Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Freitag, 11. Dezember 2020

Neue Datensatzversionen bei DEÜV und A1 ab 01.01.2021

 Mit den Hinweisen 2966868 - DEÜV: Neue Datensatz-Versionen 06(DSME) bzw. 03 (DSKK) zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2928980 - A1- Verfahren: Neue Datensatzversionen zum 01.01.2021 aus dem SP vom 09.12.2020 werden die ab 2021 gültigen Datensatzversionen mit einigen Änderungen ausgeliefert.

Alle Meldungen, die Sie bis zum 31.12.2020 erstellen, sollten Sie auch bis dahin übertragen.

Bitte erstellen Sie in 2021 erst Meldungen, wenn das Support Package bei Ihnen eingespielt wurde. Falls hier die Meldungserstellung ggf. über Jobs läuft, denken Sie daran, diese auszuplanen.


Donnerstag, 10. Dezember 2020

Neue SSL-Zertifikate für A1 und rV-BEA benötigt

Wie SAP mit Hinweis 2999662 - SV: Neue SSL-Zertifikate für DSRV-Kommunikationsserver zum 18.12.2020 ankündigt, werden für die Meldeverfahren A1 und rv-BEA 2 neue SSL-Zertifikate in der STRUST ab dem 18.12.2020 benötigt. Sowohl die neuen Zertifikate als auch eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Anhang des Hinweises.

Freitag, 4. Dezember 2020

Neue ELSTER-ERIC Version 33 für LStA, LStB, ELStAM zum Jahreswechsel

 Mit dem Hinweis 2982669 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERIC Version 33 weist SAP darauf hin, dass die Finanzverwaltung eine neue ERIC-Version zum Jahreswechsel zur Verfügung stellt. Dies ist zwingend erforderlich für die Übertragung der Lohnsteueranmeldung von Januar 2021.

Hier muss also sowohl für den Business Connector als auch PI/PO ein Update implementiert werden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise 2962807 - LStB, ELStAM: Anpassung der Version für die Datenabholung und 2983344 - LStA: Anpassung der B2A-Programme zur Übertragung der LStA ab 2021. 

Diese werden mit den Support Packages Oktober und Dezember ausgeliefert und werden bei der neuen ERIC-Version dringend benötigt.

Freitag, 27. November 2020

LStB: Anteilige Berechnung SV - Zu bescheinigende SV-Beiträge

Wenn Sie den Hinweis „2948617 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Kürzung der RV-BBG bei Versorgungsbezügen“ (ausgeliefert mit dem Support Package im August I9/F5/83) eingespielt haben, werden für Mitarbeiter ggf. zu hohe Sozialversicherungsbeiträge für die Lohnsteuerbescheinigung berechnet.

Zur Korrektur hat SAP die Hinweise 

"2970688 LStB: Anteilige Berechnung SV - Zu bescheinigende SV-Beiträge sind zu hoch nachSAP-Hinweis 2948617" mit dem SP November (J2/F8/86) und

"2989167  LStB: Anteilige Berechnung SV - Zubescheinigende SV-Beiträge sind zu hoch nach SAP-Hinweis 2970688" (erst enthalten im SP Dezember J3/F9/87) ausgeliefert.

Diese sollten vor der Dezemberabrechnung eingespielt werden, wenn Sie das SP aus dem August im System haben. Obwohl hier laut Hinweis ein automatischer Recall erfolgen soll, stoßen Sie bitte eine Rückrechnung an. Hierbei sollten auch die Austritte berücksichtigt werden. Um die betroffenen Mitarbeiter zu selektieren, werten Sie bitte die Lohnart „/2G0 Korrektur Recall LBSV“ mit dem Report „H99CWTR0 Lohnarten-Reporter“ aus. Die Rückrechnung in der Abrechnung hat dann für den Mitarbeiter auf den Monat zu erfolgen, in dem in der Lohnart /2G0 ein Betrag von 7,00 EUR aufgeführt wird. Das Rückrechnungsdatum können Sie dann mit Hilfe des Reports "RPURRAD0 Rückrechnungsanstoß" setzen.

