Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 2. Juli 2020

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Personalabrechnung

Grundsätzlich ist die Personalabrechnung nicht von der befristeten Senkung der Merkwertsteuer ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% betroffen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. In folgenden Fällen müssen Sie auch im Rahmen der Personalabrechnung Anpassungen vornehmen.

1. Verbuchung der Umsatzsteuer im HCM-Buchungsbeleg bei geldwerten Vorteilen und Sachbezügen

Wenn Sie im Buchungsbeleg eingestellt haben, dass bei der Buchung der geldwerten Vorteile und Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, Jobrad, Essensgeld) die Umsatzsteuer automatisch generiert und auf das Mehrwertsteuerkonto im FI gebucht wird, muss gegebenenfalls der Steuersatz der automatischen Buchung von 19% auf 16% im Sachkonto angepasst werden.

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, empfiehlt SAP im Hinweis 2934984 - Vorgehensweise bei Änderungen von Umsatzsteuersätzen neue Sachkonten mit dem geänderten Steuerkennzeichen im FI-System  anzulegen. In diesem Zuge benötigen Sie für die verbuchten Lohnarten auch neue symbolische Konten, die im HCM-System für den Zeitraum des gesenkten Steuersatzes den Lohnarten, die die geldwerten Vorteile/Sachbezüge ausweisen, zugeordnet werden müssen. Durch diese Vorgehensweise werden Rückrechnungsdifferenzen und daraus resultierende Buchungsänderungen verhindert.

2. Anpassung der Mehrwertsteuer bei der Pfändungsberechnung

In Hinweis 2942715 - Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets beschreibt SAP die befristete Anpassung der Abrechnungskonstanten für die Pfändungsaberechnung aufgrund der temporären Anpassung des Mehrwertsteuersatzes. Dieser ist relevant, wenn im Infotyp 0113 (Pfändung D. Zinsangaben) das Feld "Mehrwertsteuer" gefüllt ist. Das Mehrwertsteuerkennzeichen gibt hier an, mit welchem Mehrwertsteuersatz die Mehrwertsteuer auf die berechneten Zinsen ermittelt werden soll.