriebsnummern besitzen.

Anforderungen der Krankenkassen zur Anlage eines Arbeitgeberkontos werden über das DEÜV-Meldeverfahren mit dem Datensatz Krankenkassenmeldungen (DSKK) und dem neuen Abgabegrund 06 (Anforderung Arbeitgeberdaten) übermittelt.

(Weitere Informationen zu Abgabegrund 06 finden Sie im bereits zum Jahreswechsel ausgelieferten SAP-Hinweis 3200169 - DEÜV: neuer Abgabegrund (06) im Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) zum 01.01.2023 )

Daraus folgend sind folgende Meldungen zu übermitteln:

Anlage eines Arbeitgeberkontos sein (Meldegrund 01)

Änderungsmeldungen (Meldegrund 02).

Der Datensatz DSAK mit dem Abgabegrund 01 (Anlage eines AG-Kontos) ist nur auf Anforderung der Einzugsstelle zu übermitteln. Änderungen sind mit dem Abgabegrund 02 mitzuteilen; das gilt auch für bereits bestehende Arbeitgeberkonten.

Soweit die zu meldenden Daten auch Teil des Betriebsdatenmeldeverfahrens sind, ist sichergestellt, dass die Datenquellen übereinstimmen (Datenbausteine Grunddaten (DBGD) und Abweichende Korrespondenzanschrift (DBKO)).

Voraussetzung dafür ist das vollständig eingerichtete Meldeverfahren zur Betriebsdatenpflege.

Die Daten, die über das Betriebsdatenmeldeverfahren hinausgehen, werden über die Teilapplikation Beitragsnachweis: Bestimmung des Lohnbüros (SVBL) ermittelt.

Hierzu sind erstmalig für diese Teilapplikation Daten zum Personalbereich Berichtswesen (V_T596M) zu erfassen.

Diese Daten werden ausschließlich für das neue Verfahren zur elektronischen Anlage und Pflege von Arbeitgeberkonten ausgewertet und haben keinen Einfluss auf die Erstellung des Beitragsnachweises.

Prozessablauf im SAP-System

Erstellung der Meldungen mit dem Report RP_PAYDE_AK_CREATE_NOTIFS

Dieser Report erstellt die Ausgangsmeldungen für den Datensatz DSAK. Dies können sowohl Antworten auf Anforderungen zur Anlage eines Arbeitgeberkontos sein (Meldegrund 01) sowie Änderungsmeldungen (Meldegrund 02). Änderungen beinhalten nur die Datenbausteine, die auch eine Änderung erfahren haben. Die Erstellung kann auf einzelne Hauptbetriebsnummern (Personalbereich/-teilbereich) eingeschränkt werden.

Bei Änderungsmeldungen ist im jeweiligen Datenbaustein ein Änderungsdatum anzugeben. Dieses Änderungsdatum wird mit dem Datum des Reportlaufs (SY-DATUM) befüllt.

Erstellung der Meldedateien mit dem Report RP_PAYDE_AK_CREATE_FILES

Dieser Report liest alle DSAK-Meldungen im Status neu ein und erstellt die Meldedateien, die über den B2A-Manager an die Krankenkassen verschickt werden.

Sachbearbeiterliste für Ausgangsmeldungen RP_PAYDE_AK_LIST

Dieser Report zeigt die Ausgangsmeldungen an. Abhängig vom Status der Ausgangsmeldung können unterschiedliche Aktionen (Statuswechsel) durchgeführt werden.

Sachbearbeiterliste für Ausgangsmeldungen (Anzeige) RP_PAYDE_AK_LIST_DIS

Dieser Report stellt die Anzeigevariante des Reports RP_PAYDE_AK_LIST dar. Aktionen (Statuswechsel) können nicht durchgeführt werden.

Zuordnung von Fehlerrückmeldungen mit dem Report RP_PAYDE_AK_ASSIGN_NOTIFS

Dieser Report selektiert Fehlerrückmeldungen im Status empfangen oder nicht zugeordnet und ordnet sie den entsprechenden Ausgangsmeldungen zu.

Sachbearbeiterliste für Fehlerrückmeldungen RP_PAYDE_AK_LIST_ERROR

Dieser Report zeigt die Fehlerrückmeldungen an. Für Fehlerrückmeldungen im Status abzulehnen kann die Ablehnung ausgeführt werden. Dadurch erfolgt eine Statusumsetzung der abgelehnten Ausgangsmeldung. Die Fehlerrückmeldung erhält den Status verarbeitet.

Sachbearbeiterliste für Fehlerrückmeldungen (Anzeige) RP_PAYDE_AK_LIST_ERROR_DIS

Dieser Report stellt die Anzeigevariante des Reports RP_PAYDE_AK_LIST_ERROR dar.