 

Dienstag, 17. November 2020

HR im Wandel - Vortrag zur Individualisierung bestehender SAP HCM-Systeme

Am 19. November dreht sich bei der Online-Fachkonferenz von HRnetworx alles um das Thema SAP! Wie können moderne Tools & Add-Ons genutzt und individuell angepasst werden? Und warum wird es heute immer wichtiger, die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu kennen? HR-Manager werden zunehmend zu Change Managern, die Veränderungen positiv vorantreiben. Im Beitrag "HR im Wandel - Wie HR Manager zu Change Manager werden" erfahren Sie mehr über den Wandel im HR und die Herausforderungen und den daraus resultierenden Chancen: Erfahren Sie hier mehr

Ein erfolgreicher Change ist selten einmalig und braucht erfahrungsgemäß zwei wesentliche Faktoren: Zeit und Expertise. Wir im Managed Services begleiten unsere Bestandskunden seit vielen Jahren bei ihrem strategischen und operativen Wandel. Wenn Sie nach dem spannenden Vortrag weitere Einblicke bzgl. der Individualisierung Ihrer bestehenden SAP HCM-Systeme erhalten möchten, kommen Sie gerne auf uns zu

Kontaktadresse (E-Mail): Service-HR@itelligence.de

Freitag, 13. November 2020

UV-Stammdaten für 2021 stehen zum Abruf bereit

Wie in den Vorjahren auch, ist es bis spätestens vor der Januar-Abrechnung 2021 notwendig, dass die UV-Stammdaten (Gefahrtarif) über den UV-Stammdatendienst abgefragt werden. Diese Daten stehen bereits ab November des Vorjahres zur einmaligen Abfrage bereit.


Wir empfehlen, die UV-Stammdaten bereits jetzt abzurufen, damit bei eventuellen Änderungen der Stammdaten das Customizing rechtzeitig vor der Januar-Abrechnung 2021 angepasst werden kann. Rückrechnung können damit vermieden werden.

Den UV-Stammdatendienst finden Sie in SAP unter folgendem Pfad:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren

Donnerstag, 5. November 2020

Änderungen bei Quarantäne gemäß Infektionsschutzgesetz

 Laut dem SAP-Hinweis 2905775 wird in den aktuellen Antragsformularen (Antragsversion 2.0) nach den tatsächlichen Verdienstausfällen und entsprechend zugehörigen SV-Beiträgen für die Entschädigung des Verdienstausfalls gefragt.

Somit ist der bisherige Ansatz für die maschinelle Berechnung des Ausfallentgeltes obsolet. SAP hat hier bereits eine neue Lösung mit Hinweis  2984304 IfSG: Umstellung des maschinellen Verfahrens von Pauschalierung auf individuelle Grundlage ausgeliefert. Diese Lösung ist aktuell nur für Pflichtversicherte korrekt.

Donnerstag, 3. September 2020

Update der Elster-Schnittstelle notwendig

 Für die Übertragung von Elster- Meldungen an die Clearingstelle ist ein Update bis zum 21.09.2020 notwendig. Dies betrifft LStA, LStB, ELStAM und UStVA.

In Hinweis 2963184 - LStA, LStB, ELStAM: Anpassung der ELSTER-ERiC-Mindestversion zum 21. September 2020 werden die notwendigen Schritte beschrieben.

Bei PI-Nutzung ist zusätzlich zum Update die Einspielung des Hinweises  2962807 - LStB, ELStAM: Anpassung der Version für die Datenabholung notwendig. Dieser Hinweis kann bereits vor dem Update eingespielt werden.

Wenn Sie den Shared Business Connector von Itelligence nutzen, werden Sie über den Einspielungstermin noch separat informiert werden.

Donnerstag, 9. Juli 2020

Corona-Steuerhilfegesetz: Steuerfreier AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Mit dem Hinweis 2930693 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfgesetz) liefert SAP die gesetzlichen Änderungen zum Corona-Steuerhilfgesetz aus, welches besagt, dass AG-Zuschüsse, die nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 01. Januar 2021 steuerfrei bleiben, wenn das Kurzarbeitergeld und der AG-Zuschuss zusammen nicht 80% der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt übersteigen, wie es auch für die Sozialversicherung generell gilt.

Personalnummern, die einen AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld im Zeitraum nach 29. Februar 2020 erhalten haben, müssen nach dem Einspielen des Hinweises bzw. des Support Package August 2020 zurückgerechnet werden. Der bereits ausgezahlte Anteil des AG-Zuschuss wird dann rückwirkend steuerfrei gestellt.

