Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 20. Januar 2020

Verbeitragung von Einmalzahlungen - Hinweis 2832772

Wenn Sie das Juni SP (6.00 - H4; 6.04 - E0; 6.08 - 68) eingespielt haben und nicht gleichzeitig auch das August SP (6.00 - H6; 6.04 - E2; 6.08 - 70) eingespielt haben, könnten Sie laut SAP- Hinweis 2832772 von einem Fehler betroffen sein.
Dieser führt dazu, dass die SV-Tage nicht richtig fortgeführt wurden und somit die Verbeitragung von Einmalzahlungen nicht korrekt verläuft. Dies wirkt sich auch in der Abtragung der Höchstgrenze in der BG aus.
Dieser Fehler tritt auf, wenn Sie in der Abrechnungsperiode vor der Einspielung des Juni SPs eine Einmalzahlung gezahlt haben oder hier Rückrechnungen auf Monate mit Einmalzahlungen durchgeführt haben.
Dies kann am besten an einem Beispiel dargestellt werden:
Einmalzahlung in 05/19, Einspielung des Juni SP vor der Abrechnung Juni.
In diesem Fall wäre eine Rückrechnung auf 06/19 notwendig.
Um sicherzugehen, könnte man eine Rückrechnung für alle MA auf 01/2019 vornehmen.

Ob Sie von dem Fehler betroffen sind, können Sie prüfen, indem Sie die Lohnarten mit den SV-Tagen (/340-/345) mit dem Lohnartenreporter auswerten. Alternativ fällt der Fehler bei der Prüfung des UV-Lohnnachweises auf, wenn es hier MA gibt, die über der Höchstgrenze angedruckt werden.