Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

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Montag, 25. Oktober 2021

Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG bis 31.12.2021

Mit Hinweis 3102172 - Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021 setzt SAP die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung um. Damit wird die pauschalierte Erstattung verlängert bis zum 31.12.2021.

Wenn Sie im Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021 von Kurzarbeit betroffen sind, spielen Sie den Hinweis in Ihr System ein oder das HR Support Package November 2021 (Erscheinungsdatum 11.11.2021).

Mittwoch, 23. Juni 2021

Verlängerung bei KUG sowie Corona-Prämie

Mit Hinweis 3068768 - Verlängerung der SV-Erstattung in Höhe von 100% ab 1.7.2021 setzt SAP die dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung um. Damit wird die pauschalierte Erstattung verlängert bis zum 30.09.2021.

Dieser Hinweis ist aktuell noch keinem Support Package zugeordnet.


Ebenso wurde der Zeitraum zur Gewährung einer steuerbefreiten Corona-Sonderzahlung bis zum 31.03.2022 verlängert. Hier setzt SAP mit Hinweis 3067742 - Corona - Verlängerung der steuerfreien Zulage / Sonderzahlung bis zum 31.03.2022 das Abzugsteuerentlastungsmordernisierungsgesetz um.

Dieser Hinweis ist enthalten im Support Package Juli.


Freitag, 5. Februar 2021

Neues Formular für die KuG-Abrechnungsliste

In Hinweis 3006941 - Neues Formular Kug 108 für die Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld veröffentlicht SAP die Änderungen für die KuG-Abrechnungsliste 2021. Neu hinzugekommen ist die Angabe zu Personalveränderungen.

Die Änderungen für das Formular können, wie im Hinweis beschrieben, manuell übernommen werden. Aktuell ist noch keine Zuordnung zu einem Support Package bekannt.

Donnerstag, 9. Juli 2020

Corona-Steuerhilfegesetz: Steuerfreier AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Mit dem Hinweis 2930693 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfgesetz) liefert SAP die gesetzlichen Änderungen zum Corona-Steuerhilfgesetz aus, welches besagt, dass AG-Zuschüsse, die nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 01. Januar 2021 steuerfrei bleiben, wenn das Kurzarbeitergeld und der AG-Zuschuss zusammen nicht 80% der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt übersteigen, wie es auch für die Sozialversicherung generell gilt.

Personalnummern, die einen AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld im Zeitraum nach 29. Februar 2020 erhalten haben, müssen nach dem Einspielen des Hinweises bzw. des Support Package August 2020 zurückgerechnet werden. Der bereits ausgezahlte Anteil des AG-Zuschuss wird dann rückwirkend steuerfrei gestellt.

Da sich die Umsetzung sehr komplex darstellt und der o.g. Hinweis Folgekomplikationen auslöst, gibt es mehrere Nachfolgehinweise, die zusätzlich zu dem o.g. Hinweis eingebaut werden müssen. Aktuell sind folgende Hinweis zusätzlich einzubauen:

2944834 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfegesetz) - Generierung der /64U

2945150 - KuG: Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Corona-Steuerhilfegesetz) - /624 ist nicht mehr in der Abrechnungstabelle (RT) vorhanden

Bitte beachten Sie unsere nachfolgende Empfehlung:
Da dieser Hinweis Änderungen an Tabelleneinträge in System- und Steuerungstabellen voraussetzt, empfehlen wir diesen Hinweis mit dem Support Package August 2020 (voraussichtliche Veröffentlichung am 13.08.2020) einzuspielen, um die Konsistenz zwischen Auslieferungs- und Kundenmandanten zu gewährleisten.


Montag, 30. November 2015

Kurzarbeit in 12/2015

Wenn Sie im Dezember 2015 von Kurzarbeit betroffen sind, sollten Sie die manuelle Korrektur aus SAP Hinweis "2250337 - KuG: 12/2015 Änderung Steuer-PAP, keine Auswirkung KuG-PAP" berücksichtigen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf der geänderte Programmablaufplan für die Steuerberechnung in 12/2015 keine Auswirkung auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes haben.