Da sich die Umsetzung sehr komplex darstellt und der o.g. Hinweis Folgekomplikationen auslöst, gibt es mehrere Nachfolgehinweise, die zusätzlich zu dem o.g. Hinweis eingebaut werden müssen. Aktuell sind folgende Hinweis zusätzlich einzubauen:

2944834 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfegesetz) - Generierung der /64U

2945150 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfegesetz) - /624 ist nicht mehr in der Abrechnungstabelle (RT) vorhanden

Bitte beachten Sie unsere nachfolgende Empfehlung:
Da dieser Hinweis Änderungen an Tabelleneinträge in System- und Steuerungstabellen voraussetzt, empfehlen wir diesen Hinweis mit dem Support Package August 2020 (voraussichtliche Veröffentlichung am 13.08.2020) einzuspielen, um die Konsistenz zwischen Auslieferungs- und Kundenmandanten zu gewährleisten.


Donnerstag, 2. Juli 2020

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Personalabrechnung

Grundsätzlich ist die Personalabrechnung nicht von der befristeten Senkung der Merkwertsteuer ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% betroffen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. In folgenden Fällen müssen Sie auch im Rahmen der Personalabrechnung Anpassungen vornehmen.

1. Verbuchung der Umsatzsteuer im HCM-Buchungsbeleg bei geldwerten Vorteilen und Sachbezügen

Wenn Sie im Buchungsbeleg eingestellt haben, dass bei der Buchung der geldwerten Vorteile und Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, Jobrad, Essensgeld) die Umsatzsteuer automatisch generiert und auf das Mehrwertsteuerkonto im FI gebucht wird, muss gegebenenfalls der Steuersatz der automatischen Buchung von 19% auf 16% im Sachkonto angepasst werden.

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, empfiehlt SAP im Hinweis 2934984 - Vorgehensweise bei Änderungen von Umsatzsteuersätzen neue Sachkonten mit dem geänderten Steuerkennzeichen im FI-System  anzulegen. In diesem Zuge benötigen Sie für die verbuchten Lohnarten auch neue symbolische Konten, die im HCM-System für den Zeitraum des gesenkten Steuersatzes den Lohnarten, die die geldwerten Vorteile/Sachbezüge ausweisen, zugeordnet werden müssen. Durch diese Vorgehensweise werden Rückrechnungsdifferenzen und daraus resultierende Buchungsänderungen verhindert.

2. Anpassung der Mehrwertsteuer bei der Pfändungsberechnung

In Hinweis 2942715 - Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets beschreibt SAP die befristete Anpassung der Abrechnungskonstanten für die Pfändungsaberechnung aufgrund der temporären Anpassung des Mehrwertsteuersatzes. Dieser ist relevant, wenn im Infotyp 0113 (Pfändung D. Zinsangaben) das Feld "Mehrwertsteuer" gefüllt ist. Das Mehrwertsteuerkennzeichen gibt hier an, mit welchem Mehrwertsteuersatz die Mehrwertsteuer auf die berechneten Zinsen ermittelt werden soll.


Montag, 29. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkung Reisekosten

Im Rahmen des "Corona-Konjunkturpakets" ist eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze vorgesehen. So gelten vom 01.07.2020-31.12.2020:
Normaler Satz 16 % statt 19 %
Ermäßigter Satz 5 % statt 7 %

Hinweis 2936647 beschreibt die notwendigen Tätigkeiten für die Reisekostenabrechnung mit SAP. Hier sind unter "Reisespesenarten für Einzelbelege anlegen" die zugeordneten Steuerkennzeichen bei den entsprechenden Reisespesenarten für den befristeten Zeitraum anzupassen.

Wenn Reisen bereits vor dieser Änderung erfasst wurden, ist der Vorschlagswert manuell zu überschreiben.

Montag, 8. Juni 2020

KuG: Sozialschutzpaket II – Erhöhtes Kurzarbeitergeld ab dem 4. und ab dem 7. Monat - Hinweis 2924975


Durch das Sozialschutzpaket II wurde der § 421c SGB III dahingehend erweitert, dass das Kurzarbeitergeld zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 gestaffelt erhöht wird.
Ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin erhält
  • ab dem 4. Bezugsmonat für einen Monat, in dem das Arbeitsentgelt um mindestens 50 Prozent reduziert ist, 70 bzw. 77 Prozent
  • ab dem 7. Bezugsmonat für einen Monat, in dem das Arbeitsentgelt um mindestens 50 Prozent reduziert ist 80 bzw. 87 Prozent
der Nettoentgeltdifferenz. Die Bezugsmonate werden für Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 gezählt.

