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Montag, 30. November 2015

Kurzarbeit in 12/2015

Wenn Sie im Dezember 2015 von Kurzarbeit betroffen sind, sollten Sie die manuelle Korrektur aus SAP Hinweis "2250337 - KuG: 12/2015 Änderung Steuer-PAP, keine Auswirkung KuG-PAP" berücksichtigen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf der geänderte Programmablaufplan für die Steuerberechnung in 12/2015 keine Auswirkung auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes haben.