Sachbearbeiterliste für nicht zugeordnete Fehlerrückmeldungen RP_PAYDE_AK_LIST_UNASSIGNED

Dieser Report zeigt Fehlerrückmeldungen an, die keiner Ausgangsmeldung zugeordnet werden konnten.

Für bestehende Arbeitgeberkonten ist zum Start des Verfahrens kein Bestandsabgleich vorgesehen.

Meldungen im Status initial werden nicht übertragen, sondern dienen lediglich als Referenz zur Erkennung von künftigen Änderungen.

Wir empfehlen, nach der Erstellung der ersten „Initial“ Meldungen  den neuen Prozess in den monatlichen Abrechnungslauf zu übernehmen.

Weitere Informationen zum Verfahren Anlage Arbeitgeberkonto finden Sie im  SAP-Hinweis

3273869 - DSAK: Auslieferung zum Start des Verfahrens Anlage Arbeitgeberkonto 

Die Änderungen werden mit dem Support Packages Mai ausgeliefert bzw. können als Vorabkorrektur des genannten SAP-Hinweis 3273869  über  SNOTE vorab eingebaut werden.

Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung der neuen Funktionalitäten zusätzlich das Einspielen des SAP-Hinweises 3328607 - DSAK:Ergänzungen und Korrekturen zur Auslieferung durch SAP-Hinweis 3273869  über SNOTE erforderlich ist. Ausgeliefert wird dieser Hinweis erst mit dem Juli Support Package.


Freitag, 3. März 2023

Neuer PAP 2023

Der bereits im HR-Blog Beitrag Korrekturhinweise zum Jahreswechsel nach dem X-Mas HR Support Package veröffentlichte Hinweis 3287336 - Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2023 wurde nun aktualisiert.

Mit dem BMF-Schreiben vom 13.02.2023 (Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023) (bundesfinanzministerium.de) wurde der Programmablaufplan für 2023 mit der Berücksichtigung der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags (1.230 Euro) und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (4.260 Euro) durch das Jahressteuergesetz 2022 endgültig bekanntgegeben.

Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab April 2023 anzuwenden.

Abrechnungen, die noch mit dem am 18. November 2022 veröffentlichten Programmablaufplan für 2023 durchgeführt wurden, sind zu korrigieren.

Bei Arbeitnehmern, die keinen Arbeitslohn mehr erhalten (Austritte in 2023) bzw. bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 erhalten haben (organisatorischer Wechsel), kann auf eine Korrektur lt. BMF-Schreiben verzichtet werden. Wird für Austritte bzw. Arbeitnehmer mit Lohnsteuerbescheinigung in 2023 optional die Korrektur vorgenommen, werden automatisch korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen für die Übertragung (B2A) zur Finanzbehörde erstellt.

Falls Sie bisher noch den Programmablaufplan vom 18. November 2022 für Abrechnungen in 2023 verwendet haben, muss nach dem Einspielen der Korrekturanleitung bzw. des HR Support Package März eine Rückrechnung zum 01.01.2023 durchgeführt werden.


Freitag, 10. Februar 2023

Korrekturen UV- Meldeverfahren

Im Nachgang zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden folgende Hinweiskorrekturen zur Erstellung des UV- Lohnnachweises 2022 von SAP zur Verfügung gestellt.

3273331- UV-Meldeverfahren: Weitere Korrekturen zur Datensatzversion 02

3284784- UV-Meldeverfahren: Fehler bei der Erstellung des elektronischenLohnnachweises bei Erfassung der Unternehmensnummer vor dem 01.01.2023

3293508- UV-Meldeverfahren: Korrektur von SAP-Hinweis 3273331

3294689- UV-Meldeverfahren: Unvollständige Beitragsabrechnung-UV für das Meldejahr2022

Falls Sie die UV- Lohnnachweise bereits erstellt haben und diese nicht korrekt sind, sollten die genannten Hinweise vorab per Snote eingebaut werden oder das entsprechende Support Package eingespielt werden.

Danach können die UV- Lohnnachweise mit dem Report RPCUVBD0_OUT noch einmal erstellt und übertragen werden. Die fehlerhaften Meldungen werden, sofern diese schon übertragen wurden, storniert und neu erstellt.

Meldungen im Status neu, die bisher noch nicht versendet wurden, werden bei der nächsten Meldungserstellung mit dem Report RPCUVBD0_OUT entsprechend aktualisiert.

Der Status der Meldungen sollte nicht manuell umgesetzt werden. 

Freitag, 13. Januar 2023

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2022/2023 nach dem X-Mas HR Support Package

Nach dem Einspielen der HCM Support Packages (incl. Xmas Support Packages) aus Dezember 2022 sollten die folgenden Korrekturhinweise vor der Januarabrechnung 2023 eingespielt werden.