Diese Änderungen werden im SAP Hinweis 2924975 - KuG: Sozialschutzpaket II – Erhöhtes Kurzarbeitergeld ab dem 4. und ab dem 7. Monat ausgeliefert und können vorab eingebaut werden.


Der SAP-Hinweis setzt den Vorab-Einbau der beiden folgenden technischen SAP Hinweise voraus:  

Mittwoch, 29. April 2020

Fehler bei Nutzung CATS

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitszeiten mit Hilfe des Arbeitszeitblatts (CATS) erfassen und anschließend mit der Transaktion CAT6 in die Personalwirtschaft überleiten, empfehlen wir Ihnen nach Einspielen des Support Package Januar folgenden Hinweis einzubauen:

2878169- RPTEXTPT: Stornierte Datensätze beim zweiten Lauf fälschlicherweise übertragen

Dieser gewährleistet weiterhin eine reibungslose Funktionalität der Überleitung. SAP wird mit dem Support Package Mai 2020 die Korrektur ausliefern.

Dienstag, 31. März 2020

Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde kurzfristig die gesetzliche Grundlage zur Kurzarbeit, rückwirkend zum 01.03.2020, geändert. 

Folgende Änderungen sind insbesondere relevant:
  • Beantragung von Kurzarbeit bei einem Ausfall des Umsatzes von mind. 10 % (anstatt der bisherigen 30 %)
  • Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für die Mitarbeiter zahlen muss, werden teilweise oder vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet
Die Anpassung der Lohnarten für die Abrechnung und die Auslieferung des Formulars für die Beantragung der Erstattung der SV-Beiträge findet über den SAP Hinweis 2905737 - KuG: COVID-19 & SV-Erstattung für Kurzarbeitergeld statt. 

Bauen Sie den Hinweis in Ihr SAP-System ein, wenn Sie Kurzarbeit abrechnen.

Weitere Informationen zur Abrechnung von Kurzarbeit mit SAP HCM finden Sie unter folgendem Link:
https://itelligencegroup.com/de/solution-brief-sap-systeme-kurzarbeit/

Montag, 20. Januar 2020

Verbeitragung von Einmalzahlungen - Hinweis 2832772

Wenn Sie das Juni SP (6.00 - H4; 6.04 - E0; 6.08 - 68) eingespielt haben und nicht gleichzeitig auch das August SP (6.00 - H6; 6.04 - E2; 6.08 - 70) eingespielt haben, könnten Sie laut SAP- Hinweis 2832772 von einem Fehler betroffen sein.
Dieser führt dazu, dass die SV-Tage nicht richtig fortgeführt wurden und somit die Verbeitragung von Einmalzahlungen nicht korrekt verläuft. Dies wirkt sich auch in der Abtragung der Höchstgrenze in der BG aus.
Dieser Fehler tritt auf, wenn Sie in der Abrechnungsperiode vor der Einspielung des Juni SPs eine Einmalzahlung gezahlt haben oder hier Rückrechnungen auf Monate mit Einmalzahlungen durchgeführt haben.
Dies kann am besten an einem Beispiel dargestellt werden:
Einmalzahlung in 05/19, Einspielung des Juni SP vor der Abrechnung Juni.
In diesem Fall wäre eine Rückrechnung auf 06/19 notwendig.
Um sicherzugehen, könnte man eine Rückrechnung für alle MA auf 01/2019 vornehmen.

Ob Sie von dem Fehler betroffen sind, können Sie prüfen, indem Sie die Lohnarten mit den SV-Tagen (/340-/345) mit dem Lohnartenreporter auswerten. Alternativ fällt der Fehler bei der Prüfung des UV-Lohnnachweises auf, wenn es hier MA gibt, die über der Höchstgrenze angedruckt werden.

