Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 9. Juli 2020

Corona-Steuerhilfegesetz: Steuerfreier AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Mit dem Hinweis 2930693 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfgesetz) liefert SAP die gesetzlichen Änderungen zum Corona-Steuerhilfgesetz aus, welches besagt, dass AG-Zuschüsse, die nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 01. Januar 2021 steuerfrei bleiben, wenn das Kurzarbeitergeld und der AG-Zuschuss zusammen nicht 80% der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt übersteigen, wie es auch für die Sozialversicherung generell gilt.

Personalnummern, die einen AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld im Zeitraum nach 29. Februar 2020 erhalten haben, müssen nach dem Einspielen des Hinweises bzw. des Support Package August 2020 zurückgerechnet werden. Der bereits ausgezahlte Anteil des AG-Zuschuss wird dann rückwirkend steuerfrei gestellt.

Da sich die Umsetzung sehr komplex darstellt und der o.g. Hinweis Folgekomplikationen auslöst, gibt es mehrere Nachfolgehinweise, die zusätzlich zu dem o.g. Hinweis eingebaut werden müssen. Aktuell sind folgende Hinweis zusätzlich einzubauen:

2944834 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfegesetz) - Generierung der /64U

2945150 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfegesetz) - /624 ist nicht mehr in der Abrechnungstabelle (RT) vorhanden

Bitte beachten Sie unsere nachfolgende Empfehlung:
Da dieser Hinweis Änderungen an Tabelleneinträge in System- und Steuerungstabellen voraussetzt, empfehlen wir diesen Hinweis mit dem Support Package August 2020 (voraussichtliche Veröffentlichung am 13.08.2020) einzuspielen, um die Konsistenz zwischen Auslieferungs- und Kundenmandanten zu gewährleisten.