Steuer

Sozialversicherung

Behördenkommunikation (B2A)

Verdiensterhebung


Statistiken


Sonstiges

Weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 3251388 - Korrekturen zum JW Deutschland 2022/2023 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis)  entnehmen.


Montag, 9. Januar 2023

Unsere Checkliste zum Jahreswechsel 2022/2023

Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2023 bzw. noch für den Abschluss des Jahres 2022 erforderlich sind.

Die Arbeiten sollten vorgenommen werden, wenn die Aktualisierungen zum Jahreswechsel auf Ihrem System abgeschlossen sind. Die folgenden HR Support Packages sollten demnach bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt worden sein. 

·         SAP_HR 6.08: HR SP Nr. B4

·         SAP_HR 6.04: HR SP Nr. I6

·         SAP_HR 6.00: HR SP Nr. M0

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise, welche nach der oben genannten Auslieferung als Korrekturen zum Jahreswechsel von SAP bereitgestellt werden. Darüber informieren wir Sie zeitnah hier im Blog. Diese Hinweise sind in der Regel noch vorab einzubauen, falls diese nicht schon bei den Nacharbeiten bekannt und berücksichtigt worden sind.

 Checkliste Personalabrechnung

Bereich Steuer

Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung)
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2022 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

Prüfen Sie bitte, ob für alle Mitarbeiter die Identnummer im IT0012 hinterlegt ist. Ohne diese werden keine LSTB 2022 erstellt bzw. von der Clearingstelle abgelehnt.

Der Ausgabemonat der Jahresbescheinigungen kann über das Merkmal DSTLB festgelegt werden.

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen
Wir empfehlen zum 01.01.2023 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM.
Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2022 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.2023 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2023 angelegt wurde, wird dieser Satz nicht durch den Report überschrieben.

Gewerbesteuerzerlegung

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter.
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnarten mit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet.

Urlaubsrückstellung
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA).

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige

Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde.

Einlesen aktueller Daten

Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen.

Gemeinde- und Finanzamtsdaten mit dem Report RPUSTGD1 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem.
Die XML-Datei erhalten Sie unter der folgenden Adresse: 
BZSt - Finanzamtsuche - Finanzamtsuche

BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Die BV-Datei erhalten Sie unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei.

Aktualisierung des Bankleitzahlenverzeichnisses mit Report RFBVALL_0

Die aktuelle Datei zum Einspielen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/bankleitzahlen/download---bankleitzahlen-602592.

Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei (https://download.gkv-ag.de/) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1.Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich.

Generierung von Abrechnungsperioden

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „01“ die Perioden für die Personalabrechnung generieren. Dabei wird die Tabelle T549Q erweitert.

Weiterhin sollten Sie mit dem Report RPUCTP10 den Kumulationskalender für die generierten Abrechnungsperioden mit Periodenparameter „01“ anlegen (Tabelle T54C1). 

Wenn Sie bei den Buchungsbelegen das Buchungsdatum je Abrechnungsperiode verwenden, ist es zusätzlich erforderlich diese mit dem Report RPUCTP20 zu generieren (Tabelle T549S).

 

Checkliste Sozialversicherung
Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen:

Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2022 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung.

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV
Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangenen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet und dient als Hilfsmittel zur Überprüfung der KV.

Hinterlegung der neuen Unternehmensnummer und Abfrage der UV-Stammdaten
Vor der Januar-Abrechnung 2023 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2023 mit dem UV-Stammdatendienst abfragen. Die Erstellung der Abfrage ist mit dem Report RPCUVAD0_OUT möglich. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager.
Die Abholung und Verarbeitung der Eingangsmeldungen muss bis spätestens 30 Tage nach dem Versand zwingend über den Report RPCSVPD0 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass  ab 2023 über die neue Unternehmensnummer als neues Ordnungsmerkmal in der UV geführt wird.

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft

Den elektronischen Lohnnachweis für 2022 müssen Sie bis zum 16.02.2023 für die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2022 bereits durchgeführt haben. 

Die Lohnnachweise 2022 für die Berufsgenossenschaft werden noch über die bisher gültige Mitgliedsnummer erstellt.

 

Checkliste Zeitwirtschaft
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel:

Arbeitszeitplanregeln generieren
Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. Diese sind im Customizingsystem zu generieren und dann per Transport ins Produktivsystem zu übernehmen.

Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub)

Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2022 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen.

Generierung von Abrechnungsperioden in der Zeitabrechnung

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „03“ die Perioden für die Zeitwirtschaft generieren.

 

Checkliste Reisekosten

Die neuen Sachbezugswerte finden Sie im Hinweis „3286165 - SAP ERP Travel Management Deutschland: Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2023 / Sachbezüge

Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit übernommen.