Mittwoch, 15. Januar 2020

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2019/2020 nach dem X-Mas HR Support Package

Nach dem Einspielen der HR Support Packages aus Dezember 2019 empfehlen wir vor der Januarabrechnung 2020 folgende Korrekturhinweise einzuspielen:

Steuer
  • 2872978 - RPCALCD0: Lohnsteuerjahresausgleich bei Wechsel des PV-Zuschlags für Kinderlose

Sozialversicherung

  • 2873765 - Vorgehensweise zur Abbildung von Krankenkassenfusionen  (Beratungshinweis)
  • 2878940 - EEL: Korrekturen zum Jahreswechsel 2019/2020 nach dem Xmas HRSP
  • 2878919 - A1-Verfahren: Korrekturen bei der Erstellung von Anträgen auf Ausnahmevereinbarung

Behördenkommunikation - B2A

  • 2873129 - SV: Fehlermeldung: 01 SV <Dokumenttyp> UPSTA T50BK Filltext
  • 2873613 - LStB, ELStAM: Fehler bei der Versionsbestimmung für PI/PO bei Datenabholung
  • 2870536 - LStA, LStB, ELStAM: BC falsche Version Datenabholung
Weitere, zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Hinweise, können Sie dem SAP-Sammelhinweis 2838193 - Korrekturen zum JW Deutschland 2019/2020 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) entnehmen.

Dienstag, 7. Januar 2020

Unsere Checkliste zum Jahreswechsel 2019/2020


Die nachfolgende Checkliste dient zur Übersicht der Aktivitäten, die vor der Abrechnung Januar 2020 bzw. noch für den Abschluss des Jahres 2019 erforderlich sind.



Diese Punkte sollten erst dann durchgeführt werden, wenn Ihr System auf dem aktuellsten Stand ist. Das bedeutet, dass die HR Support Packages bis I1 / E7 / 75 bei Ihnen eingespielt und die erforderlichen manuellen Nacharbeiten ausgeführt wurden.



Bitte beachten Sie auch die Hinweise, die wir mit der Kennzeichnung „Korrektur zum Jahreswechsel“ oder „Korrektur zum X-Mas HR Support Package“ hier im Blog demnächst bekannt geben. Diese sind in der Regel noch vorab einzubauen, falls diese nicht schon bei den Nacharbeiten bekannt und berücksichtigt worden sind.



Checkliste Personalabrechnung


Lohnsteuerdaten erstellen (Jahresbescheinigung)
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2019 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen
Wir empfehlen zum 01.01.2020 für jeden aktiven Mitarbeiter und Rentner den IT 0012 Steuerdaten neu anzulegen. Technisch ist dies keine Voraussetzung für ELStAM.
Nutzen Sie dazu den Report RPISTJD0 (Transaktion PC00_M01_ISTJD0). Es wird der bereits vorhandene IT 0012 zum 31.12.2019 abgegrenzt und mit Beginndatum 01.01.2020 (Endedatum 31.12.9999) neu angelegt. Wenn bereits über die Änderungsliste ELStAM ein neuer Satz für den IT 0012 zum 01.01.2020 angelegt wurde, wird dieser Satz nicht durch den Report überschrieben.

Gewerbesteuerzerlegung
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten (Personalteilbereiche) in unterschiedlichen Gemeinden haben, muss die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung dienen die Arbeitslöhne der Mitarbeiter.
Der Report RPCSTGD0 (Transaktion PC00_M01_CSTG) liefert Daten für die Gewerbesteuerzerlegung. Im Standard wird die Lohnart /159 Gewerbesteuerbrutto (Lohnarten mit der Kumulation 59 – Tabelle: V_512W_D) ausgewertet.

Urlaubsrückstellung
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, für die offenen Urlaubstage des abgelaufenen Kalenderjahres eine Rückstellung zu bilden. Hierbei ist das Entgelt zu berücksichtigen, das dem Mitarbeiter für die offenen Urlaubstage zusteht, ebenfalls sind die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Standardabwicklung erfolgt über Report RPTLEAD0 (Transaktion PC00_M01_TLEA).

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige
Der Report RPLEHAD3 (Transaktion PC00_M01_LEHA) gibt ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter aus. Ebenfalls wird ausgegeben, welcher Prozentsatz der bestehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt wurde.



Einlesen aktueller Daten


Berufsgenossenschaft und Gefahrtarife (UV-Daten: https://download.gkv-ag.de/) mit dem Report RPUBGDD0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGDD0) mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Haben Sie beim Einlesen der Daten mit dem Report RPUBGDD0 den Haken bei „Rückrechnungserkennung“ gesetzt, müssen Sie die Daten im Produktivsystem mit dem Report RPUBGED0 (Transaktion PC00_M01_RPUBGED0) abgleichen.


