Laut dem SAP-Hinweis 2905775 wird in den aktuellen Antragsformularen (Antragsversion 2.0) nach den tatsächlichen Verdienstausfällen und entsprechend zugehörigen SV-Beiträgen für die Entschädigung des Verdienstausfalls gefragt.
Somit ist der bisherige Ansatz für die maschinelle Berechnung des Ausfallentgeltes obsolet. SAP hat hier bereits eine neue Lösung mit Hinweis 2984304 IfSG: Umstellung des maschinellen Verfahrens von Pauschalierung auf individuelle Grundlage ausgeliefert. Diese Lösung ist aktuell nur für Pflichtversicherte korrekt.