Gemeinde- und Finanzamtdaten mit dem Report RPUSTGD1
Die XML-Datei erhalten Sie unter der folgenden Adresse: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche.html#js-toc-entry2


BV-Datei einlesen mit Report RPUBVDD0 mit Transport aus Customizing- ins Produktivsystem. Die BV-Datei erhalten Sie unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei



Aktualisierung des Bankleitzahlenverzeichnisses mit Report RFBVALL_0


Aktualisierung der aktuellen Annahmestellen und Beitragssätze mit der Beitragssatzdatei V5.1 (https://download.gkv-ag.de/ ) über die Reports RPUSVDD1 und RPUSVED1 (Transaktion S_L6B_69000242).

Nach dem Transport von Entwicklungssystem in Produktivsystem ist ein Abgleich der Beitragssätze mit dem Report RPUSVCD0 erforderlich.



Generierung von Abrechnungsperioden

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „01“ die Perioden für die Personalabrechnung generieren. Dabei wird die Tabelle T549Q erweitert.

 

Weiterhin sollten Sie mit dem Report RPUCTP10 den Kumulationskalender für die generierten Abrechnungsperioden mit Periodenparameter „01“ anlegen (Tabelle T54C1)



Wenn Sie bei den Buchungsbelegen das Buchungsdatum je Abrechnungsperiode verwenden, ist es zusätzlich erforderlich diese mit dem Report RPUCTP20 zu generieren (Tabelle T549S).


Checkliste Sozialversicherung

Auch zur Sozialversicherung gibt es jedes Jahr etwas zu erledigen:

Erstellung der DEÜV-Jahresmeldung
Für jeden Mitarbeiter müssen Sie für das Jahr 2019 eine DEÜV-Jahresmeldung erstellen.
Hierfür sind die gleichen Arbeitsschritte wie bei der monatlichen Erstellung erforderlich. Der Versand erfolgt nach der Januarabrechnung.



Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV
Der Report RPLSVED0 wertet alle Mitarbeiter aus, deren Entgelt im vergangenen Jahr und im Auswertungsjahr die Beitragsbemessungsgrenze der KV überschreitet.



Abfrage der UV-Stammdaten
Vor der Januar-Abrechnung 2020 ist es notwendig, dass Sie die Stammdaten für 2020 mit dem UV-Stammdatendienst abfragen. Die Erstellung der Abfrage ist mit dem Report RPCUVAD0_OUT möglich. Die Übertragung erfolgt per B2A-Manager.

Lohnnachweis für Berufsgenossenschaft
Den elektronischen Lohnnachweis für 2019 müssen Sie bis zum 16.02.2020 für die Berufsgenossenschaft mit dem Report RPCUVBD0_OUT (PC00_M01_RPCUVBD0_O) erstellen und die Daten über den B2A-Manager übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Abfrage für die UV-Stammdaten für 2019 bereits durchgeführt haben.




Checkliste Zeitwirtschaft
Beachten Sie im Bereich der Zeitwirtschaft die folgenden Aktivitäten zum Jahreswechsel:



Arbeitszeitplanregeln generieren
Generieren Sie bei Bedarf mit Hilfe des Report RPTSHF00 die Arbeitszeitpläne für weitere Abrechnungsperioden. Diese sind im Customizingsystem zu generieren und dann per Transport ins Produktivsystem zu übernehmen.

Generierung von Abwesenheitskontingenten (Urlaub)
Mit dem Report RPTQTA00 können Sie den Urlaubsanspruch für das Jahr 2020 im IT 2006 Abwesenheitskontingente gemäß Ihrer Generierungsregelungen erzeugen und einspielen.



Generierung von Abrechnungsperioden in der Zeitabrechnung

Abrechnungsperioden können über mehrere Jahre hinweg generiert werden. Wenn keine generierten Perioden mehr vorhanden sind, bricht die Abrechnung mit einer Fehlermeldung ab. Mit dem Report RPUCTP00 können Sie mit Periodenparameter „03“ die Perioden für die Zeitwirtschaft generieren.






Checkliste Reisekosten

Auch dieses Jahr gibt es neue Sachbezugswerte und Pauschalbeträge, die Sie im System anpassen bzw. einspielen sollten.




Unsere Checkliste enthält die typischen Mindestaktivitäten und dient Ihnen zur Unterstützung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit übernommen.